Arbeitsrecht Gastronomie
Von: , Frage gestellt am Di, 31. Aug 2010
Hallo,
kann man zu einem festen unbefristeten Arbeitsvertrag (Schwerbeschädigung von 60% liegt dem AG vor) in der Gastronomie eine saisonbedingte Kündigung aussprechen? Welche Kündigungsfristen sind dabei zu beachten?
Welche Sonderrechte hat der Schwerbeschädigte?
Vielen Dank für alle Antworten!
