Rückzahlung von ALG2-Leistungen

Hallo,

das Problem stellt sich wie folgt da: Eine Mutter (Studentin, derzeit beurlaubt) mit ihrem 8 Monate alten Kind wohnt mit ihrem Freund zusammen (ebenfalls Student und beurlaubt) bezieht von der Arbeitsagentur ALG2-Leistungen, sowie vom Landratsamt Leistungen zu den Kosten der Unterkunft. Nun behauptet die Arbeitsagentur, dass diese Familie die Info unterschlagen hätte, für das Kind Kindergeld zu bekommen und fordert deshalb die Summe von 8 x 154€ = 1232€ wieder zurück; die in 50€ Raten pro Monat beglichen werden sollen.
Allerdings ist sich die Familie sicher, dass sie der Agentur für Arbeit den Kindergeldbescheid zugeschickt hat (insbesondere weil dieser nämlich auch an das Landratsamt ging), kann es allerdings nicht beweißen. Zudem wollen beide Eltern wieder studieren und würden dann eh noch tiefer am Existenzminimum leben als zur Zeit; ganz zu schweigen von der Vorstellung von dem wenig Geld noch 50€ Raten bezahlen zu müssen.

Also nun die Frage:

Würde es für diese Familie Sinn machen, gegen diese Forderung Einspruch zu erheben, auch wenn sie nicht nachweißen kann, den Kindergeldbescheid versendet zu haben? (Wäre ja nicht das
erste mal, dass bei der Agentur für Arbeit Unterlagen verschwinden)

Wie würde man so etwas formuliern?

Könnten noch weitere Forderung (Strafen, etc) folgen? (Die Agentur behauptet nämlich die Familie hätte grob fahrlässig gehandelt)

Also herzlichen Dank im voraus für die Antworten

offtopic - ARGE und Unterlagen

(Wäre ja nicht das erste mal, dass bei der Agentur für
Arbeit Unterlagen verschwinden)

Ich werde nie verstehen, wieso manche Menschen resistent gegen solche Erfahrungen sind. Ich gebe niemals mehr irgendeinem Amt oder einer Behörde Unterlagen, ohne dafür eine Quittung zu verlangen.

Hallo,
zunächst: es wird immer grobe Fahrlässigkeit behauptet, da sonst eine Rückforderung nicht zulässig ist.
Da der Kindergeldbescheid zugeschickt wurde (ggf. Zeugenaussage), sind alle Tatsachen angegeben worden. Außerdem ist ziemlich klar, daß man mit einem Kind Kindergeld bekommt. Daher konnte auf den Bescheid vertraut werden.
Weitere Infos gibt der der Rückforderungsmitteilung beigelegte Auszug aus den betreffenden Paragraphen - bitte genau lesen.
Gruß
Peter

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Selbst im Postbüro persönlich abgegebene und abgestempelte Unterlagen beim Registergericht waren bei mir vor einigen Jahren ganz einfach weg.
Nur mal soviel zu den Quittungen

lG
Mikesch

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