Widersprüche auch per E-Mail erlaubt?

Hallo,

Person A legte Widersprüche gegen Bescheide der Arbeitsförderung per E-Mail ein.

Die Person hat die Widersprüche in einer E-Mail an den Leistungssachbearbeiter geschickt und darüber eine Lesebestätigung erhalten.

Gilt diese E-Mail als anerkannte Widersprüche oder müssen die (sicherheitshalber) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Arbeitsförderung eingelegt werden?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

hi

Person A legte Widersprüche gegen Bescheide der
Arbeitsförderung per E-Mail ein.

Die Person hat die Widersprüche in einer E-Mail an den
Leistungssachbearbeiter geschickt und darüber eine
Lesebestätigung erhalten.

Gilt diese E-Mail als anerkannte Widersprüche

NEIN

oder müssen die
(sicherheitshalber) schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Arbeitsförderung eingelegt werden?

das steht in der Rechtsbehelfsbelehrung zu dem Bescheid mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch fast wortwörtlich so drin :

… SCHRIFTLICH oder mündlich zur Niederschrift

Gruß H.

NEIN

Na ja, zumindest hat der SB diese anerkannt. Vielleicht auch deswegen, weil die E-Mail unterschrieben war!?

Gruß

hi

Na ja, zumindest hat der SB diese anerkannt.

dann hast du glück gehabt - er hätte es nicht müssen

Vielleicht auch
deswegen, weil die E-Mail unterschrieben war!?

?? eine unterschriebene email ?? mit eingescannter Unterschrift als DF-Datei dabei oder wie

die hätte keine wirkliche Rechtsgültigkeit - das kann ja nun jeder fälschen und versenden

aber wenns der SB anerkennt um so besser - verlass dich aber für die zukunft nicht darauf - es könnte passieren er geht mal in urlaub und du verpasst fristen dadurch

Gruß H.