Ratgeber zu 400 Euro Job + 1 Euro Job

Von: , Frage gestellt am Do, 4. Mär 2010
Hallo Wissende,

ist eine Kombination aus beiden erlaubt? Also: Da hat jemand einen 400 Euro Job mit 16 Stunden Arbeitszeit / Woche und soll- weil das zeitlich passt- auch einer Arbeitsgelegenheit (also 1 Euro- Job) nachgehen.
Interessieren würde mich, inwieweit das rechtlich in Ordnung ist, denn im Grunde sollen ja wohl Kosten vermieden und nicht produziert werden. Der Hartz IV - Empfänger reduziert ja in diesem Fall die Kosten für die Arge um derzeit 240 Euro, währenddessen die Arge durch den 1 Euro Job zusätzlich Geld raushaut.

Es grüßt

Wilfried

32 Antworten zu dieser Frage

            • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
              Re^2: RE: Bei einer € - Jobby arbeitet man nicht.
              Hallo aber warum werden die Leute am Arbeitsmarkt nicht gefördert ?
              Die BA , die Politik und Wirtschaft würden dir darauf
              vermutlich antworten: "Wieso...werden sie doch !" -
              ..und dann u.a. auf ihre Beratung und eben auch auf solche
              Eingliederungsmaßnahmen verweisen. Ein über 50 Jähriger, der
              4x hintereinander dasselbe Bewerbungstraining antreten muss,
              wird in dem Sinne sogar ganz besonders intensiv
              gefördert, um seinen beruflichen Wiedereinstieg zu
              erreichen...
              Vielleicht sollte man aber mal weniger die Instrumentarien verteufeln und mehr darüber nachdenken, warum die Qualität der Eingliederungsmaßnahmen oft höchstens mittelmäßig sind und wie man das verbessern kann.

              Gruß,
              LeoLo
            • Antwort von (abgemeldet) nach 6 Tagen 0 hilfreich
              Ab hier kommt die Dreiecksbeziehung ins Spiel:
              Hallo @LeoLo @Lara...,

              Das sind die anderen Themen: wer 4 X " Bewerbungstraining " durchlaufen soll, der soll vermutlich dadurch nur aus der Statistik " geschummelt " werden, wenn Zahlen zur Veröffentlichung anstehen.
              ( Ansonsten dürfte der 50-Jährige in der Vermittlungsaufgabe eine niedrige Priorität aufgestempelt bekommen...klingt jetzt etwas hart, aber warum diesen erfahrenen Mann teuer umschulen, wenn er " billig " zeitweise aus den Statistiken " entfernt " werden kann ? )
              Die Vermittler wissen auch, das diesem Menschen vom Arbeitgeber kein X für ein U vorgemacht werden kann...daher nix mit Dumpinglohn.
              Qualität von modularer Fortbildung / Umschulung lasse ich mal außen vor, da ich selber gleiche Bildungsziele bei verschiedenen Institutionen als Privatmensch nicht direkt mittels Tests und Wissenstand miteinander vergleichen kann.
              ( es ist aber auch nicht unbekannt, dass manchmal echt sinnlose Vermittlungsangebote / Schulungsangebote beim " Kunden " ankommen...so Marke Bürohengst soll in 6 Monaten Handwerker werden können ... sollen ... )

              Da kommt das Problem zu tragen, dass heutzutage in diversen Bereichen der Integration / Vermittlung Menschen rekrutiert werden, die nach einem kurzen " Crashkurs " DAS leisten sollen, was die alten Hasen mit richtiger ( fachbezogener ) Ausbildung vor Jahren noch bei den staatlichen Anlaufstellen leisteten...so kaputtgespart, das diese Einsteiger von den alten noch lernen, Dokumente prüfen / verarbeiten...Software bedienen...und dann mach mal...dann Druck von oben von wegen " Statistik und Vermittlungsquote "
              Da wären die " Vermittler A.D. " mal nach ihrer Meinung gefragt, wie viele Kunden sie denn in ihrer Zeit so durchschnittlich zu betreuen hatten.

