Abfindung

Von: , Frage gestellt am Mi, 3. Sep 2008


Guten Tag.

eine frage,wenn man 21 Jahre in einer Schlosserei Arbeitet und entlassen wird,ist dann eine Abfindung freiwillig oder vom gesetzgeber
vorgeschrieben?


Gruß Mücke

aus Hamburg

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 1 hilfreich
    Re: Abfindung

    Hallo wenn man 21 Jahre in einer Schlosserei Arbeitet und
    entlassen wird,ist dann eine Abfindung freiwillig oder vom
    gesetzgeber
    vorgeschrieben?
    Vgl. mit FAQ:2859

    mfg M.L.

  2. Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
    Re: Abfindung

    Das kommt darauf an. Grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung. Es ist aber möglich, mit dem Arbeitgeber so eine Vereinbarung zu treffen. Auch bei Verzicht einer Kündigungsschutzklage ist es Praxis, sich mittels einer Abfindung "gütlich" zu trennen. Andere Möglichkeiten: Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder über einen Sozialplan. Für die Besteuerung spielt sowohl das Lebensalter, wie auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle.
    Ich hoffe weitergeholfen zu haben. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
      Büdde`?

      Hi! Für die Besteuerung spielt sowohl das Lebensalter,
      wie auch die Betriebszugehörigkeit eine Rolle.
      DAS müsstest Du mir bitte erläutern - ist nämlich falsch.


      LG
      Guido

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