In Gesetz geregelt, wenn der Verstand nicht reicht
Du hast recht und beschreibst mit viel Text -zum guten
Verständnis!- was der Gesetzgeber geregelt hat. Zur
Untermauerung noch die §§ der StVO…
Du hast recht und beschreibst mit viel Text -zum guten
Verständnis!- was der Gesetzgeber geregelt hat. Zur
Untermauerung noch die §§ der StVO…
Hallo Dirk,
der epische Teil meiner Antwort war nicht als Beschreibung der Gesetzeslage gedacht, sondern eher als Anstoß des gesunden Menschenverstands.
Zuweilen befinde ich mich in unserem Dorf in der Haut des ABER HALLO: Ein Herr hält grundsätzlich direkt vor seiner Garage, um das Tor zu öffnen oder zu schließen und blockiert dann die Straße. Geschlagene 15 Meter Luftlinie von der Garage wäre eine Parkplatz, wo er dann auch sein Auto kurz hinstellen könnte (Motor abstellen würde sich noch nicht mal rentieren). Nun bringen mich die 20 Sekunden wirklich nicht um; ich lasse ja auch sehr oft z.B. in der Rush Hour Leute aus Kreuzungen oder Einfahrten, wenn ich merke, daß sie aufs Rauslassen angewiesen sind. Bloß: der Garagenhäns käme nie auf die Idee, mal kurz zu winken oder zu nicken.
Letztens erfolgte dann die Worst-Case-Kettenreaktion: Wegen dieser 20-Sekunden-Aktion fuhr mir vor der nächsten Kreuzung der Dorfschleicher (der zum Bäcker fährt, obwohl eine Omma mit Rollator zu Fuß schneller da wäre) vor die Nase. Das Schrittempo führte dazu, daß die Bahnschranken hinterm Bäcker zugingen (7 Minuten Wartezeit, immerhin die Titelseite der Zeitung gelesen). Als schon die Schranken aufgingen, fuhr dahinter der EDEKA-LKW aus der Seitenstraße raus. Hinter dem tuckerte ich dann über die Landstraße hinterher; bei der einzigen Überholstrecke war zuviel Gegenverkehr, und die Baustellenampel sah uns dann auch kommen und schaltete auf Rot.
Als ich dann an den Garagentyp dachte, entfleuchten mir gotteslästerliche Flüche. Wenn der Spacko wenigstens kurz Danke winken würde, dann wär das für mich Schicksal gewesen, so hat er mir schon direkt den Vormittag versaut. Ich hoffe allerdings, daß mir nicht bei ihm mal der Kragen platzt, da er sich in seiner Nachbarschaft bereits einen Ruf erworben hat, der Fremdenlegionäre erblassen lassen würde.
Ja, das war jetzt schon wieder lang, und ich erwarte kein Mitleid. Aber man kann auch mal drüber nachdenken, ob man bei halbseidenen Manövern aus Bequemlichkeit nicht durch ein einfaches Danke- oder Sorry-Winken manchen ABER HALLO JEMAND zum Lächeln bringt oder von der Palme holt, anstatt Verkehrsrechtforen bemühen zu müssen.
Gruß
(heute Laber-)mowei