Dass hier wohl die wenigsten Rechtsanwälte sind, ist mir klar, aber ich hätte gerne Eure Meinung gehört. Auch ist mir bekannt, dass ich keine spezielle Rechtsberatung erhalten kann und werde.
Ausgangssituation:
Parkendes Auto in einer Parkbucht, möchte ausparken und setzt den Blinker links. Weiter vorne wird eine Ampel rot, so dass der fließende Verkehr zu stehen kommt. Ein Fahrer, der mit seinem Fahrzeug auf der Fahrspur steht, gibt dem Fahrer des ausparkenden Autos ein Zeichen, dass er ausparken kann und lässt eine genügend große Lücke vor sich. Der Fahrer parkt aus, gleichzeitig wird die Ampel wieder grün, der eben noch so nette Fahrer rauscht dem ausparkenden Auto in die Seite. Ganz nebenbei stellt sich heraus, dass der nette Fahrer leicht alkoholisiert ist.
So weit ist die Lage klar. Jetzt kommt die Polizei ins Spiel und nimmt den Unfall auf. Der junge Fahrer soll gleich an Ort und Stelle 35 Euro zahlen. Der junge Fahrer, der gerade erst den Führerschein hat zahlt die 35 Euro, weil man ja tut, was die Polizei sagt.
Nun die gegnerische Versicherung: Der Schaden wird nicht übernommen, weil man ja die Schuld anerkannt hat (-> Zahlung von 35 Euro)
An sich ist die Rechtslage ja klar und eindeutig und die Versicherung muss nicht zahlen.
Hat der Fahranfänger dennoch irgendeine Chance, aus der Sache besser heraus zu kommen? Einspruch erheben o.ä.? Wenn ja, wie?
Hallo,
da würde ich glatt behaupten, ohne Anwalt wird das nichts. Nur das auch ein guter Anwalt da was erreichen kann, bezweifele ich auch.
Die Annahme der Verwarnung selber ist kein Schuldeingeständnis. Problematisch ist allerdings die Beweislage, sieht es eben nach einem Ausparkunfall aus. Besonders wenn der Unfallgegner kein Verwarnungsgeld bezahlt hat.
Wäre gut wenn Zeugen da etwas gesehen hätten.
Gruß
hartmut
Die Annahme der Verwarnung selber ist kein
Schuldeingeständnis.
Genau das wollte ich erst einmal hören. Denn da ist noch die Sache mit dem Alkohol…
Aber den Rest muss sicherlich ein Anwalt machen.
Hallo,
der Alkohol könnte nur eine Rolle spielen wenn er einen bestimmten Wert übersteigt. Ob hier schon die 0,3Promille ausreichen ist fraglich. Wäre es mehr dann vielleicht. Aber hier steht nur leicht alkoholisiert.
Probleme sehe eher ob der geschilderte Ablauf belegt werden kann, wenn nicht würde ich mir da nicht allzu viel Hoffnung machen.
Gruß
hartmut
Hallo!
Probleme sehe eher ob der geschilderte Ablauf belegt werden
kann, wenn nicht würde ich mir da nicht allzu viel Hoffnung
machen.
Nicht die Polizei entscheidet über die zivilrechtliche Haftungsfrage. Und wenn der Fahrer - wie so oft bei jungen Menschen der Fall, nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist (sondern Mama oder Papa oder Opa), hat man den Fahrer als Zeugen an der Hand, wenn man die Versicherung verklagt.
Jedenfalls gilt: Ab zum Anwalt.
Gruß,
Florian.
Hallo,
natürlich ahndet die Polizei nur die Verkehrsverstöße, und nicht die zivilrechtliche Seite, was anderes hat ja niemand behauptet. Deshalb ist die Verwarnung auch kein Schuldeingeständnis.
Wer welchen Schaden bezahlt, bzw. bezahlt bekommt wird eben anhand der vorhandenen Fakten ausgehandelt. Und die Fakten müssen belegbar sein.
Wenn jetzt A den Vorgang wie im ersten Beitrag schildert, und B behauptet A sei plötzlich aus der Lücke gefahren, wer entscheidet jetzt?
