Besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Zeichen 274 auch auf einer im Streckenverlauf beginnenden Autobahn, also nach einem folgenden Zeichen 330?
Warum sollte sie nicht mehr bestehen?
Das Zeichen 330 schränkt ja nur den Nutzerkreis ein.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nur am Ende einer Strecke aufgehoben, Stoppstelle, Vorfahrt Achten.
Weiter durch Ortstafeln, neuen Begrenzungen, oder durch das Zeichen Ende der Streckenbegrenzung.
Von daher kommt es darauf an wie auf die AB aufgefahren wird.
Gruß
hartmut
Danke erstmal für die Antwort, aber jetzt muß ich nachfragen bzw. entgegnen.
Warum sollte sie nicht mehr bestehen?
Die vor der Autobahn liegende Strecke endet und die auf der Autobahn liegende Strecke beginnt.
Das Zeichen 330 schränkt ja nur den Nutzerkreis ein.
und legt unter Umständen andere Höchstgeschwindigkeiten fest und vieles mehr.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nur am Ende einer Strecke
aufgehoben, Stoppstelle, Vorfahrt Achten.
Kannst Du mir auch sagen wo dies festgelegt ist. Ich meine: Wo ist eine Strecke definiert?
Weiter durch Ortstafeln, neuen Begrenzungen,
Wo steht, das?
Hallo
Es ist relativ einfach, an einer Stoppstelle, Vorfahrt achten ist einfach Ende, danach beginnt etwas Neues. Es kommt eine vorrangige Straße die wieder eine Strecke ist. Über die Kreuzung hinweg gilt das Limit der Vorfahrtsstraße. Biegt jemand in die Vorfahrtstraße ein, gilt das Limit auch wenn das Limit nicht wiederholt wird.
Ortstafeln alleine beschränken die Geschwindigkeit genauso wie ein Geschwindigkeitszeichen, bzw. heben die Geschwindigkeitsbeschränkung bei einer Ortsausgangstafel wieder auf.
Geschwindigkeitsbeschränkung durch den Ausbau gibt es auch, bei zweistreifigen Straßen gilt wenn nichts anderes angeordnet ist außerorts Tempo 100, egal ob Kreisstraße Landstraße oder sonst was.
Bei mehrstreifigen Straßen außerorts die baulich getrennt sind, gilt wenn man von der Richtgeschwindigkeit absieht kein Limit. Egal ob Autobahn oder Bundesstraße oder sonstige Straße. Diese Straßen müssen überall wo aufgefahren wird mit dem Zeichen 330 versehen sein, das hier wieder ein bestehendes Limit nicht aufhebt.
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
zeigt was das Zeichen 330 bedeutet, eine Aufhebung der Geschwindigkeit ist nicht dabei. Das Zeichen kann ja auch innerorts auf einspurigen Straße stehen, deswegen gilt dann immer noch 50, kommt ein Streifen dazu, dann immer noch 50 um an dein Beispiel anzulehnen.
Also mit dem Zeichen 330 kann eine Geschwindigkeitsübertretung nicht entschuldigt werden. Dann schon eher durch den Ausbauzustand der Straße von zweispurig auf vierspurig mit getrenntem Mittelstreifen. Das dadurch der Irrtum entstanden ist, wobei ja der Bußgeldkatalog von Fahrlässigkeit ausgeht.
Gruß
hartmut
Ortstafeln alleine beschränken die Geschwindigkeit genauso wie
ein Geschwindigkeitszeichen, bzw. heben die
Geschwindigkeitsbeschränkung bei einer Ortsausgangstafel
wieder auf.
Nehme ich mal so hin. Es wird also aus Limit 30 (Zeichen 274) am Ortseingang Limit 50 (Ortstafel).
Straße. Diese Straßen müssen überall wo aufgefahren wird mit
dem Zeichen 330 versehen sein, das hier wieder ein bestehendes
Limit nicht aufhebt.
