Nicht dauernd getrennt lebendem Ehegatte?

Hallo,

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Frau A möchte/muss einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem 2. Buch… stellen und da sie nicht damit klar kommt, bat sie mich um Hilfe-ich versteh aber auch nix ;o)

Unter II. steht Persönliche Verhältnisse der zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Person/en.

Links: Antragsteller alleinstehend(allein erziehend
rechts: Ich lebe zusammen mit: nicht dauernd getrennt lebendem Ehegatten (und noch andere Ankreuzmöglichkeiten).

Ist damit jetzt der Ehegatte gemeint oder einer der mal zu Hause wohnt-aber nicht immer…? Und falls zweiteres-wo bitte gebe ich den Ehemann an?

Gruss,
C.

MOD Liza: Text bearbeitet

Hallo,

ich versuch mal zu helfen…

Ist damit jetzt der Ehegatte gemeint oder einer der mal zu
Hause wohnt-aber nicht immer…? Und falls zweiteres-wo bitte
gebe ich den Ehemann an?

Damit ist gemeint mitwem Frau A zusammen wohnt. Wenn sie einen Ehemann hat, der bei ihr wohnt ist dieser dort einzutragen, wenn sie getrennt von ihm lebt kann man das soweit ich weiß ankreuzen.

jemand der mal zu hause wohnt aber nicht immer?
Wie ist das gemeint? Hat Frau A einen Freund der ab und an bei ihr übernachtet? wenn ja ist das nicht wohnen. dazu müsste die Person seinen Wohnsitz bei Frau A haben!

Grüße
N.