Tipps zu Kaffee

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Jun 2009

Ist Kaffee rechtlich gesehen gleich zu setzen mit jedem anderen Alkoholfreien Getränk?
Im Bezug auf das Trinken während der Arbeit?

Gruß Mike

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kaffee

    Ist Kaffee rechtlich gesehen gleich zu setzen mit jedem
    anderen Alkoholfreien Getränk?
    Im Bezug auf das Trinken während der Arbeit?
    Soweit Tarifverträge nichts regeln oder nicht für den AN/AG gültig sind, darf der AG die Arbeitsbedingungen regeln, muss sich aber an geltende Gesetze halten, z.B. Bildschirmarbeitsplatzverordung usw.

    Daher darf der AG Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten.

    Für Essen/Trinken sind die Pausen gedacht. Der AG muss natürlich die gesetzlichen Pausenregelungen einhalten.

    Wenn bei körperlich anstrengenden Arbeiten Trinken zur Gesunderhaltung des AN notwendig ist, muss der AG es auch gestatten.

    Zum Kaffee: Kaffee hat eine entwässernde Wirkung. Im Gegensatz zu Wasser, Milch, Kaba usw. hat Kaffee also bei anstrengenden Arbeiten eher eine nachteilige Wirkung. Hast Du schon mal einen Bauarbeiter bei 30° im Schatten in der Sonne großartig Kaffee trinken sehen? Die trinken dann wohl eher Wasser.

    Könnte es dem AG darum gehen, dass die Leute, die ständig Kaffee trinken, auch sehr oft pullern müssen?

    Ich würde mich mit meinem AG nicht wegen solcher Sachen anlegen, schon gar nicht bei der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt.

    Wenn man es auf die Spitze treibt, drohen auch noch andere Folgen: der AG könnte jegliches Trinken komplett verbieten und auf die Pausen verweisen. Dann hast Du auch noch eine Menge Kollegen, die sich bei Dir bedanken.

    Während der Arbeit einfach Wasser etc. trinken, womit der AG einverstanden ist, in den Pausen dann eben Kaffee.

    Grüße

    Holygrail



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