Irreguläres Abschleppen ? / Gebührenpflicht

Guten Tag,

wie sieht es aus, wenn ein Fahrzeug vom Ordnungsamt unberechtigterweise abgeschleppt worden ist, muss der Fahrer A dann trotzdem erstmal beim Auslösen des Fahrzeugs die Gebühren bezahlen oder wie ist das da generell? Darf der Abschlepper das Auto „in Beschlag“ nehmen, wenn A da hingeht und sagt er will das Auto und/oder eine Rechnung haben oder muss man das da bezahlen (was ist wenn man es nicht kann?) oder ist das dann Diebstahl, wenn A auf die Herausgabe pocht ?
Hier auch mal ein Foto, meint ihr das Auto steht da rechtswridig und darf abgeschleppt werden ? Oder seht ihr das so wie ich, dass das Auto hinter dem Ende-Schild steht und erst 10 m weiter beginnt die nächste Halteverbot-Zone ?

http://www.imgbox.de/?img=w12332u80.jpg

CU FrankFurter

Hallo,

nett das Du uns im Unklaren lässt weshalb das Fahrzeug unberechtigterweise
Abgeschleppt wurde,und das obwohl Du es genau so aussehen lassen möchtest.

Meine Theorie ist :
Sofern ich einen Fehler begangen habe bezahle ich halt:
Sofern ich keinen begangen habe sollte es mir gelingen dies zu Beweisen.

Zur Frage: wie sieht es aus, wenn ein Fahrzeug vom Ordnungsamt unberechtigterweise abgeschleppt worden ist, muss der Fahrer A dann trotzdem erstmal beim Auslösen des Fahrzeugs die Gebühren bezahlen oder wie ist das da generell?

Ja sollen wir uns alle nun vorstellen Du wärest im Recht gewesen?

Gruß

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Hi,

ich versteh deinen Text nun wirklich nicht. Was ist unklar daran ? Auf dem Foto siehste ein silbernes Auto, genau da stand auch das Auto von A und wurde abgeschleppt. Meine Meinung dazu ist wie gesagt, es war unberechtigt, weil er genau wie das Auto hinter dem Ende-Schild steht, wo sind da Unklarheiten ? Und deine zweite Aussage verstehe ich leider nicht. Die Frage ist ganz einfach kann A da nun zu dem Abschlepper hingehen und die Herrausgabe seines Autos fordern ohne was zu bezahlen zu müssen (nötigenfalls unter Mitgabe einer Rechnung), da er ja nun auch nicht warten kann bis da irgendwann der Bußgeldbescheid ankommt und er Widerspruch einlegen kann ? Also kann er da hingehen in sein Auto steigen und losfahren, oder ist das wieder Rechtsbruch, weil er sein (Eigentum) Auto vom Privatgrundstück des Abschleppers zurückholt (Hausfriedensbruch ?) oder ist das nicht auch schon Diebstahl des Autos gewesen und A holt sich einfach nur sein Eigentum zurück ?

CU FrankFurter

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Hallo,

für mich sieht es so aus, als würde der Bordstein dort wieder abgesenkt sein, und damit ist dort Halteverbot.

Was die Herausgabe des Fahrzeugs ohne Bezahlung anbelangt, kommt es darauf an wer das Fahrzeug verwahrt. Ein Abschleppunternehmer müsste es auch ohne Sofortkasse herausgeben, aber nicht überall in D. Deshalb kann die Frage nicht pauschal beantwortet werden.

Gruß

hartmut

Hi,

Hier auch mal ein Foto, meint ihr das Auto steht da
rechtswridig und darf abgeschleppt werden ? Oder seht ihr das
so wie ich, dass das Auto hinter dem Ende-Schild steht und
erst 10 m weiter beginnt die nächste Halteverbot-Zone ?

http://www.imgbox.de/?img=w12332u80.jpg

nach meiner Interpretation steht das Fahrzeug im Halteverbot. Ich sehe das mittlere Schild nicht als Beginn einer neuen Verbotsstrecke, da dafür der Pfeil fehlt. Die durch das hinterste Schild beendete Verbotsstrecke hat also keinen auf dem Bild sichtbaren Anfang.
Der Pfeil im ersten Bild ist aber schon mißverständlich. Die Frage ist, ob das ein Richter im Zweifel auch so sehen würde, oder ob er die Schilderkombination trotzdem für eindeutig hält und meint, daß ein Autofahrer dies auch erkennen müßte. Ich denke, hier sind je nach Richter beide Entscheidungen möglich.

