Eigentum und ALGII

Hallo,

Mich würde interessieren, in wie weit bei Hartz IV (ALGII) an das privat genutzte Eigentum herangegangen wird? Muss man z.B. eine selbstgenutzte Eigentumswohnung, die ja auch als Altersicherung dienen soll, verkaufen und in eine Mietwohnung ziehen und bekommt dann solange kein Geld, bis der Verkaufserlös verbraucht ist? Für evtl. Antworten wär ich sehr dankbar,

Viele Grüße
Peter

Hi,

soweit ich weiß, ist selbstgenutzes Wohneigentum erstmal kein Grund, das ALG2 zu verweigern.

Es muß nur angemessen sein, wobei hier die ortsüblichen Grenzen für Mietwohnungen etwas großzügiger ausgelegt werden können.
Übrigens die ganzen Nebenkosten (incl. Steuern, Versicherung…) kannst Du bei der AA beantragen, da dies ja Kosten für die Unterbringung sind.
(auch Zinsen auf Kredit, jedoch nicht die Tilgung)

Schau mal unter http://www.mdr.de/escher die kümmern sich viel um Hartz 4 und so.

Gruß

Winni

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Ich hab da was gefunden (dank winnie the pu):

http://www.mdr.de/escher/archiv/1995292-hintergrund-…

Da geht es zwar darum, welche Wohnkosten übernommen werden, aber daraus ergibt sich ja auch, dass eine ETW nicht unbedingt verkauft werden muss.

Gruß
Nelly

Muss man z.B.
eine selbstgenutzte Eigentumswohnung, die ja auch als
Altersicherung dienen soll, verkaufen und in eine Mietwohnung
ziehen …?

Hallo Peter, es kommt - wie schon erwähnt - auf die Größe der Wohnung an. http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/…

MfG

Hallo, ich bin zwar kein spezi für HartzIV, da meine Sozialhilfe -Infoquellen leider in Rente sind und daher etwas veraltet. Aber Was die Größe der Wohnung angeht, das ist vor allem für diejenigen interessant, die von dem Geld einen Vermieter bezahlen müssen und daher genügend Geld brauchen. Bei einer ETW oder einem HAus, die selbst genutzt werden, ist man meistens gnädig. man bekommt halt nur dass geld, was man normalerweise für eine angemessene Wohnung bekommen würde. Wäre ja auch schwachsinning wenn man in eine 50qm -Mietwohnung umziehen müsste und dann das Haus, da man es ja nicht selbst nutzt als Einnahmequelle mitangerechnet wird. Wie es genau geregelt ist, würde ich mit meinem Fallmanager besprechen, bei Wohngeld war es übrigens früher ähnlich, das wurde in entsprechenden Fällen auch fürs Eigenheim bezahlt, sofern bestimmte Bedingungen erfült waren.
Und es war früher auch möglich eine Art Hypotheken auf das eigene Haus über das Sozialamt zu beziehen (statt über eine Bank), das wurde gemacht, als meine Oma nach einem Schlaganfall ins Pflegeheim kam und die Rente für Pflegekosten nicht voll ausreichte. Dafür musste aber mein Vater die Dame vom Sozialamt durchs telefon ziehen und ihr die entsprechenden Paragraphen vorzitieren und ihr den Hinweis geben dass sie ihn, wenn sie sich schlaugemacht hat ihn im Büro (Sozialamt der NAchbargemeinde) anrufen könne. Ist aber nur sinnvoll wenn der Bezug eine absehbare zeit betrifft und heute vielleicht daher nicht mehr möglich/Sinnvoll.
Schöne Grüße Susanne