              Ansonsten habt ihr beide recht...aus einer Fortbildung kann sich jeder individuell mehr oder weniger herausziehen. Denn ich persönlich muss mich ja nicht mit dem minimal erreichbaren Bildungsziel zufrieden geben...den Schwächsten wird in der Gruppe geholfen...wer selber mehr lernen will als das MUSS, löchert Ausbilder / Dozenten.
              Dann soll mal eine der Lehrpersonen sagen..." Warum sollte ich..." XXX

              ....

              mfg

              nutzlos
            • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
              Re: Ab hier kommt die Dreiecksbeziehung ins Spiel:
              Hallo

              Wobei man da natürlich noch ein bisschen unterscheiden muss zwischen einer Maßnahme zur Schulung und Weiterbildung - und einem 1EJob. Der 1EJob ist ja per Definition eine "nachrangige" Maßnahme und soll erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen Vermittlungsbemühungen und Eingliederungsinstrumente (Aus-,Fort-, Weiterbildung, ABM, Entgelt-Maßnahme usw.) nicht gefruchtet haben. Vermittlung und Weiterbildung sind immer vorrangig. (Oder sollten es gesetzlich sein, besser gesagt.. die Realität sieht aber ja oft anders aus.)

              Ansonsten dürfte der 50-Jährige in der Vermittlungsaufgabe
              eine niedrige Priorität aufgestempelt bekommen...klingt jetzt
              etwas hart, aber warum diesen erfahrenen Mann teuer umschulen,
              wenn er " billig " zeitweise aus den Statistiken " entfernt "
              werden kann ?
              Das ist hart - aber ja Realität. Ungeachtet seiner Berufserfahrung ist sein Alter in der Regel bereits ein Vermittlungshemmnis auf dem Arbeitsmarkt - da muss man sich doch nix schönreden. (Das kann man mittlerweile auch schon weit früher ansetzen als erst bei 50..)Und der Rest ist eine reine Rechenfrage. Wieviel Förderbudget hat man zur Verfügung (=wenig), und in wen investiert man es ? Wo auf dem Markt sind überhaupt noch realistische Arbeitsplatz-Chancen und Jobangebote zu finden (suchsuchsuch)- wer hat grundsätzlich Aussicht, so einen Job evtl. zu ergattern ..und was müsste man ihm dafür evtl. vorher noch an Förderung zukommen lassen, die lt.Budget auch "drin" sitzt ? Die Vermittler wissen auch, das diesem Menschen vom
              Arbeitgeber kein X für ein U vorgemacht werden kann...daher
              nix mit Dumpinglohn.
              Die Arbeitsagentur hat gerade erst verkündet, dass sittenwidriger, unzumutbarer Stundenlohn erst bei "deutlich unter 3 Euro" anfängt. Das steckt klar ab, welche Jobs/Löhne ein Leistungsbezieher als zumutbar zu akzeptieren und anzutreten hat, wenn er keine Leistungskürzungen und -einstellungen riskieren will. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit ist das Lohn-"Verhandlungsrecht" bei Jobinterviews nur noch Theorie. dass manchmal echt sinnlose Vermittlungsangebote / Schulungsangebote :beim "Kunden " ankommen...so Marke Bürohengst soll in 6 Monaten
              Handwerker werden können ... sollen ...
              Inwieweit solche Crash-Kurs-Schulungen qualitativ ausreichend sind bzw. ob es überhaupt möglich ist, auf die Art etwas Solides zu bilden, ist auch noch eine Frage...richtig. Aber die wenigsten Betroffenen kommen ja überhaupt in den Genuss von solchen Aus-oder Weiterbildungen ! Wenn man mal bundesweit herumschaut, scheinen doch die objektiv sinnlosen "Weiterbildungs-Kurse" zu überwiegen. Wir lernen Gemüseschnibbeln, wir lernen, was eine PC-Maus kann und surfen 6 Std. täglich im Internet herum, wir lernen Gebrauchtspielzeug- Instandsetzen/-Bemalen...
              "Förderung", die wir alle mit Steuern finanzieren und die die Betroffenen antreten müssen.. und die ihnen keinen bezahlten Job verschafft. Waren es nicht letztes Jahr so um die 7 Milliarden Steuermittel, nur für solche Sinnlos-Kurse ?
              http://www.youtube.com/watch?v=9XFFV9rb5w8&feature=r...
              http://www.br-online.de/das-erste/report-muenchen/re... dann Druck von oben von wegen "Statistik und Vermittlungsquote "
              Da wären die " Vermittler A.D. " mal nach ihrer Meinung
              gefragt, wie viele Kunden sie denn in ihrer Zeit so
              durchschnittlich zu betreuen hatten.
              Das kommt ja obendrauf noch dazu - und die Statistik dürfte wohl auch die Hauptmesslatte sein. Ansonsten habt ihr beide recht...aus einer Fortbildung kann
              sich jeder individuell mehr oder weniger herausziehen.
              Das habe ich nicht gesagt - und sehe das eigentlich auch nicht so. ;) Man ist ja als Betroffener verpflichtet, an jeder zumutbaren Maßnahme teilzunehmen, oder es gibt Kürzungen /Einstellung der Leistung. Die Teilnahme ist also eine Frage der Existenz. Ob man diese Maßnahmezeit dann aber nur absitzt oder versucht, vielleicht doch noch irgendwas Sinnvolles in dem Ganzen zu finden (oder zu initiieren..)- das ist sicher auch typabhängig. Aber ich möchte vermuten, dass sich bei jemandem nach wohlmöglich 5 Jahren in solchen Maßnahmen ,ohne Job-Finden, die Motivation und der Glaube an "Förderung" in Grenzen hält.


