Hallo Gemeinde,
hab du mal eine Frage, betrifft den neuen TVöD.
Wie ein Angestellter des öD mit Start des TVöD eingereiht wird habe ich jetzt hoffentlich begriffen.
Meine Frage ist, wie im TVöD ein nach BAT ausstehender Bewährungsaufstieg berücksichtigt wird. Habe zwar gelesen, dass zum Zeitpunkt des fiktiven Aufstiegs nach BAT eine Neuberechnung erfolgt, aber was genau heißt das jetzt…?? Wird eine neue, individuelle Zwischenstufe gebildet oder was ergibt sich…???
Vielleicht kann mir ja jemand mit dem folgenden Beispiel helfen:
Angestellter, BAT IVb mit ausstehendem Aufstieg in die IVa (zum 1.9.2007)
Vielen Dank im voraus…
Vielen Dank im voraus