Kindesunterhalt Hartz4

Guten Tag,

wenn ich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen müßte und die Mutter des Kindes Hartz 4 beziehen würde - dürfte das Amt die Summe über dem Pflichtsatz für Kinder mit den Geldleistungen an die Frau verrechnen ?

Hallo Bertram,
wenn eine Frau und ein Kind Alg II beziehen, hat das Kind (unter 15 Jahren) einen Anspruch auf Sozialgeld, da es ja auch einen Bedarf hat. ( Vergl. SGB XII § 2 - Nachrang der Sozialhilfe, §19 Leistungsberechtigte). Von diesem Anspruch wird das Einkommen des Kindes (Unterhalt & Kindergeld) abgezogen. Was hat das jetzt mit der Frau zu tun?
Grüße
Almut

Hallo

wenn ich Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen müßte und die Mutter des Kindes Hartz 4 beziehen würde - dürfte das Amt die Summe über dem Pflichtsatz für Kinder mit den Geldleistungen an die Frau verrechnen ?

Nein, NATÜRLICH nicht. Das Geld ist ja für das Kind bestimmt. Das wäre ja ZWECKENTFREMDUNG!

Nur …

Das Kind muss, wenn es alleine mit der Mutter zusammenwohnt, von seinen Einkünften die Hälfte der Miete inkl. Nebenkosten etc. bezahlen (auch schon als Baby). - Nun ja, mit 15 könnte das halbwegs angemessen sein, aber so ganz einleuchten will das auch dann nicht …

Außerdem: Dem Kind wird auch das Kindergeld als Einkommen zugerechnet. Was es davon für seinen eigenen Bedarf nicht benötigt, wird dann der Mutter als Einkommen angerechnet. Je mehr Unterhalt das Kind also von seinem Vater kriegt, desto weniger bekommt die Mutter vom Hartz-4-Amt, jedenfalls solange das Kindergeld noch für den Bedarf des Kindes irgend eine Rolle spielt. -

Übrigens: Ein minderjähriges Kind, das mit seinem Einkommen auskommt, gehört übrigens nicht zur Bedarfsgemeinschaft und kann dann auch Wohngeld beziehen. Es ist auf jeden Fall nicht unterhaltspflichtig für seine Mutter, so dass dann indirekt der Vater für die Mutter zahlen müsste.

Aber der Gesetzgeber hat es schon so geregelt, dass der Vater möglichst viel und der Staat möglichst wenig zahlen muss (alleinerziehende Mütter sind ja sehr häufig auf staatliche Zuwendungen angewiesen). Auch z. B. dass das Kindergeld eine zeitlang komplett an die Mutter ging, und als das nicht mehr ging, dass dann der Unterhalt (D’dorfer Tabelle) entsprechend raufgesetzt wurde, hatte meiner Meinung nach wenig mit Förderung der Kinder und viel mit staatlichem Einsparpotential zu tun.

Viele Grüße