              LG
            • Antwort von nach 6 Tagen 1 hilfreich
              Re^3: RE: Bei einer € - Jobby arbeitet man nicht.
              Hallo

              Es geht ja doch gar nicht darum, "Instrumentarien" zu verteufeln. Die "Grundidee",Menschen gezielt und ihrem Profil entsprechend zu fördern und damit ihre (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt und in ein "selbsterwirtschaftetes" Leben anzustreben, ist ja etwas sehr Positives und richtig. Das würde aber wohl kaum auch jemand in Frage stellen.. am Allerwenigsten die Betroffenen selbst.

              Nur was diese 1-Euro-Jobs angeht ist es halt nunmal erwiesenermaßen so, dass sie in größter Mehrzahl eben nicht den eigentlich beabsichtigten Sinn erfüllen - und das ursprüngliche Ziel eben nicht erreichen. Und das ist bereits seit 2005 so.

              Warum die "Qualität der Eingliederungsmaßnahmen oft höchstens mittelmäßig sind und wie man das verbessern kann ", ist ja eine völlig berechtigte Frage - die seitens der BA aber in der Regel ja mit mangelndem Geld, fehlendem Personal/Mitarbeiterschulungs-Budget , Mangel an arbeitsmarkt"bezogenen" Maßnahmen und gemeinnützigen Arbeitsbereichen usw. erklärt wird.
              Und die 1EJobs, die tatsächlich sinnvolle, berufsbezogene, arbeitsmarktrelevante Tätigkeiten beinhalten, sind ja in der Regel sehr selten - oder es sind solche, die gar nicht zulässig sind, weil sie eben nicht gemeinnützig sind und/oder reguläre Arbeitsverhältnisse ersetzen/ verdrängen und letztlich nur dem Maßnahmeträger (oder dem "dahinterstehenden",oft kommerziellen Betrieb) dienen.

              Wenn dieser industrielle Trampolinhersteller seine Waren über eine "gemeinnützige" GmbH durch fünfzig 1EJobber herstellen lässt (die bei der Herstellung reguläre Arbeit ausüben,aber dafür nur den Mehraufwand für Fahrkarten etc. bekommen) , profitiert er als Unternehmer durch die Löhne und Sozialabgaben, die er nicht zahlen muss... die GmbH bekommt jeden Monat 50x gutes Geld (Steuermittel) vom Arbeitsamt für die "Beschäftigung" dieser 1EJobber... die 1EJobber arbeiten täglich (lohnlos) in einem völlig regulären Aufgabenbereich - und werden dadurch offiziell "gefördert".
              Nur führt das eben nicht dazu, dass dieser oder ein anderer Unternehmer sie nach 6 Monaten regulär einstellt und regulär angemessen bezahlt. Warum sollte er auch - wenn er ihre Leistung wesentlich billiger über eine "Fördermaßnahme" nutzen kann.

              Die ARGE kann nur in reguläre, bezahlte Stellen vermitteln, wenn solche Stellen vorhanden sind - und davon fehlen eben Millionen.. da könnte man die Betroffenen letztlich "fördern", wie man will.

              Warum bauen die Kommunen immer mehr Arbeitsplätze ab bzw. besetzen sie nicht neu ? Warum findet man in vielen Kommunen (Stadtverwaltungen, karitativen / städt. Einrichtungen usw.) erfahrene, ausgebildete Sekretärinnen, Sachbearbeiter, Informatiker, Erzieherinnen, Reinigungskräfte etc. , die 30 Std. pro Woche gute Arbeit leisten - ohne Lohn/ Rentenansprüche.. für nur 30 Euro Mehraufwandsentschädigung pro Woche ?
              Warum werden Unternehmer öffentlich dafür geehrt, dass sie "Langzeitarbeitslosen" (=länger als 1 Jahr arbeitslos) einen Arbeitsplatz gegeben haben...wenn diesem Arbeitsplatz ein oft monatelanges unbezahltes "Praktikum" mit voller regulärer Arbeit vorausging - und dieser Arbeitsplatz dann durch Lohnkostenzuschuss vom Steuerzahler subventioniert wird ? Und in den meisten Fällen dann kurz vor Ablauf des Lohnkostenzuschuss-Zeitraums auf einmal vom Arbeitgeber gekündigt wird...?