Wenn diese Strassen fälschlicherweise nicht mit dem Zeichen 330 versehen sind, gilt aber das 100 Limit trotzdem nicht. Oder?
In §3 STVO steht doch gleichrangig Ortslimit 50 und das Außerortslimit 100 und das Nichtgelten des Limits auf Autobahnen (und dem mehrspurigen getrennten …). Warum sollten Ortstafeln Limits aufheben aber Zeichen 330 nicht? Zumindest müßte Zeichen 334 ein Limit (z.B. 80 durch Zeichen 274) aufheben.
Es geht mir übrigens nicht um Nachsorge sondern Vorsorge und Klärung.
Grüße
Jeleno
Warum
sollten Ortstafeln Limits aufheben aber Zeichen 330 nicht?
Zumindest müßte Zeichen 334 ein Limit (z.B. 80 durch Zeichen
274) aufheben.
Hallo,
wir sollten wieder auf den Anfang gehen und mal Ortstafel Ortstafel sein lassen.
Ziehen wir es mal anders auf. Das Zeichen 330 muss an jeder Auffahrt stehen, wenn nicht dann ist es keine AB.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gehen über Kreuzungen hinweg, auch wenn kein weiteres Begrenzungsschild kommt.
Steht wie es muss das Zeichen 330 an der Auffahrt, gilt dennoch weiterhin das vorher angeordnete Limit. Sonst müsste direkt am Zeichen 330 das Limit wiederholt werden. Das wird es aber nicht, folglich hebt das Richtzeichen 330 auch kein Limit auf das vorher durch Vorschriftszeichen 274 vorgeschrieben wurde.
Wenn es an der Stelle unklar beschildert ist, sollte einfach mal die Zuständige Autobahnmeisterei angerufen werden.
Was ich vermute ist, Du fährst am Anfang einer AB auf, in dem Fall würde die Spur zum Auffahren als Auffahrt gelten, kann ich aber so aus der Ferne nicht beurteilen. Dazu müssten die Straßenmarkierungen, breite Streifen bekannt sein. Überfährst Du die, dann verlässt Du die Strecke.
Kannst Du mal schreiben wo es ist.
Gruß
hartmut
Steht wie es muss das Zeichen 330 an der Auffahrt, gilt
dennoch weiterhin das vorher angeordnete Limit. Sonst müsste
direkt am Zeichen 330 das Limit wiederholt werden. Das wird es
aber nicht, folglich hebt das Richtzeichen 330 auch kein Limit
auf das vorher durch Vorschriftszeichen 274 vorgeschrieben
wurde.
Das klingt wie eine These, die sich selbst Beweis ist.
Was ich vermute ist, Du fährst am Anfang einer AB auf, in dem
Richtig und man bleibt einfach auf der Spur ohne irgenwelche Linien zu überfahren. Meine Unklarheit bestand in der Frage, welche Wirkung das Zeichen 330 hat, (wenn nicht auch eine baulich erkennbar andere Straße gewechselt wird). Außerdem war mir der Begriff einer Strecke nicht ganz klar. Es wäre halt schön gewesen eine klare Ableitung zu haben. Die gibt es aber vielleicht gar nicht.
Grüße
Jeleno
So wie ich dieses Schild verstehe, gibt es bekannt, dass man sich ab sofort auf einer BAB befindet und daher gilt: Richtgeschwindigkeit = 130km/h, halten verboten, Radfahrer verboten… all das was man mit einer Autobahn verbindet. Daher denke ich auch, dass die vorherige Geschw.begrenzung an dieser Stelle endet. Ich verweise auf §18 ff. StVO.
Gruß,
JLo
Biegt
jemand in die Vorfahrtstraße ein, gilt das Limit auch wenn das
Limit nicht wiederholt wird.
