Vor einem Autobahnkreuz besteht eine Fahrbahn aus drei Fahrstreifen für den durchgängigen Verkehr und einem durch eine breite, unterbrochene Linie abgegrenzten Fahrstreifen für abgehenden Verkehr.
Dieser Streifen ist >1km lang, es handelt sich also nicht um die „normale“ Verzögerungsspur.
Ist es hier zulässig, als abfahrendes Fahrzeug sich frühzeitig rechts einzuordnen und rechts an den LKWs der durchgehende Spuren vorbeizufahren?
Ich finde in der STVO in den Paragraphen zu Autobahnen/Uberholen nichts dazu, bin mir aber ziemlich sicher, dass auf solchen abgehenden Fahrstreifen rechts schneller als links gefahren werden darf.
nach geltender Rechtssprechung darfst Du nur dann rechts überholen, wenn auf dem anderen Fahrstreifen nicht schneller als 60 km/h gefahren wird. Dabei darfst Du aber nur maximal 20 km/h schneller fahren, als die zu Überholenden.
nach geltender Rechtssprechung darfst Du nur dann rechts
überholen, wenn auf dem anderen Fahrstreifen nicht schneller
als 60 km/h gefahren wird. Dabei darfst Du aber nur maximal 20
km/h schneller fahren, als die zu Überholenden.
Den Paragrafen zum rechts-schneller-als-links habe ich nun gefunden:
StVO §42, Abs.6, f:
„gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen“
Die 60km/h / 80km/h Aussage kenne ich auch, allerdings im Zusammenhang mit stockendem Verkehr. Gefunden habe ich sie noch nicht.
Das ist so nicht richtig, da der Fahrstreifen durch eine „dicke“ Lineie getrennt ist, ist es KEIN Fahrstreifen mehr im Sinne des Paragraphen. Statt der „dicken“ Linie könnte hier auch eine bauliche TRennung erfolgen.
Vor einem Autobahnkreuz besteht eine Fahrbahn aus drei
Fahrstreifen für den durchgängigen Verkehr und einem durch
eine breite, unterbrochene Linie abgegrenzten Fahrstreifen für
abgehenden Verkehr.
Dieser Streifen ist >1km lang, es handelt sich also nicht
um die „normale“ Verzögerungsspur.
Ist es hier zulässig, als abfahrendes Fahrzeug sich frühzeitig
rechts einzuordnen und rechts an den LKWs der durchgehende
Spuren vorbeizufahren?
Ja, dass ist es !
Es gibt z.B. Autobahn - Kreuze/Dreiecke, bei denen es 4 Spuren gibt:
eine rechts [1] -> dünne Linie -> nächste Spur [2]-> dicke Linie -> nächste Spur [3]-> dünne Linie -> nächste Spur [4].
Hier darf ganz normal [2] schneller als [1] sein. Auch darf [2] schneller als [3] und [4] sein. [4] wiederum darfs schneller als [1], [2], und [3] sein. Im Extremfall kann sogar[1] schneller als [4] sein.
Das ist so nicht richtig, da der Fahrstreifen durch eine
„dicke“ Lineie getrennt ist, ist es KEIN Fahrstreifen mehr im
Sinne des Paragraphen. Statt der „dicken“ Linie könnte hier
auch eine bauliche TRennung erfolgen.
Es ging um zwei Sachverhalte: Die Fahrstreifengeschichte und die 60/80-Thematik.
Vielleicht hilft das ja bei der Interpretation meines Beitrages.