Gruß Stefan

P.S.
Mir fällt gerade auf, daß das erste Schild dauerhaft steht und die beiden hinteren Schilder offensichtlich temporär im Zusammenhang mit der Baustelle aufgestellt sind.

Das macht es imho noch eindeutiger, daß wegen der Baustelle auf dem gesamten Stück nicht gehalten werden darf.

Hallo!
Also macht euch das Leben nicht so schwer!!
Der Abschleppdienst fährt doch nicht herum und handelt wie beschrieben.
Er erhält einen Auftrag und handelt danach.
Laut Auftrag (gesetzl. geregelt) darf das Fahrzeug nur unter geregelten gesetzl. Bestimmungen abgeschleppt und ausgehändigt werden.
Ob der Auftaggeber gesetzl. berechtigt ist, bzw. rechtmäßig handelt, ist für den 2.Teil, also die Herausgabe des Fahrzeug, unerheblich.
Der Abschleppdienst muss nicht Prüfen ob er Abschleppen darf.
Im Klartext: Zahlen und auf dem Rechtsweg das Geld zurückfordern.
Nun zu deinem Rechtsempfinden:
Ich weiß -und dies ist in meiner Heimatstadt des öfteren vorgekommen- das die Baustellenbeschilderung nicht immer Richtig sind. Warum soll es bei dir nicht auch so sein?
Also Prüfen!
D.h.: Falsche Beschilderungen dürfen nicht geahndet werden.
Wir hatten es auch so, das an einer Kreuzung alle Vorfahrt hatten. Die Unfallkosten musste die Baufirma bezahlen.
Es sieht jedenfalls so aus, das zwischen den Schildern das Fahrzeug stehen durfte.
Wenn das alles so sein sollte, das du im Recht bist, solltest du vorher die Fragen klären wer für welche Kosten der Rückzahlung zuständig ist: Ordnungsamt/Baufirma oder Beide.
Viel Erfolg
Werner
PS: Wenn dein Rechtsempfinden gestört ist: Achte das Anderer!
Auf dem Bild sollten alle Kennzeichen unkenntlich gemacht sein!

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moin,
haben andere auch schon gesgt, aber auch ich sehe den wagen klar im halteverbot.

das erste schild steht dauerhaft, die anderen 2 wurden extra hingestellt, um das halteverbot an der baustelle anzuzeigen.

ende gelaende!!
kostet 190 tacken, auto kannst du in der august schanz strasse abholen, habe ich montag gerade gemacht…
gruss
khs

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Hi Frank F.
entweder habe ich eine merkwürdige Wahrnehmung oder andere.
Es geht doch um den Honda im Bildvordergrund, oder? Ich kann beim besten Willen nicht erahnen, dass da irgendwo der Randstein abgesenkt sein soll. Wie andere das können wundert mich, ich muss evtl. zum Optiker oder brauche einen besseren Bildschirm.
Aus dieser Perspektive gäbe es für mich auch nicht den geringsten Zweifel, das man da parken kann, ich hätte mich da auch hingestellt, es sei denn am rechten Bildrand ist ein Tor, zudem man die Zufahrt zuparken würde.
Das derjenige, der die Schilder falsch aufgestellt hat beabsichtigt hat die Zone zwischen dem ersten provisorischen Schild (mit dem weissen Batzen rechts) und dem Schild direkt am Bauzaun freizuhalten, kann ich mir noch vorstellen, wo der silberne Kombi steht hätte ich mich vorsichtshalber nicht hingestellt. Aber das diese Zone sich bis zu dem Baum erstrecken soll scheint mir weder offensichtlich noch sonderlich logisch. Und schon garnicht so klar, dass man da wegschleppen dürfen sollte.