Vom Anschein her würde ich persönlich annehmen, A hätte da eine Schutzbehauptung abgegeben. Das B plötzlich losfährt wenn die Fahrbahn blockiert ist, ist eben unwahrscheinlich.
Wenn Du Richter wärst, wem würdest Du da glauben.
Gruß
hartmut
Genau das wollte ich erst einmal hören. Denn da ist noch die
Sache mit dem Alkohol…
Was ist denn nun genau mit dem Alkohol ? ?
Musste er bei der Polizei pusten ? ? ?
Wenn ja, wieviel hatte er intus ? ? Wäre es genug gewesen, dann hätte die Polizei ja entstrechend gehandelt!
Wenn nein - dann kannste das Argument Alkohol vergessen - weil wie willst du Wochen später da etwas nachweisen ? ?
Hallo!
Dass hier wohl die wenigsten Rechtsanwälte sind, ist mir klar,
So wenige sind wir gar nicht, täusch Dich mal nicht.
Nun die gegnerische Versicherung: Der Schaden wird nicht
übernommen, weil man ja die Schuld anerkannt hat (->
Zahlung von 35 Euro)
Es ist der Job von gegnerischen Versicherungen, Gründe dafür zu suchen, nichts bezahlen zu müssen. Leider wird aus Deinen Schilderungen nicht klar, wer „der Fahrer“, „der Fahranfänger“, „der nette Fahrer“ und „der junge Fahrer“ ist und ob die vier nicht teilweise dieselbe Person sind. Verschulden ist wohl bei beiden zu sehen, wobei der Angetrunkene die schlechteren Karten hat.
An sich ist die Rechtslage ja klar und eindeutig und die
Versicherung muss nicht zahlen.
Wie gesagt: an sich nicht. Wenn die Polizei einen verwarnt, hat das INdizwirkung für die zivilrechtliche Beurteilung, aber mehr auch nicht. Zivilrichter lassen sich ihre Beweiswürdigung nicht von Leuten vorschreiben, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben und eine Instanz höher sitzen.
Leider wird aus Deinen Schilderungen nicht klar, wer „der Fahrer“, „der Fahranfänger“, „der nette Fahrer“ und „der junge Fahrer“ ist
und ob die vier nicht teilweise dieselbe Person sind.
„junger Fahrer = Fahranfänger = Ausparkender“
„netter Fahrer = alkoholisiert = auf der Straße fahrender“
Es gibt wohl zusätzlich noch eine Strafanzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss, oder wie es sich nennt.
Wird damit die Situation klarer?
Fragen über FRagen
> „junger Fahrer = Fahranfänger = Ausparkender“
> „netter Fahrer = alkoholisiert = auf der Straße fahrender“
> Es gibt wohl zusätzlich noch eine Strafanzeige wegen Fahren unter
> Alkoholeinfluss, oder wie es sich nennt.
> Wird damit die Situation klarer?
Damit wird nichts klarer.
Soll das heissen, das der andere Pkw-Fahrer „richtig“ getunken hatte ? ? Wieviel ? ?
Musste er zur Blutentnahme ? ? ?
Musste er seinen Führerschein abgeben ? ? ?
Gibt es eine Anzeige gegen ihn wg. Verstoß gg. § 315 c StGB ? ? ? Oder § 316 StGB ? ? ? Oder § 24a StVG ? ? ?
Bisher hast du nur von alkoholisiert geschrieben - ohne konkret zu werden.
Soll das heissen, das der andere Pkw-Fahrer „richtig“ getunken
hatte ? ? Wieviel ? ?
Das weiß ich nicht, denn schließlich war ich nicht dabei und nach den Forenregeln gab es diesen Vorfall ja auch nicht.
Nehmen wir zu deinen Fragen folgendes an:
Musste er zur Blutentnahme?
-> Keine Ahnung, schätzungsweise ja, denn…
Musste er seinen Führerschein abgeben?
-> Ist noch sehr aktuell… Aber auch hier war ich nicht bei.
Gibt es eine Anzeige gegen ihn wg. Verstoß gg. § 315 c StGB?
Oder § 316 StGB? Oder § 24a StVG?
-> Keine Ahnung weshalb, aber ja, es gibt eine Anzeige gegen die alkoholisierte Person. (Nach welchem Paragraphen auch immer, k.A.)