Kürzung von Arbeitslosengeld Eins?

Hallo:

Eine Person A meldet sich telefonisch auf ein Jobangebot.
Aus der Anziege ist nicht ersichtlich, dass es um Zeitarbeit geht.
Auch am Telefon sagt die Frau nicht zuerst, dass es um Zeitarbeitunternehmen geht, sie fragt die Person A nach Telefonnummer, Wohnbezirk und den Nachnamen der Person A hat sie sich auch evtl. notiert.
Nachdem die Frau diese Angaben hat und zusätzlich fragt sie auch, seit wann die Person A arbreitsuchend sei, sagt sie, dass es um ein Zeitarbeitunternehmen geht.
Darauf leht die Person A dies ab und verabschiedet sich von dem Gespräch, weil die Person A nicht in Zeitarbeit arbeiten will.

Die Frage, die hier an das Forum geht, ist, wenn dieses Zeitarbeitunternehmen diese Ablehnung dem Arbeitsamt melden würde, könnte das Arbeitsamt die Leistungen (Z.Zeit Arbeitlosengeld Eins) kürzen oder zum Gespräch in diesem Zusammenhang einladen?
Hoffe auf Antworten.
Danke im Vorraus
Gruss
Sphinx

Eine Person A meldet sich telefonisch auf ein Jobangebot.
Aus der Anziege ist nicht ersichtlich, dass es um Zeitarbeit
geht.

Das Angebot wurde demnach nicht von der ARGE vorgeschlagen.

Auch am Telefon sagt die Frau nicht zuerst, dass es um
Zeitarbeitunternehmen geht, sie fragt die Person A nach
Telefonnummer, Wohnbezirk und den Nachnamen der Person A hat
sie sich auch evtl. notiert.
Nachdem die Frau diese Angaben hat und zusätzlich fragt sie
auch, seit wann die Person A arbreitsuchend sei, sagt sie,
dass es um ein Zeitarbeitunternehmen geht.
Darauf leht die Person A dies ab und verabschiedet sich von
dem Gespräch, weil die Person A nicht in Zeitarbeit arbeiten
will.

Wenn A dies nicht will, besser nächstes mal vorher erfragen mit wem man spricht.

Die Frage, die hier an das Forum geht, ist, wenn dieses
Zeitarbeitunternehmen diese Ablehnung dem Arbeitsamt melden
würde, könnte das Arbeitsamt die Leistungen (Z.Zeit
Arbeitlosengeld Eins) kürzen oder zum Gespräch in diesem
Zusammenhang einladen?

Grundsätzlich ja, aber die Zeitfa. hat sicherlich andere Sorgen. Anders wäre es, wenn der Leistungsbezieher von der ARGE ein Jobangebot bei dieser Zeitfa. bekommen hätte, mit der Aufforderung sich dort zu bewerben und deas Ergebnis zu melden.
Auch die Zeitfa. bekommt dann eine Mitteilung darüber und wird gebeten seinerseits mitzuteilen, ob der Betreffende sich gemeldet hat oder nicht usw.

Lehnt der Leistungsbezieher dann ab, ist eine Leistungskürzung vorgesehen. Zunächst 1/3 der Regelleistung.

hallo, das kann man so spontan nicht sagen, WEIL:

kam der vorschlag vom amt, ist er mit rechtsfolge, d.h. man muss sich bewerben und auch rechenschaft abgeben was aus der bewerbung geworden ist.

weiss das amt ncihts von meiner privaten bewerbung, so wird nichts passieren.

dann kommt es noch drauf an wie lange der bewerber schon arbeitslos ist, denn man muss abstriche machen, was den verdienst angeht:

monat 1-3 der arbeitslosigkeit: 20 % weniger brutto als vorher
monat 4-6: 30 %
monat 6-schluss: 67 %

angenommen: stellenvorschlag vom amt mit rechtsfolge kommt in dern ersten drei monaten und würde eine einbusse von 25 % ausmachen, dann kann der bewerber den job ablehnen OHNE kürzung!

wenn du den paragraphen braucht, schreib kurz.

gruss
paragrahenmaus

Hallo
Danke für die Antworten:
Das Stellenangebot war im Internet, also kein Angebot von BA.
Meine Angst ist/war, dass die Frau von der Zeitarbeotfirma vielleicht das dem BA meldet.
Gruss
Sphinx

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]