Aber das ist meine Privatmeinung, es würde mich sehr interessieren wie das Thema ausgeht!

solidarischen Gruß an A.

zaph

P.S. Vielleicht mussten die Tatütata-Herren dringend mit dem Auto an den Zigaretten-Automat und es besteht seit neuestem ein Gesetzt dazu, dass Kippomaten frei zugänglich sein müssen…

Natürlich ist das Abschleppen kein „Diebstahl“ sondern im Zweifelsfall ein Irrtum, der bereinigt werden muss.

entweder habe ich eine merkwürdige Wahrnehmung oder andere.
Es geht doch um den Honda im Bildvordergrund, oder? Ich kann
beim besten Willen nicht erahnen, dass da irgendwo der
Randstein abgesenkt sein soll.

Hallo,

noch mal zu dem Bild.
Im Vordergrund ist der Bordstein abgesenkt, der Baum durch Rammschutzbügel gesichert, und zwar auf beiden Seiten. Der Nächste Baum ist wieder durch solche Bügel geschützt, wo keine Autos fahren können wird normal kein Rammschutz benötigt. Neben dem Zigarettenautomat dürfte mindestens eine Ausfahrt sein, ist nicht klar sichtbar, dazu gehört ein abgesenkter Bordstein.

Gruß

hartmut

Hallo,

also die Ausfahrt ist sozusagen vor dem Bild, man sieht ja noch unten einen abgesenkten Bordstein-Stein. Dann kommt schon der Baum und auch der 2. und da ist keine Ausfahrt mehr. Das bisschen Zaun was man da recht sieht ist ein normaler Fußgängerausgang (Tor zum Hinterhof). Die Bäume haben in der ganzen Straße so Schutzbügel unabhängig ob da ne Ausfahrt ist oder nicht. Es ist die Frage wie das mit dem mobilen Schild ist (es ist nur das letzte mobil also nur das mit dem Datum). Es ist auch irgendwo vorher ein Anfangsschild, ein mobiles, ist aber aus der Richtung die man kommt, links genau gegenüber der Ausfahrt die man hier erahnt, nicht zu sehen, man kommt da rein in die Straße und sieht nur das Ende Schild und da hinten dann noch so nen Schilderwald. Die Frage ist also hebt dieses Ende-Schild rein von der Bedeutung her alles vorherige auf? Und wenn ja, wie ich annehme und scheinbar auch andere…, und das nicht gewollt war von der Stadt, hätten die dann nicht das Endeschild und das nächste Schild abkleben müssen ? Denn wie gesagt man kommt von links in diese mittlerweile Sackgasse und sieht da nur das Ende Schild, da kann man doch nicht erst die Straße runterrennen und schaun ob da irgendwie irgendwelche verschachtelten Zonen wie bei einem Verschalten Funktion in nen z.B. Basic-Programm ist. Ich werd aufjedenfall berichten wie das ausgeht, von der August Schanze Straße hole ich das zumindest nicht ab :wink:

CU FF

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Hallo,

wenn also kein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, lege ich es so aus.

Absolutes Halteverbot bis zum Schild, dann darf bis zum nächsten Schild geparkt werden. Der Honda wäre also richtig geparkt.

Was jetzt noch möglich wäre, es handelt sich um eine Parkverbotszone. Was ich aber nicht Glaube, sonst würde wohl beim 30ger Zone Ende auch diese Zone aufgehoben werden. Weitere Möglichkeit, ein Spaßvogel mit überschüssigen Kräften hat einfach das Schild versetzt.

Gruß

hartmut

Moin auch!

Meiner Meinung nach steht der Wagen sehr wohl im Halteverbot! Das vordere Halteverbotsschild zeigt deutlich den Beginn einer Halteverbotszone an. Leider kann ich diesen weissen Fleck auf dem zweiten Schild nicht deuten. Ich gehe mal davon aus, dass es nur irgend ein Aufkleber ist. Leider haben in D auch falsche oder Unsinnig Aufgestellte Schilder Gültigkeit, sodass davon auszugehen ist, das die Halteverbotszone eben für den gesamten Bereich gilt.

