Hallo!
Folgendes Szenario:
Eine normale Straße (innerorts) bekommt nen „Ableger“, der dann wieder auf diese Straße führt. Wer hat dort (Ausfahrt) Vorfahrt? Hier noch ein Bild der Situation:
http://home.arcor.de/mutschy/bilder/vorfahrt.jpg
Im Großen und Ganzen is dieser „Ableger“ ca 12-15 m lang (die Gerade).
Ich persönlich bin ja der Meinung, dass dort (gleicher Strassenbelag [Asphalt], keine Beschilderung, kein abgesenkter Bordstein o.ä.) „Rechts vor Links“ gilt, also aufm Bild „B“ Vorfahrt hat. Wie seht ihr das?
§1 der StVO (Kurzfassung: „Immer mit der Dummheit der Anderen rechnen“) bleibt hier aussen vor, is eh alles nur rein theoretisch.
Gruss
Mutschy