Urlaubsanspruch nach Wartezeit in 2 Jahreshaelfte

Von: , Frage gestellt am So, 7. Sep 2008

Hallo zusammen,

ich verstehe etwas zur Wartzeit beim Urlaubsanspruch nicht.

Angenommen, ein Arbeitnehmer fängt bei einer Firma ab 01. Juni an. Die 6 monatige Wartezeit ist dann also mit 30.11 abgelaufen. Jetzt erhält er ja seinen Vollurlaub für das Jahr. Bei einer 6 Tageswoche sind das 24 Tage Urlaub. Das ist natürlich krass für den Arbeitgeber, da jetzt plötzlich trotz nur teilweiser Tätigkeit im Jahr alles an Urlaub für das komplette Jahr geltend gemacht werden kann.

Nun stellen sich mir zwei Fragen

1. Der Arbeitnehmer kann ja gar nicht den ganzen Urlaub nehmen, da im Dezember überhaupt nicht mehr genügend Arbetstage existieren? Was nun, wie ist das gesetzlich geregelt?

2.Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis am 01.07 beginnt? Wann ist dann Urlaub zu nehmen und wieviel? Sind es dann nur 6/12, die im folgenden Jahr zusaetzlich bis zum 31.12 genommen werden können?

Noch eine Frage:

Angenommen man fängt am 01.08 an, dann ist die Frist am 31.01 des Folgejahres abgelaufen. Wieviel Urlaub hat man dann zusaetzlich zu dem Jahresurlaub, den man im neuen Jahr sowieso bekommt und bis wann kann man ihn nehmen?

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