              Da gibt es wahrlich viele Fragen, die einen beschäftigen sollten.. da gebe ich dir Recht.

              LG
          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Re^2: Und ohne Paragraphenreiterei: es geht
            Hallo, mal ganz abgesehen von den finanziellen Vorteilen einer
            Arbeitsgelegenheit (1€-Job). Das ist dann nämlich zusätzlich
            verdientes Geld, welches anrechnungsfrei bleibt.
            Wobei ich gestehen muss,
            Ärgerlicherweise oder nicht ärgerlicherweise? dass ich es schon ok fände, wenn die
            Leute wenigstens das Fahrgeld separat bekommen würden. Denn
            eine Monatskarte kann mitunter recht teuer sein.
            Das ist eine realistische Einschätzung, wofür ich danke! Ich kenne hier aus meinem Bekanntenkreis eine Frau, die eine Monatskarte kaufen musste, die preislich deutlich über dem lag, was sie als 1 Euro Jobberin "verdient" hat. Auch Bus- und Zug fahren ist heutzutage ein teures "Vergnügen". Ich ergänze hier nochmal die - wenn auch zart hervorgebrachte - Kritik von dir: Das Fahrgeld wird nicht im voraus bezahlt, sondern erst hinterher, das fällt auch schon schwer genug für einen Hartz IV'ler. Bei 50 € gehen also 25 - 33 Std. = ca. 1 Woche Arbeit dafür drauf. Das
            hat das BSG ja aber gekippt.
            Das verstehe ich nicht. Was hat das BSG gekippt und was ist das für eine Rechnung, die du aufstellst?

            Es grüßt

            Wilfried
            • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Re^3: Und ohne Paragraphenreiterei: es geht
              Hallo, mal ganz abgesehen von den finanziellen Vorteilen einer
              Arbeitsgelegenheit (1€-Job). Das ist dann nämlich zusätzlich
              verdientes Geld, welches anrechnungsfrei bleibt.
              Wobei ich gestehen muss,
              Ärgerlicherweise oder nicht ärgerlicherweise?
              ich persönlich finde es Schwachsinn, jemanden der einen 400 € Job hat zusätzlich in einen 1 €-Job zu schicken. Es ist Geldverschwendung, wie Lara das richtig feststellt. Diese 1-E Jobs sind inzw. doch schon ein Wirtschaftsfaktor und Abzocke seitens sog. gemeinnütziger Unternehmen, die über Umwege sogar die freie Wirtschaft stützen.

              http://www.youtube.com//watch?v=9XFFV9rb5w8

              Außerdem ist derjenige ja arbeitswilllig und arbeitsfähig. Die 1 € Jobs sind ja nach meinem Verständnis dazu gedacht, besonders Langzeitarbeitslose wieder an geregelten Tagesablauf zu gewöhnen und vor allem Buße zu tun, dass er hilfebedürftig ist. Ich ergänze
              hier nochmal die - wenn auch zart hervorgebrachte - Kritik von
              dir: Das Fahrgeld wird nicht im voraus bezahlt, sondern erst
              hinterher, das fällt auch schon schwer genug für einen Hartz
              IV'ler.
              Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Meinerseits war nichts als negative Kritik gedacht. Ich wollte nur den finanziellen Vorteil eines 1 € Jobs hervorheben, da dieser anrechnungsfrei bleibt. Und vielerorts wird ja trotzdem Fahrgeld bezahlt. Das verstehe ich nicht. Was hat das BSG gekippt und was ist
              das für eine Rechnung, die du aufstellst?
              Das BSG hat entschieden, dass die Fahrtkosten nicht zusätzlich bezahlt werden. Die Rechnung basiert auf einer Std.-Vergütung von 1,5 € - 2 €. Da man ja die 1. 2 Monate wohl 1,5 € und ab dem 3. Monat 2 € bekommt.

