Die Polizei muss auf Anforderung zu jedem Unfall

Hallo liebe Leser,

Also mir hat gestern jemand geschrieben das die Polizei nicht bei VKU kommen muss, wenn der Schaden geringfügig ist.

Ich habe allerdings mal gelernt, dass wir Verpflichtet sind jeden Sachverhalt der eine OWI oder Straftat beinhalten könnte aufnähmen mussen.

MFG

Stephan

Hallo liebe Leser,

Also mir hat gestern jemand geschrieben das die Polizei nicht
bei VKU kommen muss, wenn der Schaden geringfügig ist.

Ich habe allerdings mal gelernt, dass wir Verpflichtet sind
jeden Sachverhalt der eine OWI oder Straftat beinhalten könnte
aufnähmen mussen.

Es gibt zudem (bei Leasingfahrzeugen) Versicherungen die verlangen bei jedem Unfall die Polizei zu rufen.

HC

Also mir hat gestern jemand geschrieben das die Polizei nicht
bei VKU kommen muss, wenn der Schaden geringfügig ist.

Das heißt doch, dass man sie nicht unbedingt braucht. Wenn der Unfallhergang klar ist und der Schaden gering, dann wird auch kaum eine Versicherung daran zweifeln. Und wenn man dann die Polizei ruft (die übrigens kommen MUSS, wenn man sie ruft (andere Auslegung Deines Satzes)), muss der Schuldige ohnehin nur 35 EUR berappen. Da macht auch keiner einen Finger krumm, wenn man meint, dass der andere seine Sorgfaltspflicht verletzt hätte oder so.

Gruß,
-Efchen

Also mir hat gestern jemand geschrieben das die Polizei nicht
bei VKU kommen muss, wenn der Schaden geringfügig ist.

Das heißt doch, dass man sie nicht unbedingt braucht. Wenn der
Unfallhergang klar ist und der Schaden gering, dann wird auch
kaum eine Versicherung daran zweifeln. Und wenn man dann die
Polizei ruft (die übrigens kommen MUSS, wenn man sie ruft
(andere Auslegung Deines Satzes)), muss der Schuldige ohnehin
nur 35 EUR berappen. Da macht auch keiner einen Finger krumm,
wenn man meint, dass der andere seine Sorgfaltspflicht
verletzt hätte oder so.

Na ja, manchmal muss man schon mehrmals drauf bestehen, dass sie kommen, zB. wenns der klassisceh Auffahrunfall bei Baustelle und geringer Geschwindigkeit ist. Schaden gering, keiner verletzt, Hergang klar, dann kommen sie eben nicht.
Oder auch beim Wildunfall auf einsamer Landstraße kommen weder Polizei noch Jäger, auch nicht Jäger aus Nachbarrevier, und auch nicht Jägernachbar vom Nachbar da Weihnachten …erst nachdem man alle durchhatte kam die Polizei und hat endlich den Gnadenschuß erteilt nachdem sie den Revierjäger dann selbst vom Abendessen heraustelefoniert hatten.
alle anderen anrufe (bis ins nächste Bundesland) durfte Man selbst tätigen, währen das viech unterm Auto schrie.

Beide fälle natürlich völlig fiktiv.
Gruß Susanne

Also ich werde es auf Arbeit weiter so machen das ich zu jeden Unfall rausfahre der mir gemeldet wird den ich muss ganz erlich sagen das ist ne Potentille gefahr ist

Ich erinnere nur an „Strafvereitelung im Amt“!