Wenn man abbiegt, egal von wo nach wo, ist jegliche Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben. Fährt man geradeaus, besteht sie weiter, auch wenn sie nicht wiederholt wird. So können hinter einer Kreuzung zwei verschiedene Höchstgeschwindigkeiten gelten, je nachdem, woher man kommt.
heben die
Geschwindigkeitsbeschränkung bei einer Ortsausgangstafel
wieder auf.
Nein. Steht Zeichen 274 vor einem Ortsausgangsschild, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin.
Gruß,
-Efchen
Moin,
Ziehen wir es mal anders auf. Das Zeichen 330 muss an jeder
Auffahrt stehen, wenn nicht dann ist es keine AB.
so nicht ganz korrekt. Wenn jemand das Schild abmontiert und mitgehen lässt, jemand es umfährt oder es durch Schnee unkenntlich ist, gilt es trotzdem und es handelt sich trotzdem um eine AB. Denn eine AB erkennt man rein optisch auch an anderen Dingen.
Genauso ist eine Stoppstraße ja auch eine Stoppstraße, wenn das Schild durch Schnee bedeckt ist, denn es ist das einzige 8-eckige Verkehrszeichen.
usw.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gehen über Kreuzungen hinweg,
auch wenn kein weiteres Begrenzungsschild kommt.
Aber nur geradeaus.
Steht wie es muss das Zeichen 330 an der Auffahrt, gilt
dennoch weiterhin das vorher angeordnete Limit.
Aber da man an den meisten Auffahrten abbiegt, ist das Limit aufgehoben.
Das gilt natürlich nicht für diesen Fall 
Sonst müsste
direkt am Zeichen 330 das Limit wiederholt werden.
Diese Logik erschließt sich mir nicht. Steht das Schild an der Auffahrt, gilt das alte Limit. Wenn das Limit wiederholt wird, gilt es aber nicht (= „sonst“)?
Gruß,
-Efchen
Wenn man abbiegt, egal von wo nach wo, ist jegliche
Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben. Fährt man geradeaus,
besteht sie weiter, auch wenn sie nicht wiederholt wird. So
können hinter einer Kreuzung zwei verschiedene
Höchstgeschwindigkeiten gelten, je nachdem, woher man kommt.
Hallo,
so ist das nicht, solle die Vorfahrtstraße eine Abknickende sein, dann bleibt das Limit bestehen, aber verlasse ich die Vorfahrstraße geradeaus oder durch abbiegen, gilt das Limi nicht mehr. Ist alsonicht abhängig von er Fahrtrichung bei eine Haupstraße.
Nein. Steht Zeichen 274 vor einem Ortsausgangsschild, gilt die
Geschwindigkeitsbeschränkung weiterhin.
Das sieht das Bayrische Oberlandesgericht aber ganz anders.
Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch ein neues Zeichen 274 mit abweichender Angabe sowie innerorts am Ortsausgangsschild, BayObLG NZV 93, 363.
Gruß
hartmut
so nicht ganz korrekt. Wenn jemand das Schild abmontiert und
mitgehen lässt, jemand es umfährt oder es durch Schnee
unkenntlich ist, gilt es trotzdem und es handelt sich trotzdem
um eine AB. Denn eine AB erkennt man rein optisch auch an
anderen Dingen.
Genauso ist eine Stoppstraße ja auch eine Stoppstraße, wenn
das Schild durch Schnee bedeckt ist, denn es ist das einzige
8-eckige Verkehrszeichen.
usw.
Eine AB erkenne ich überhaupt nicht am Ausbau. Eine Bundestrasse, Kraftfahrtstraße kann genauso ausgebaut sein. Sogar manche innerörtliche Straßen haben so einen Ausbau.
Vorfahrtsschilder sind durch die Form schon eine ganz andere Baustelle.
Aber nur geradeaus.
Nein, nicht geradeaus wenn dabei eine Vorfahrtstraße gekreuzt wird.
