Hallo,
das Problem stellt sich wie folgt da: Eine Mutter (Studentin, derzeit beurlaubt) mit ihrem 8 Monate alten Kind wohnt mit ihrem Freund zusammen (ebenfalls Student und beurlaubt) bezieht von der Arbeitsagentur ALG2-Leistungen, sowie vom Landratsamt Leistungen zu den Kosten der Unterkunft. Nun behauptet die Arbeitsagentur, dass diese Familie die Info unterschlagen hätte, für das Kind Kindergeld zu bekommen und fordert deshalb die Summe von 8 x 154€ = 1232€ wieder zurück; die in 50€ Raten pro Monat beglichen werden sollen.
Allerdings ist sich die Familie sicher, dass sie der Agentur für Arbeit den Kindergeldbescheid zugeschickt hat (insbesondere weil dieser nämlich auch an das Landratsamt ging), kann es allerdings nicht beweißen. Zudem wollen beide Eltern wieder studieren und würden dann eh noch tiefer am Existenzminimum leben als zur Zeit; ganz zu schweigen von der Vorstellung von dem wenig Geld noch 50€ Raten bezahlen zu müssen.
Also nun die Frage:
Würde es für diese Familie Sinn machen, gegen diese Forderung Einspruch zu erheben, auch wenn sie nicht nachweißen kann, den Kindergeldbescheid versendet zu haben? (Wäre ja nicht das
erste mal, dass bei der Agentur für Arbeit Unterlagen verschwinden)
Wie würde man so etwas formuliern?
Könnten noch weitere Forderung (Strafen, etc) folgen? (Die Agentur behauptet nämlich die Familie hätte grob fahrlässig gehandelt)
Also herzlichen Dank im voraus für die Antworten