Arbeitslosengeld oder Erziehungsgeld?

Wenn bei einer Frau die schwanger ist, zufällig zum Ende der Schwangerschaft gleichzeitig auch der Arbeitsvertrag ausläuft und nicht verlängert wird, erhält sie ja erstmal für 2 Jahre Erziehungsgeld. Hat sie dann nach den 2 Jahren noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sich dann arbeitsuchend meldet und nicht vermittelt wird? Oder wäre es besser, wenn sie erst ein Jahr das Arbeitslosengeld beantragt und danach erst das Mutterschaftsgeld? Ich hoffe, dass ich das richtige Brett für diese Frage ausgewählt habe.
Gaby

Hallo!

Wenn bei einer Frau die schwanger ist, zufällig zum Ende der
Schwangerschaft gleichzeitig auch der Arbeitsvertrag ausläuft
und nicht verlängert wird, erhält sie ja erstmal für 2 Jahre
Erziehungsgeld. Hat sie dann nach den 2 Jahren noch Anspruch
auf Arbeitslosengeld, wenn sie sich dann arbeitsuchend meldet
und nicht vermittelt wird?

Was meinst Du mit „wenn sie sich dann arbeitsuchend meldet und nicht vermittelt wird“?

Jedenfalls werden Erziehungszeiten von Kindern unter 3 Jahren im Anschluss an ein Versicherungspflichtverhältnis als versicherungspflichtig anerkannt (Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 2a SGB III) - unabhängig von der Zahlung von Erziehungsgeld (ERZG)! -, wenn sie der Agentur nachgewiesen wurden. Dafür wird nur die Kindergeldnummer benötigt, und Du musst i.d.R. aus formalen Gründen für die Akte einen Wisch namens „Zusatzblatt ‚Bezug von Mutterschaftsgeld, Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Zeiten der Kindererziehung‘“ ausfüllen.

Und dadurch, dass die Elternzeit bei Dir als versicherungspflichtig anerkannt werden wird, hast Du damit auch einen „ganz normalen“ Anspruch auf Alg erworben (die Sache mit den mind. zwölf Monaten Versicherungspflicht in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit; § 123 S.1 i.V.m. § 124 Abs. 1 SGB III).
Der einzige Unterschied zu Alg direkt im Anschluss an ein versicherungspflichtes Beschäftigungsverhältnis ist, dass die Höhe des Alg fiktiv eigestuft werden muss.

Oder wäre es besser, wenn sie erst
ein Jahr das Arbeitslosengeld beantragt und danach erst das
Mutterschaftsgeld?

Du meinst ERZG, oder? Mutterschaftsgeld gibt’s immer ab sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bis acht Wochen nach der Entbindung.
Aber wie gesagt: Für den Alg-Anspruch ist es unerheblich, ob Du ERZG bekommst oder nicht. Du musst nur der „Hauptbetreuer“ für Dein Kind sein.

Ich hoffe, dass ich das richtige Brett für diese Frage
ausgewählt habe.

War genau richtig :smile:

Gruß
Liza