Aber da man an den meisten Auffahrten abbiegt, ist das Limit
aufgehoben.
Das gilt natürlich nicht für diesen Fall
Da wird nicht abgebogen, sondern die Strecke verlassen. Ein evt. vorhandenes Limit endet mit dem verlassen des Beschleuigungsstreifen.
Diese Logik erschließt sich mir nicht. Steht das Schild an der
Auffahrt, gilt das alte Limit. Wenn das Limit wiederholt wird,
gilt es aber nicht (= „sonst“)?
Das Zeichen 330 hat mit dem geltenden Limit nichts zum tun. Es hebt kein bestehendes Limit auf.
Gruß
hartmut
Aber da man an den meisten Auffahrten abbiegt, ist das Limit
aufgehoben.
Das gilt natürlich nicht für diesen FallDa wird nicht abgebogen, sondern die Strecke verlassen. Ein
evt. vorhandenes Limit endet mit dem verlassen des
Beschleuigungsstreifen.
Hm, ich kenne eine Autobahnauffahrt, die eine recht lange Zufahrt hat. Die wird kurz vor der üblichen Kurve vor dem Beschleunigungsstreifen auf 40 begrenzt. Dann dürfte man also erst nach Verlassen des Beschleunigungsstreifens schneller als 40 fahren? Wird aber ein lustiges Auffahren, wenn von hinten der LKW-Verkehr mit 80 anrollt, man aber erstmal von 40 hochbeschleunigen muss.
Sebastian.
Hallo,
die Frage ist, wie ist die 40 beschildert.
Mit Gefahrenzeichen, dann endet das Limit mit der Gefahr. Mit einer Längenangabe, dann eben nach Ende der Länge. Könnte aber auch irgendwo ein Zeichen Ende der Begrenzung kommen. Oder endet dieser Bogen auf einer anderen Strecke.
Ist nichts von dem vorhanden, dann würde es tatsächlich bedeuten, auf dem Beschleunigungsstreifen gilt 40. Wäre aber mal ein Grund bei der Straßenmeisterei anzurufen.
Gruß
hartmut
Hallo!
die Frage ist, wie ist die 40 beschildert.
Mit Gefahrenzeichen, dann endet das Limit mit der Gefahr. Mit
einer Längenangabe, dann eben nach Ende der Länge. Könnte aber
auch irgendwo ein Zeichen Ende der Begrenzung kommen. Oder
endet dieser Bogen auf einer anderen Strecke.
Ich kenne ein ähnliches Beispiel:
Autobahnauffahrt, vor der Kurve 40. Beschleunigungsstreifen beginnt ca. 50m nach der Kurve.
Kein Gefahrenzeichen, keine Längenangabe, kein Schild „Ende der Begrenzung“.
Natürlich gibt man nach der Kurve Gas und nutzt den Beschleunigungsstreifen so, wie er gedacht ist.
Alles andere wäre gefährlich.
Ist nichts von dem vorhanden, dann würde es tatsächlich
bedeuten, auf dem Beschleunigungsstreifen gilt 40. Wäre aber
mal ein Grund bei der Straßenmeisterei anzurufen.
Ich meine, solche Situationen schon sehr oft gesehen zu haben.
Möglicherweise setzt man voraus, dass der Fahrer mitdenkt…
Grüße,
Mathias
Ich meine, solche Situationen schon sehr oft gesehen zu haben.
Möglicherweise setzt man voraus, dass der Fahrer mitdenkt…
Es gibt leider erschreckend viele Orte, wo man „mitdenken“ muss.
Ich finde das gefährlich. Durch die StVO lernt man gewisse Regeln und weil manche Schilderaufsteller diese nicht beherrschen, fangen Autofahrer an „mitzudenken“ und schon macht jeder, was er will.
Mal ganz abgesehen davon, dass die meisten nichtmal die einfachsten Regeln beherrschen und solche Dinge wie vergessenes Blinken schon als Kavaliersdelikt gesehen werden.