              TM
            • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
              Re^4: Und ohne Paragraphenreiterei: es geht
              Hallo, ich persönlich finde es Schwachsinn, jemanden der einen 400 €
              Job hat zusätzlich in einen 1 €-Job zu schicken. Es ist
              Geldverschwendung, wie Lara das richtig feststellt. Diese 1-E
              Jobs sind inzw. doch schon ein Wirtschaftsfaktor und Abzocke
              seitens sog. gemeinnütziger Unternehmen, die über Umwege sogar
              die freie Wirtschaft stützen.
              So in etwa seh' ich das auch. Außerdem ist derjenige ja arbeitswilllig und arbeitsfähig. Die
              1 € Jobs sind ja nach meinem Verständnis dazu gedacht,
              besonders Langzeitarbeitslose wieder an geregelten Tagesablauf
              zu gewöhnen und vor allem Buße zu tun, dass er hilfebedürftig
              ist.
              Da leben auch viele Vorurteile wieder auf. Da gibt es dann diejenigen, die natürlich dem Alkohol anheimgefallen sind, weil sie arbeitslos sind, und drum müssen sie ganz einfach- Therapie kann ja so einfach sein (Verzeih' meine bittere Ironie)- mal wieder eine feste Tagesstruktur haben. Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Meinerseits war nichts
              als negative Kritik gedacht. Ich wollte nur den finanziellen
              Vorteil eines 1 € Jobs hervorheben, da dieser anrechnungsfrei
              bleibt. Und vielerorts wird ja trotzdem Fahrgeld bezahlt.
              Donnerwetter! Einen finanziellen Vorteil kann ich da bislang aber nicht drin erblicken. Fahrgeld ist mir persönlich Gott lob ziemlich wurscht, weil ich mit dem Rad fahre. Das BSG hat entschieden, dass die Fahrtkosten nicht zusätzlich
              bezahlt werden.
              Das weiß ich seit gestern leider auch, passt aber in die Logik des: Hier soll niemand was verdienen, sondern "qualifiziert" werden (Lehrjahre sind halt keine Herrenjahre). Die Rechnung basiert auf einer Std.-Vergütung
              von 1,5 € - 2 €. Da man ja die 1. 2 Monate wohl 1,5 € und ab
              dem 3. Monat 2 € bekommt.
              Tatsächlich? Na ja, vielleicht werde ich also doch noch wohlhabend bei 2 Euronen die Stunde. Da habe ich dann in etwa so viel wie vom 400 Euro Job mir übrigbleibt, nachdem die Arge 240 Euronen einbehält.
              O Staat, ich danke dir für diese Wohltat, dass ich nun 39,5 Stunden insgesamt arbeiten gehen darf, zuzüglich kommen 7,5 Stunden Fahrzeit zu zwei verschiedenen Arbeitsstellen von montags bis samstags und obendrein darf ich dann Sonntags, damit auch dieser Tag bloß nicht der Besinnung und möglicherweise der Erholung gewidmet sind, auch noch albernerweise (weil ich ja gerade nichts tue) Bewerbungen schreiben.

              O kniet mit mir, dies selt'ne Glück zu preisen!

              Es grüßt, keine Kommentare mehr schreiben wollend

              Wilfried
            • Antwort von (abgemeldet) nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Für mich öfter die Frage...
              Hallo,

              Da kommt sie echt oft auf die Frage...wer will hier beurteilen, wenn die einzigen Argumente nur aus Paragraphen bestehen...ablesen und verweigern kann jeder, aber 400 € Erlös würden der Sozialgemeinschaft schon mal 240 € Erleichterung bescheren.
              Aber es scheint hier zwecklos, da diejenigen " hochdotierten " Antworter keine Ahnung / Interesse haben und die " bedürftigen " nicht den Mumm haben, mal aufzustehen.

              So wurde es neutral mal öfter als ungerechte Entlohnung oder Schere zwischen arm und reich bezeichnet....Am lautesten schreien jene, die zuviel für ihre Arbeit bekommen...Verdienst wird leider nicht mehr berücksichtigt.

