bin nicht sicher ob die Frage hierher passt, wenn nicht bitte verschieben.
Also folgende Verkehrssituationen seien gegeben:
1)eine Vohrfahrtsstraße ohne Radweg, mit Fußweg, die eine Nebenstraße kreuzt.
Nach der Kreuzung gibt es entlang der Vohrfahrtsstraße einen Fahradweg (der Fußweg wird geteilt, 241).
Wie verhält sich der Radfahrer richtig um von der Straße auf den Radweg zu kommen, wenn aus der Nebenstraße ständig Autos kommen (der Fuß/Radweg ist durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt, man müsste also zwischen den watrenden Autos durchhuschen)?
Wie singnalisiert man wo man hin will?
2)eine Straße führt geradeaus in eine Fußgägerzone. Die Autos müssen an dieser Stelle Links abbiegen. In der Fußgängerzone darf man Radfahren (Zusatzzeichen 1022-10).Hat man als geradeausfahrender Radfahrer, wenn man aus der Fußgängerzone kommt Vorfahrt vor den linksabbiegenden Autos?
3)wenn es in einer Fußgängerzone (in der abermals Radfahren erlaubt ist) so eine Art Straßen gibt (genutzt von Bussen und Straßenbahnen), muss man dann als Radfahrer auf diesen Straßen fahren, oder kann man die komplette Fläche (also z.B. auch linksfahrend) nutzen?
1)eine Vohrfahrtsstraße ohne Radweg, mit Fußweg, die eine
Nebenstraße kreuzt.
Wenn es zu dem Bild eine reale Entsprechung gäbe, wäre das ein kleiner Skandal. Die Haltelinie muss weiter nach hinten, man muss als Radfahrer schon die CHance haben, irgendwie auf den Radweg zu kommen - und zwar vorfahrtberechtigt.
2)eine Straße führt geradeaus in eine Fußgägerzone. Die Autos
müssen an dieser Stelle Links abbiegen. In der Fußgängerzone
darf man Radfahren (Zusatzzeichen 1022-10).Hat man als
geradeausfahrender Radfahrer, wenn man aus der Fußgängerzone
kommt Vorfahrt vor den linksabbiegenden Autos?
Nein, § 10 StVO.
3)wenn es in einer Fußgängerzone (in der abermals Radfahren
erlaubt ist) so eine Art Straßen gibt (genutzt von Bussen und
Straßenbahnen), muss man dann als Radfahrer auf diesen Straßen
fahren, oder kann man die komplette Fläche (also z.B. auch
linksfahrend) nutzen?
Dann sind die So-eine-Art-Straßen wahrscheinlich Bussen und Straßenbahnen vorbehalten und dürfen gar nicht befahren werden.
Nochmal Hallo,
erstmal danke für die ANtwort, hab aber noch eine Rückfrage:
1)eine Vohrfahrtsstraße ohne Radweg, mit Fußweg, die eine
Nebenstraße kreuzt.
Wenn es zu dem Bild eine reale Entsprechung gäbe, wäre das ein
kleiner Skandal. Die Haltelinie muss weiter nach hinten, man
muss als Radfahrer schon die CHance haben, irgendwie auf den
Radweg zu kommen - und zwar vorfahrtberechtigt.
Naja in dieser rein fiktiven Straße war das lange tatsächlich ziemlich genau so. Im Moment ist da eine Baustelle und der Fahrbahnbelag wird erneuert, also gar keine Linie (wie siehts in dem Falle aus?? wie weit „dürfen“ die Autos vorfahren? müssen sie da überhaupt drauf achten?) wie die neuen Markierungen liegen werden ist noch nicht ersichtlich.
Aber es beruhigt mich schon mal, dass der fiktive Radler nicht einfach zu doof für die Stelle ist
3)wenn es in einer Fußgängerzone (in der abermals Radfahren
erlaubt ist) so eine Art Straßen gibt (genutzt von Bussen und
Straßenbahnen), muss man dann als Radfahrer auf diesen Straßen
fahren, oder kann man die komplette Fläche (also z.B. auch
linksfahrend) nutzen?
Dann sind die So-eine-Art-Straßen wahrscheinlich Bussen und
Straßenbahnen vorbehalten und dürfen gar nicht befahren
werden.
Naja zu den Anlieferungszeiten darf auch der Lieferverkehr diese Straßen nutzen, spielt das eine Rolle?