Gruß,
-Efchen
Hallo!
Ich meine, solche Situationen schon sehr oft gesehen zu haben.
Möglicherweise setzt man voraus, dass der Fahrer mitdenkt…Es gibt leider erschreckend viele Orte, wo man „mitdenken“
muss.
Ich finde das gefährlich. Durch die StVO lernt man gewisse
Regeln und weil manche Schilderaufsteller diese nicht
beherrschen, fangen Autofahrer an „mitzudenken“ und schon
macht jeder, was er will.
Schlimmer ist es, wenn alle sich stur an die Schilder halten und keiner mitdenkt…
Mal ganz abgesehen davon, dass die meisten nichtmal die
einfachsten Regeln beherrschen und solche Dinge wie
vergessenes Blinken schon als Kavaliersdelikt gesehen werden.
Ja, vielen ist es wichtiger, stur jede Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten, anstatt den anderen rechtzeitig mitzuteilen, was man vorhat…
Naja, die größten Autofahrer sind die Deutschen nun einmal nicht. Augen auf und selbst vernünftig Fahren ist einfach nötig…
Grüße,
Mathias
Schlimmer ist es, wenn alle sich stur an die Schilder halten
und keiner mitdenkt…
Wenn das alle machen würden, dürfte es keine Probleme, keine Unfälle
und so mehr geben.
Ja, vielen ist es wichtiger, stur jede
Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten, anstatt den anderen
rechtzeitig mitzuteilen, was man vorhat…
Dafür ist es anderen wichtiger, denen, die sich an die Regeln halten,
klar zu machen, dass sie die für voll bescheuert halten.
Daraus entstehen die Unfälle. Aus reiner Überheblichkeit.
Hallo!
Schlimmer ist es, wenn alle sich stur an die Schilder halten
und keiner mitdenkt…Wenn das alle machen würden, dürfte es keine Probleme, keine
Unfälle
und so mehr geben.
So ist es.
Leider graue Theorie.
Die Deutschen brauchen so viele Regeln aus zwei Gründen:
1.) sie sind nach 50 Jahren staatlicher Entmündigung nur noch in Einzelfällen in der Lage, mitzudenken.
2.) ohne unsere ausufernden Gesetze bräuchten wir nur noch die Hälfte der Juristen, was sofort hunderttausende zusätzliche Arbeitslose oder eben hunderttausende zusätzliche Politiker bedeuten würde. Beides kann sich das Land nicht leisten…
Ja, vielen ist es wichtiger, stur jede
Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten, anstatt den anderen
rechtzeitig mitzuteilen, was man vorhat…Dafür ist es anderen wichtiger, denen, die sich an die Regeln
halten,
klar zu machen, dass sie die für voll bescheuert halten.
Daraus entstehen die Unfälle. Aus reiner Überheblichkeit.
Das gibt es natürlich auch.
Beide Gruppen denken nicht mit…
Grüße,
Mathias
So wie ich dieses Schild verstehe, gibt es bekannt, dass man
sich ab sofort auf einer BAB befindet und daher gilt:
Richtgeschwindigkeit = 130km/h, halten verboten, Radfahrer
verboten… all das was man mit einer Autobahn verbindet.
Daher denke ich auch, dass die vorherige Geschw.begrenzung an
dieser Stelle endet. Ich verweise auf §18 ff. StVO.
Hallo, also hier ist das so, wenn man direkt aus der stadt auf die AB fährt, erst kommt das „Ende der Ortschaft“ Schild und dann gleich darauf das AB-Schild (Freie Fahrt, alles was unter 60 kann hat hier nichts mehr zu suchen (Kraftfahrstraße geht auch gleich nach rechts ab, mitte und Links ist AB)und wegen der vielen Auf- und Abfahrten(Sortierungen) in den ersten Kilometern ein 80-Schild am selben Pfahl, dann 100, später 120 und irgendwo in freier Wildnis dann das Schild Alles aufgehoben (Weißer Kreis mit Strichen).