LG Andreas

Hallo,

meinst du das Schild mit dem Pfeil nach rechts ? Du weißt schon, dass das das Schild fürs Ende einer Halteverbotszone ist ? Ein Pfeil nach Links zeigt dagegen den Beginn an. Und ja der weiße Fleck ist da nur ein Aufkleber.

CU FrankFurter

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Das vordere Halteverbotsschild zeigt deutlich den Beginn einer
Halteverbotszone an.

Hallo,

das Schild zeigt das Ende des Halteverbotes an.

Als kleine Eselsbrücke, sich die Schilder der Fahrbahn zugewandt vorstellen, dann zeigen die Pfeile in die Richtung des Halteverbotes.

Gruß

hartmut

Das vordere Halteverbotsschild zeigt deutlich den Beginn einer
Halteverbotszone an.

Hallo,

Hallo auch!

das Schild zeigt das Ende des Halteverbotes an.

Als kleine Eselsbrücke, sich die Schilder der Fahrbahn
zugewandt vorstellen, dann zeigen die Pfeile in die Richtung
des Halteverbotes.

Richtig! Ich meinte aber das vordere Schild am Bauzaun. Das würde nach deiner Eselsbrücke dann nämlich in Richtung Honda zeigen, der somit im Halteverbot steht.

Gruß

Auch Gruß
Andreas

hartmut

Richtig! Ich meinte aber das vordere Schild am Bauzaun. Das
würde nach deiner Eselsbrücke dann nämlich in Richtung Honda
zeigen, der somit im Halteverbot steht.

Hallo,

vor dem zweiten Schild mit Peil steht noch ein Schild Halteverbot, wenn dann würde sich der Pfeil darauf beziehen, zudem sollte dann der Doppelpfeil auf dem Zeichen sein.

Auch wenn das Schild ohne Pfeil nicht dort stehen würde, für den Honda wäre es ohne Belang da das was das Schild nicht/beschränken soll, sich immer auf die Straße hinter dem Schild bezieht.

Hier also Ende des Halteverbots nach dem Schild.

Gruß

hartmut

Guten Tag,

wie sieht es aus, wenn ein Fahrzeug vom Ordnungsamt
unberechtigterweise abgeschleppt worden ist, muss der Fahrer A
dann trotzdem erstmal beim Auslösen des Fahrzeugs die Gebühren
bezahlen oder wie ist das da generell? Darf der Abschlepper
das Auto „in Beschlag“ nehmen, wenn A da hingeht und sagt er
will das Auto und/oder eine Rechnung haben oder muss man das
da bezahlen (was ist wenn man es nicht kann?) oder ist das
dann Diebstahl, wenn A auf die Herausgabe pocht ?

Moin,

da gabs doch mal ein Urteil, güldet das noch?

"Gericht: OLG Düsseldorf 20. Zivilsenat
Datum: 21. Juli 1998
Az: 20 U 34/98
NK: UWG § 1, RBERG Art 1 § 1 Abs 1

Titelzeile

(Unzulässige Rechtsbesorgung: Inkasso von ABSCHLEPPKOSTEN durch ABSCHLEPPUNTERNEHMEN auf Anweisung einer Behörde; Geschäftsmäßigkeit der Inkassotätigkeit)

Leitsatz

  1. Ein ABSCHLEPPUNTERNEHMEN, daß bei der Abholung des abgeschleppten Kraftfahrzeugs durch den Fahrzeugeigentümer (oder -besitzer) darauf hinwirkt, daß der Abholer ihm (dem ABSCHLEPPUNTERNEHMEN) das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten (zB Privatperson, Unternehmen, Polizeibehörde) durchgeführte ABSCHLEPPEN und Verwahren des Kraftfahrzeugs auszahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis (im Sinne des UWG § 1) zu den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten.
  2. Eine solche Inkassotätigkeit ist eine - ohne hierfür erteilte besondere Erlaubnis - verbotene Rechtsbesorgung im Sinne des RBERG Art 1 § 1 Abs 1. Das gilt auch dann, wenn eine Behörde den ABSCHLEPPAUFTRAG erteilt hat und in dem zugrundeliegenden Rahmenvertrag mit dem ABSCHLEPPUNTERNEHMEN vereinbart hat, daß dieses auf Anweisung der Behörde „verpflichtet“ ist, von dem zur Abholung des Kraftfahrzeugs Berechtigten die Bezahlung der ABSCHLEPP- und Verwahrungskosten zu verlangen und entgegenzunehmen.
  3. Zur Feststellung der Geschäftsmäßigkeit einer derartigen Inkassotätigkeit.

