Zäumen wir mal das Pferd von einer anderen Seite auf, ohne juristische Korrektheit.
Straßen dürfen von allen benutzt werden, für den Zweck, für den sie gebaut sind. Also Fahren und Parken grob umrissen. Jeder hat den gleichen Anspruch den Verkehrsraum zu nutzen. Würde jetzt aber ein Wirt auf die Idee kommen, Tische und Stühle auf den Parkstreifen aufzubauen, würde jeder sagen, das geht nicht, das ist eine unzulässige Sondernutzung. Genauso, als würde ein Bauunternehmer die Straße ohne Genehmigung als Lagerplatz nutzen.
Und jetzt sind wir genau an dem Punkt, Parken ist erlaubt, aber ein Fahrzeug das längere Zeit nicht bewegt wird, parkt nicht, sondern wird abgestellt, die Straße wird als Lagerfläche für das Auto genutzt.
Straße = Lagerplatz = Sondernutzung. Wobei hier bei einem Pkw das Abstellen sicher noch im legalen Bereich ist, aber schon die Rechte anderer tangiert.
Diese Fälle treten z.B. bei Anhängern, Wohnmobilen auch auf, die dürfen nur 14Tage abgestellt werden.
Mal aus einem Urteil zitiert
Nach Ansicht des OVG Münster, a.a.O., steht der Umstand, daß
Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs
angebracht worden sind, der Verhältnismäßigkeit des Abschleppens regelmäßig
http://www.go-jura.de/plus/pdf/sk_polizei_ordrecht_n…
Seite 58 hoffe ich, sonst einfach nach abstellen suchen
Wie oben gesagt, zur Erklärung juristisch verbogen.
Gruß
hartmut