Also gerade bei AB-Aufahrten hab ich bisher noch nie irgendwo Geschwindigkeitsverwirrung gehabt. Es güldet nunmal §3 (3)
(3)Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen [Einschub Kurzfassung: innerorts 50 ausserhalb je nach Fahrzeug…] Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Ist also doch alles Klar, AB-schil-> Bleifuß sofern nichts anderes angegeben ist oder Wetter es nicht zulässt (50m Sicht-Nebel 50 Schneekette 50)oder eben der Verkehrtfluß (im Stau ist schon weniger als 100 höchst unangenehm, insbesondere für den Vordermann)
Eher genervt werd ich bei Baustellen in 30 Zonen wo offenbar irgendeiner vorschreibt dass da auch noch mal ein 30 Schild aufzustellen ist, und noch viel mehr als eine Baustelle ihr 30 Schild hier in einer 20gerZone (wo die öffentliche Straße in einen großen Supermarktparkplatz miteingebaut wurde) aufstellte.
Das Ding mit der Richtgeschwindigkeit Auf AB ist dagegen wieder so eine Mär, die andere dazu bewegt, Leute die nur 120 fahren zu nötigen. Richtgeschwindigkeit ist eine freiwillige Sache, man darf langsamer fahren, aber auch schneller, wenn es die Verhältnisse und Schilder zulassen. Die Dinger mit dem Roten Kreis (zB. mal 100) heißen auch nicht, dass man so schnell fahren muss, sondern das dies die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist, genauso gibt es das Blaue Schild mit der Mindestgeschwindigkeit, das allerdings nur selten zu finden ist.
Manch einer scheint die beiden dennoch zu verwechseln. Meist kann man sich eh erstmal mit ca. 80 am besten einfädeln, da rechts halt auch noch die LKWs fahren und wenn die schon langsamer sind, dann sollte man doch noch mal gucken, obs nicht ne Baustelle oder Stau gibt. Und meist bleibt man eh hinter den LKWs hängen bis zum nächsten Schild, wenn es eine Beschränkung gibt, dann gibts die nach jeder Auffahrt, damit alle neuhinzugekommenen auch wissen, wie schnell man hier zu fahren hat. Wenn nach der Auffahrt kein Schild, dann geht Bleifuß, wobei ich dann doch vielleicht erst nochmal mich mit 130 eine Zeitlang vergewissere und warmfahre.
Das direkte auf der Strecke sein und daraus wird dann plötzliche eine AB kenn ich nur in Verbindung mit einer neuen Geschwindigkeitsregelung, so dass zB. aus der 100er Landstraße eine 120ger AB wird. Ausserdem ist dann meist kurz vorher schon eine Abfahrt, damit all die „Nicht bei rechteckigen Schildern“(AB und Kraftfahrstr.) Fahrer mit ihren 60 km/h abbiegen können um den Umweg über die Felder zu nehmen.
Wo also ist das Problem,… alle hier genannten Bsp. konnte ich nicht besonders gut nachvollziehen, Ich hab noch nie ne Kreuzung auf einer AB gesehen, wohl aber vor einer AB, aberd da war sie eben noch nicht AB sondern Ortschaft, Und abknickende Vorfahrt auf einer A kenn ich auch nicht, dafür aber Ampeln an einer auffahrt und auch mal eine AB die kurzfristig durch einen Ort führt (zumidest für die Landkarte), dort hat man aber immer wieder 50Schilder und lieber die Hinweise „da gehts lang zum Autobahnanschluß“ also nicht mehr das reine ABschild, obwohl die AB nicht offiziell aufhört.
Also doch lieber alles schon nach $1 was du nicht willst was man dir tut, dass füg auch keinem andern zu.
gruß Susanne