Orientierungssatz

Das Tatbestandsmerkmal der Geschäftsmäßigkeit im Sinne des RBERG Art 1 § 1 Abs 1 ist erfüllt, wenn anzunehmen ist, daß die rechtsbesorgende Tätigkeit in gleicher Weise wiederholt und dadurch zu einem dauernden und wiederkehrenden Bestandteil der Beschäftigung gemacht werden soll.

Fundstelle
OLGR Düsseldorf 1999, 64-66 (Leitsatz und Gründe)
MDR 1999, 510-511 (Leitsatz und Gründe)
NZV 1999, 299-300 (red. Leitsatz und Gründe)
AnwBl 1999, 618-619 (Leitsatz und Gründe)

weitere Fundstellen
ZAP EN-Nr 253/99 (red. Leitsatz)
DAR 1999, 169-170 (Leitsatz)
VA 2000, 18 (Leitsatz)

Diese Entscheidung wird zitiert von:
LG Marburg 24. Mai 2000 5 S 233/99 Entgegen
NZV 1999, 300, Huppertz, Bernd (Anmerkung)
DVP 1999, 341-344, Haurand, Günter (Entscheidungsbesprechung)
VA 2000, 18, Sattler, Michael (Anmerkung)

Verfahrensgang:
vorgehend LG Duisburg XX 44 O 103/97"

gefunden hier: http://www.radarforum.de/messages/12/6782.html

Gruß

heavyfuel

Hallo Hartmut!

Da muß ich mich jetzt aber mal korrigieren: Ich habe nicht in Fahrtrichtung gedacht, sondern wie beim Lesen von links nach rechts! In Fahrtrichtung gesehen endet tatsächlich das Halteverbot vor dem Honda! Demnach steht er tatsächlich nicht im Halteverbot. Was für eine Reichweite das mittlere Schild hat, kann ich jetzt allerdings nicht zuordnen. Aber aus der Sicht in Fahrtrichtung stimmt was du sagst.

Andreas

Hallo,

da gibt es ein anderes Urteil

http://www.ra-kotz.de/abschleppunternehmen.htm

und so wird es nach Angabe eines Abschleppunternehmers aus Frankfurt auch angewendet.

Mal der wesentlichen Auszug aus dem Urteil

Im vorliegenden Falle geht es hingegen um das Abschleppen von Kraftfahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr behindernd abgestellt sind. Der vom Kläger konkret erwähnte Fall betrifft ein Kraftfahrzeug, das in Frankfurt a.M. im Halteverbot abgestellt war und das die Beklagte im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main abschleppte. In einem solchen Falle liegt - jedenfalls für den Bereich des Landes Hessen - keine unerlaubte Rechtsberatung vor, wenn die Beklagte die Herausgabe des Fahrzeugs davon abhängig macht, daß zuvor die Abschleppkosten und die Verwaltungsgebühr bezahlt werden. Ob für andere Bundesländer etwas anderes gilt, weil dort andere landesgesetzliche Regelungen gelten; braucht nicht entschieden zu werden. Der Kläger hat seinen Antrag nunmehr eindeutig auf den Stadtbezirk Frankfurt a.M. beschränkt. Deshalb sind die für Nordrhein-Westfalen oder Bayern ergangenen Entscheidungen (OLG Bamberg NJW 1996, 854; OEG Düsseldorf NZV 1999, 299 ) auf den hier maßgeblichen Bereich des Landes Hessen nicht ohne weiteres übertragbar.

Wäre es jetzt anderswo könnte es wieder anders gehandhabt werden.

Gruß

hartmut