Arbeitsrecht Gastronomie

Von: , Frage gestellt am Di, 31. Aug 2010

Hallo,

kann man zu einem festen unbefristeten Arbeitsvertrag (Schwerbeschädigung von 60% liegt dem AG vor) in der Gastronomie eine saisonbedingte Kündigung aussprechen? Welche Kündigungsfristen sind dabei zu beachten?
Welche Sonderrechte hat der Schwerbeschädigte?

Vielen Dank für alle Antworten!

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