Hallo,
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Frau A möchte/muss einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem 2. Buch… stellen und da sie nicht damit klar kommt, bat sie mich um Hilfe-ich versteh aber auch nix ;o)
Unter II. steht Persönliche Verhältnisse der zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Person/en.
Links: Antragsteller alleinstehend(allein erziehend
rechts: Ich lebe zusammen mit: nicht dauernd getrennt lebendem Ehegatten (und noch andere Ankreuzmöglichkeiten).
Ist damit jetzt der Ehegatte gemeint oder einer der mal zu Hause wohnt-aber nicht immer…? Und falls zweiteres-wo bitte gebe ich den Ehemann an?
Gruss,
C.
MOD Liza: Text bearbeitet