Eingliederungsvereinbarung

Hallo liebe W W W’ler,

Vor ein paar Tagen hatte ich im Internet etwas über die Eingliederungsvereinbarung (ALG II) gelesen.

Es hiess dass ein Gericht darüber entschieden hätte dass man nun nicht mehr einfach nur die, ach so bekannten, Eingliederungsvereinbarungen unterschreiben müsse, sondern nun auch Vorschläge machen könne und darüber verhandeln könne was nun darin stehen soll.

Meine Frage an euch lautet nun ob dies wahr ist?

Würde mich sehr über eure Antworten freuen.

Wünsche euch allen noch einen schönen Sonntag.

Gruss

der Kölsche

Moin!

Das ist wohl schon „etwas länger“ ein Thema!
:wink:

Es fing damals mit den ersten nicht unterschriebenen EGV an.
Hat der Erwerbslose nicht „einfach mal eben“
(am besten noch sofort während der „Einladung“ und sofort nach Aushändigung der EGV)
unterschrieben, erfolgte der Verwaltungsakt.
…allerdings nur „gefährlich“, sofern dieser den selben Inhalt aufweist!

Sobald Wiederspruch eingelegt oder da gegeben geklagt wird, wird die EGV genauestens unter die Lupe genommen -> und genau dann geht der Schuss meist nach hinten los!

Ab hier ist dann entweder „Ruhe“ oder es wird eine neue („gut“ durchdachte) EGV ausgearbeitet, mit der beide Seiten Leben können.

Viele EGV bestehen aus „ungeprüften“ Bausteinen und werden von nicht (mehr) motivierten MA der Institution für ALG II 1:1 übernommen.

So einen Wisch unterschrieben zu bekommen klappt dann eigentlich nur, wenn man den Erwerbslosen dazu bekommt, das Teil sofort zu unterschreiben.
Ihm nicht zu „erlauben“ das Teil zur Prüfung mit nach Hause zu nehmen.
Sehr wirksam soll wohl auch das Androhen Kommunizieren von einer 30% Sanktion sein, sollte das Teil nicht „hier & jetzt“ unterschreiben werden…
:wink:

Die Erwerbslosen aber, die eine EGV behandeln, wie jeden anderen Vertrag auch, sprich, das Teil erst einmal mit nehmen, in Ruhe lesen, von anderen lesen lassen, sich beraten lassen, können sich, bei einer Handvoll Dummfug im Inhalt, dagegen wehren oder sich aber mit dem MA zusammensetzten und das Teil „überarbeiten“.

LG, Nicky

wahr oder nicht wahr?.
Hallo,

Vor ein paar Tagen hatte ich im Internet etwas über die
Eingliederungsvereinbarung (ALG II) gelesen.

Meine Frage an euch lautet nun ob dies wahr ist?

Ob das im Internet Gelesene wahr ist, kann man nur erkennen, wenn man das Urteil im Wortlaut lesen kann.

Gruß
Otto

Wenn Du unbedingt etwas dazu lesen möchtest…
Mahlzeit!

In den größeren ELO Foren gibt es zahlreiche Threads und Stickys dazu.
Erwerbslose haben Probleme oder eine EGV und fragen dort um Rat.
In den Stickys findet man auch Urteile, wo sich wieder mal ein Erwerbsloser erfolgreich gegen z.B. eine EGV gewehrt hat.
*s*

Natürlich finden sich hier auch die entsprechenden Urteile etc.

Hier mal ein Tropfen auf dem heißen Stein - natürlich alles mit Urteil/Gericht/Aktenzeichen/§ dargelegt.
:wink:

"Eingliederungsvereinbarung (EGV) – Was man darüber …

Hallo Nicolee

Danke für deine rasche Antwort wofür du auch ein Sternchen bekommst.

Also heisst dies dann dass man wirklich über den Inhalt immer verhandeln kann?
Oder nur in einigen Bundesländern?

MfG

der Kölsche

Möchte ich nicht
Hallo Nicky,

ich halte es nicht für zielführend, auf eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen hinzuweisen. Wenn überhaupt, dann müßte man auch auf erfolglose Klagen verweisen. Ich bezweifle, dass den hier Anfragenden damit geholfen wird.

Gruß
Otto

3 Like

Hallo,

Danke für deine rasche Antwort wofür du auch ein Sternchen
bekommst.

Schön dass es für dich hilfreich war

Also heisst dies dann dass man wirklich über den Inhalt immer
verhandeln kann?

Ja, aber unabhängig von irgendwelchen Urteilen. Es ist das Wesen von Vereinbarungen, egal welcher Art, dass man darüber verhandeln kann. Zum Verhandeln gehört der Austausch von Argumenten. Inwieweit ein Hinweis auf Einzelfallentscheidungen durch unterste Sozialgerichte beeindrucken, muß jeweils abgewartet werden. Kommt es im Falle von EGV zu keiner Einigung, muß der Arbeitslose auf Leistungen nach dem SGB II//III verzichten oder er beschreitet den Rechtsweg.

Oder nur in einigen Bundesländern?

Nein. SGB II/III sind Bundesgesetze.

Gruß
Otto

1 Like

Hallo

war eventuell das gemeint ? Urteil BSG 14.02.2013 http://www.juraforum.de/recht-gesetz/zwang-gegen-har…

LG