Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Sep 2008

Hallo alle miteinander.

Folgende Frage stelle ich mir, und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Man nehme an eine Person X arbeitet in einem Callcenter am PC.
Das Callcenter arbeitet für eine große Firma die Ihre Software umstellen möchte. Die Arbeitnehmer werden in eine andere Stadt als den Arbeitsort zitiert (Anwehsenheitspflicht) um dort in die neue Software eingewiesen zu werden.

Ist der notwendige Zeitaufwand Arbeitszeit und somit zu entlohnen?

LG Basti

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

    Hi! Die Arbeitnehmer werden in eine andere Stadt
    als den Arbeitsort zitiert
    (Anwesenheitspflicht) um dort in
    die neue Software eingewiesen zu werden.

    Ist der notwendige Zeitaufwand Arbeitszeit und somit zu
    entlohnen?
    Wenn man die Reisezeit mal außen vor lässt: Ja!

    Zur Reisezeit sind zu viele Details wichtig, als eine pauschale Aussage treffen zu können - Tendenz eher nein.


    LG
    Guido

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

      Halo Guido und danke für die Antwort. Wenn man die Reisezeit mal außen vor lässt: Ja!
      Dazu noch 2 Fragen:

      -Wer zahlt den Lohn, das Callcenter oder der Auftraggeber der die neue Software einführen möchte?

      - Wo steht das im Gesetz. Hätte das gerne schriftlich.

      Was macht man wenn die Zahlung von Lohn verweigert wird? Sollte man sich an den Betriebsrat wenden?

      LG Basti

      • Antwort von nach 14 Stunden 2 hilfreich
        Re^3: Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

        -Wer zahlt den Lohn, das Callcenter oder der Auftraggeber der
        die neue Software einführen möchte?
        Der Arbeitgeber = Call Center
        Mit dem Auftraggeber hat der AN keine Vertragsbeziehung.
        - Wo steht das im Gesetz. Hätte das gerne schriftlich.

        § 612 BGB
        http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html Was macht man wenn die Zahlung von Lohn verweigert wird?
        Sollte man sich an den Betriebsrat wenden?
        Kann man tun, der BR muss nach § 80 BetrVG darauf achten, dass die Gesetze eingehalten werden.

        Viele Grüße
        EK

        • Antwort von nach 17 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

          Kann man tun, der BR muss nach § 80 BetrVG darauf achten, dass
          die Gesetze eingehalten werden.
          hallo,

          der BR könnte hier durchaus nach 3 97 Abs. 2 ein Mitbestimmungsrecht haben, evtl. auch noch nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2
          http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html#...
          Viele Grüße
          EK
          &Tschüß

          Wolfgang

          • Antwort von nach 17 Stunden 2 hilfreich
            Re^5: Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

            Ich danke Euch für die Hilfe. Genau danach hatte ich gesucht.

            mfG Basti

          • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
            Re^5: Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

            der BR könnte hier durchaus nach 3 97 Abs. 2 ein
            Mitbestimmungsrecht haben, evtl. auch noch nach § 87 Abs. 1
            Nr. 1 und 2
            http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/index.html#...
            Hallo Wolfgang,

            § 80 BetrVG ist mE der einzige Ansatz, denn da kann der BR den AG auf Unterlassung in Anspruch nehmen, sich gesetzwidrig zu verhalten.

            Viele Grüße
            EK

            • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
              Re^6: Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

              Hallo EK,

              da vertust Du Dich aber gewaltig, den der § 80 BetrVG ist zunächst mal nur ein Informationsrecht, der nach der ständigen Rechtsprechung des BAG gerade eben keine Erzwingungsrechte über die nackte Information hinaus begründet.
              Die von mir genannten §§ sind aber Mitbestimmungsrechte, die auch Möglichkeiten zur Erzwingung durch Einigungsstelle und ggfs. Arbeitsgericht bieten.

              &Tschüß

              Wolfgang [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
              Re^7: Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

              Die von mir genannten §§ sind aber Mitbestimmungsrechte, die
              auch Möglichkeiten zur Erzwingung durch Einigungsstelle und
              ggfs. Arbeitsgericht bieten.

              &Tschüß

              Wolfgang
              Hallo Wolfgang,

              das ist jetzt keine Neuigkeit. Der BR kann aber damit keine Individualansprüche durchsetzen. Und darum geht es hier.

              Viele Grüße
              EK

            • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
              Re^8: Fortbildung wegen Softwareumstellung - Lohn?

              Hallo EK,

              der BR kann aber die Angelegenheit kollektiv für alle betroffenen AN regeln, und mir scheint das der beste Weg zu sein.

              &Tschüß

              Wolfgang [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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