Haushaltsgemeinschaft Oma Grundsicherung + Enkel

Hallo,

zur Situation: Ein Enkel lebt mit seiner Großmutter in einer Wohnung zusammen. Seine Großmutter bezieht Grundsicherung und der Enkel geht arbeiten und bezieht 1300€ Netto. Er gibt seiner Großmutter monatlich 250€ zu Strom/Wasser/Miete dabei, da das Amt ihr nicht den vollen Betrag auszahlt, da er ja mit ihr zusammen wohnt (laut Amt).

Seine Großmutter hat nun einen Bescheid vom Amt bekommen, dass Sie ihre Bezüge darlegen soll inkl Sparbücher usw.

Nun will das Amt vom Enkel, dass all seine Daten die er bei Banken hat(Kontenfinanzstatus) sowie seiner Einkommensnachweise. Er hat nun ANgst um sein erspartes, ob dieses auch herangezogen werden kann warum auch immer.

Können die eigentlich vom Amt überhaupt der Großmutter die Grundsicherung so kürzen bzw nur die Hälfte der Miete bezahlen?

Es handelt sich doch um eine Haushaltsgemeinschaft und nicht um eine Bedarfsgemeinschaft? Es wird auch nicht aus einem Topf gewirtschaftet. Lediglich die 250€ gibt der Enkel der Großmutter, damit sie über die Runden kommt, weil das Amt nicht die komplette Miete trägt. Muss der Enkel seine Daten überhaupt offen legen?

Hi, um sein Erspartes wird der Enkel keine Angst haben müssen.
Das Amt kann aber verlangen, dass der Enkel der Großmutter einen angemessenen Beitrag leistet.
Wenn ausser dem Genannten noch essen und trinken, Wäsche waschen und bügeln, putzen und abwaschen in die 250.-€ monatlich includiert sein sollten, dann ist das nämlich KEIN angemessender Beitrag des Enkels zur Haushaltsführung! Der müsste dann um mindestens 150.-€ höher ausfallen.
MfG ramses90

Hallo,

Hi, um sein Erspartes wird der Enkel keine Angst haben müssen.

Mit wecher Begründung?

Das Amt kann aber verlangen, dass der Enkel der Großmutter
einen angemessenen Beitrag leistet.

Wo steht das geschrieben?

Wenn ausser dem Genannten noch essen und trinken, Wäsche
waschen und bügeln, putzen und abwaschen in die 250.-€
monatlich includiert sein sollten, dann ist das nämlich KEIN
angemessender Beitrag des Enkels zur Haushaltsführung! Der
müsste dann um mindestens 150.-€ höher ausfallen.

Nenne bitte deine Rechtsquelle dazu.

Gruß
Otto

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…
Um als Enkel den Großeltern Unterhalt zahlen zu müssen, müssten diese den Enkel schon verklagen. Wohl kaum mit Aussicht auf Erfolg.

§7 und §9 SG II
Das Amt könnte dies als Bedarfsgemeinschaft einstufen
"Beispiele für Bedarfsgemeinschaften:

der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt zusammen mit:

  • Ehepartner

  • eingetragenem Lebenspartner

  • oder einer Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, so dass vom wechselseitigen Willen auszugehen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (dies kann ggf. widerlegt werden). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind und oder Kosten geteilt werden und/oder bei Zusammenleben länger als ein Jahr, wird von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

MfG ramses90

Hallo

Mal davon ausgehend, dass bei der Oma Grundsicherung im Alter nach SGB XII gemeint ist (und nicht ALG2… was aber im Ergebnis auch nichts ändern würde):

Der Enkel ist der Oma gegenüber nicht unterhaltspflichtig und grundsätzlich auch nicht auskunftspflichtig (Verwandte 2.Grades ; § 94 Abs.1 SGB XII). Oma und Enkel bilden keine BG. Sie leben in Haushaltsgemeinschaft zusammen … und entweder wirtschaften sie dabei gemeinsam und der Enkel unterstützt die Oma freiwillig (!) finanziell (dann müsste er gegenüber Omas Leistungsträger auch Auskünfte dazu erteilen) - oder sie wirtschaften nicht gemeinsam und teilen sich lediglich die Unterkunftskosten. In dem Fall besteht keine Auskunftspflicht des Enkels und beide widersprechen ggf. (nachweislich schriftlich) der Unterhaltsvermutung des Leistungsträgers.

Können die eigentlich vom Amt überhaupt der Großmutter die Grundsicherung so kürzen bzw nur die Hälfte der Miete bezahlen?

Die Oma hat Leistungsanspruch - der Enkel nicht. Natürlich übernimmt der Leistungsträger dann nicht auch den Unterkostenanteil, der auf den mitwohnenden Enkel entfällt. Er muss sich kopfanteilig (= bei 2 Pers. : hälftig) an den Unterkunftskosten beteiligen und halt für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen. Oma bekommt vom Träger ihren hälftigen Anteil an den angemessenen Unterkunftskosten. (Bei Bedürftigkeit müsste der Enkel ggf. beim zuständigen Träger einen eigenen Antrag auf Leistungen für sich selbst stellen.)

LG

Die Einstehens-Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II bezieht sich auf die Konstellation, die früher als „eheähnliche Gemeinschaft“ bezeichnet wurde. Das würde bei Oma und Enkel also nicht greifen :wink:

LG

„Unterkostenanteil“ sollte „Unterkunftskostenanteil“ heißen ^^

nein
.

Von anderen Begründungen verlangen, selbst aber keine liefern wollen und können.
ramses90

.

In einem ganz ähnlichen Fall habe ich hier geantwortete:

http://www.gutefrage.net/frage/ist-miete–nebenkoste…

Klick den Link an und schau Dir die Kostenbeteiligungsvereinbarung bei Zusammenleben von zwei Personen an.