              .................u..........s..........w............

              mfg

              nutzlos
            • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
              Re: Für mich öfter die Frage...
              Hallo, Da kommt sie echt oft auf die Frage...wer will hier
              beurteilen, wenn die einzigen Argumente nur aus Paragraphen
              bestehen...ablesen und verweigern kann jeder, aber 400 € Erlös
              würden der Sozialgemeinschaft schon mal 240 € Erleichterung
              bescheren.
              Welche Gemeinschaft meinst du? Kenn' ich die ;-)? Aber es scheint hier zwecklos, da diejenigen "hochdotierten"
              Antworter keine Ahnung / Interesse haben und die "bedürftigen
              "nicht den Mumm haben, mal aufzustehen.
              Das ist zwar richtig, andererseits kann ich auch verstehen, wenn man den einfachen, aber sich arrangierenden Standpunkt einnimmt: Das halbe Jahr bzw. die Zeit, geht rum, und danach lässt man mich - möglicherweise- doch mal wieder für ein paar Monate in Ruhe. Irgendwann geht einem auch die Luft aus und es nutzt dem "Revolutionär" nichts, wenn keiner mitmacht. So wurde es neutral mal öfter als ungerechte Entlohnung oder
              Schere zwischen arm und reich bezeichnet....Am lautesten
              schreien jene, die zuviel für ihre Arbeit bekommen...Verdienst
              wird leider nicht mehr berücksichtigt.
              Und die, die am meisten verdienen, haben auch mit der vielbeschrieenen und herbeschwörten "Verantwortung" nur noch sehr wenig, wenn überhaupt etwas zu tun. .................u..........s..........w............
              Was heißt das?

              Es grüßt

              Wilfried
        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re: Und ohne Paragraphenreiterei: es geht
          Die Ausgangsfrage des Fragestellers, auf die ich geantwortet habe, war: Da hat jemand einen 400 Euro Job mit 16 Stunden Arbeitszeit / Woche und soll - weil das zeitlich passt- auch einer Arbeitsgelegenheit (also 1 Euro- Job) nachgehen.Interessieren würde mich, inwieweit das rechtlich in Ordnung ist.:
          Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist die (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt . Wenn man schon eine Arbeit hat, ist man aber bereits in den Arbeitsmarkt eingegliedert - und erfüllt somit nicht die rechtlichen Voraussetzungen für einen 1-Euro-Job.
          Sehr seltene "Ausnahme" (deren Rechtsgrundlage aber mMn fragwürdig ist): Der 1-Euro-Job lässt sich zeitlich parallel zum Erwerbsjob ausführen UND ist nachweislich Voraussetzung für eine "zugesicherte" Stelle, mit der mehr Einkommen erzielt werden wird als mit dem derzeitigen Job.

          Eine Frage nach der "rechtlichen" Situation beantwortet man wohl sinnvollerweise am besten mit Nennung der verwendbaren Rechtsquellen..und das sind nun mal in der Regel Paragrafen, Urteile etc...ganz ohne Reiterei.. ;) Zu Deutsch: Wer arbeiten will, der kann am WE Brötchen backen oder Zeitungen verteilen. Wenn es regional kaum Arbeit in Vollzeit git, dann kann sich auch freiwillig um eine " Arbeitsgelegenheit " zusätzlich beworben werden. Minijob und AG dürfen sich dabei nicht ins Gehege kommen.:
          Nur weil etwas von einzelnen ARGEN so gehandhabt wird, muss das nicht zwingend heissen, dass es auch vorgesehen und rechtlich zulässig ist.
          Die Arbeitsgelegenheiten sind NICHT dazu gedacht, dass Leistungsbezieher sich etwas dazu verdienen können ! Die AGH sollen ausdrücklich zielgerichtet der konkreten (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen - um DORT dann Einkommen zu erzielen und damit seine ALGII-Bedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Die Voraussetzung für so eine AGH ist u.a., dass man keine bezahlte Arbeit hat (Umfang irrelevant).

          Für eine 1EJ-Maßnahme erhält man keinen Lohn,sondern lediglich eine Mehraufwandsentschädigung für die maßnahmebezogenen Kosten, die einem entstehen (da die nicht im Regelsatz enthalten sind). Wer mehr MAE erhält, als er tatsächlich benötigt, hat etwas Geld "für sich übrig", das nicht aufs ALG2 angerechnet werden darf - das ist richtig und sei auch jedem gegönnt.

          Für jeden Teilnehmer an einer "1-Euro-Job"-Maßnahme zahlt die ARGE aber neben seiner ALGII-Leistung auch monatlich mehrere Hundert Euro (Steuergelder..) an den Träger der Maßnahme - dafür, dass er den Teilnehmer "betreut" und seine Chancen verbessert, eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

          Solche Eingliederungs-Steuergelder entgegen der Vorschriften in jemanden zu investieren, der bereits einen bezahlten Job hat, ist nicht vorgesehen.

          Aber wo ja jeder Teilnehmer an einer 1EJ-Maßnahme aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik herausfällt...


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