Unfallfahrzeug ?!

Ein Gebrauchtwagen wurde 11 Monaten gekauft .
Ausdrücklich unfall- und schadensfrei .
Vor kurzem Schaden durch Auffahrunfall .

Bei der Gelegenheit äussert der Gutachter ,
dass das Kfz schon mal von ihm begutachtet wurde wegen Schaden von an
gleicher Seite . (Wurde damals repariert / gerichtet nicht ausgetauscht .
Deshalb keine Auszahlung der Wertminderung .

Auf Nachfrage sagt Autohaus ,
davon wisse man nichts .
Vorbesitzer waren das Autohaus + dann einer ihrer Vertreter (Dienstwagen) .
Also eigentlich immer in deren Besitz …
Dann hat man zugegeben , dass da mal ein Bagatellschaden in der Art gewesen sei .

Desweiteren ist das Auto sehr oft in Reparatur .
Bisher auf Garantie .
Diesmal war der Überlauf der Klimaanlage verstopft ,
dies wolle man aber nicht als Garantiefall anerkennen .

Im Gegenzug hat man jetzt die damals erhaltene Wertminderung als
Gutschrift angeboten .
Bei Abholung des Autos legte man die Rechnung
hin er solle das unterschreiben , dann sei das gegeneinander aufgehoben .
Die Wertminderung gegen die Reparatur .
„ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ „geg. Verrechnung des Betrages sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche des Kaufvertrages erloschen“ .

Hat man nicht unterschrieben ,
man liess sich nicht überrumpeln …
Am Vormittag hiess es telefonisch noch Reparatur auf Rechnung und man könne sich das überlegen .

Gäbe es irgendeine Möglichkeit das Kfz in der 2-Jahresfrist zurückzugeben
bezügl. der vermehrten Reparaturen und des verschwiegenen Unfallschadens ?

Lieben Dank ,
Ulrike

Hi!

Bei Wandlung müsste der Käufer wohl einen Abzug vom zurückzuerstattenden Kaufpreis für die gefahrenen Kilometer akzeptieren.

Je nach Schadenshöhe würde ich persönlich wohl eher die Gutschrift akzeptieren und das Thema anhaken.

Aber ich bin kein anwalt.

Grüße,

Mathias

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Hallo Ulrike,

das wäre aber eindeutig eine Frage für das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Mit Verkehrsrecht hat die Frage nichts zu tun.

Gruss Jakob van Tast