Tipps zu Frage zu Verkehrsunfall (ausparken)

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Aug 2007

Dass hier wohl die wenigsten Rechtsanwälte sind, ist mir klar, aber ich hätte gerne Eure Meinung gehört. Auch ist mir bekannt, dass ich keine spezielle Rechtsberatung erhalten kann und werde.

Ausgangssituation:

Parkendes Auto in einer Parkbucht, möchte ausparken und setzt den Blinker links. Weiter vorne wird eine Ampel rot, so dass der fließende Verkehr zu stehen kommt. Ein Fahrer, der mit seinem Fahrzeug auf der Fahrspur steht, gibt dem Fahrer des ausparkenden Autos ein Zeichen, dass er ausparken kann und lässt eine genügend große Lücke vor sich. Der Fahrer parkt aus, gleichzeitig wird die Ampel wieder grün, der eben noch so nette Fahrer rauscht dem ausparkenden Auto in die Seite. Ganz nebenbei stellt sich heraus, dass der nette Fahrer leicht alkoholisiert ist.

So weit ist die Lage klar. Jetzt kommt die Polizei ins Spiel und nimmt den Unfall auf. Der junge Fahrer soll gleich an Ort und Stelle 35 Euro zahlen. Der junge Fahrer, der gerade erst den Führerschein hat zahlt die 35 Euro, weil man ja tut, was die Polizei sagt.

Nun die gegnerische Versicherung: Der Schaden wird nicht übernommen, weil man ja die Schuld anerkannt hat (-> Zahlung von 35 Euro)

An sich ist die Rechtslage ja klar und eindeutig und die Versicherung muss nicht zahlen.

Hat der Fahranfänger dennoch irgendeine Chance, aus der Sache besser heraus zu kommen? Einspruch erheben o.ä.? Wenn ja, wie?

10 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re: Fragen über FRagen

      Soll das heissen, das der andere Pkw-Fahrer "richtig" getunken
      hatte ? ? Wieviel ? ?
      Das weiß ich nicht, denn schließlich war ich nicht dabei und nach den Forenregeln gab es diesen Vorfall ja auch nicht.

      Nehmen wir zu deinen Fragen folgendes an: Musste er zur Blutentnahme?
      -> Keine Ahnung, schätzungsweise ja, denn... Musste er seinen Führerschein abgeben?
      -> Ist noch sehr aktuell... Aber auch hier war ich nicht bei. Gibt es eine Anzeige gegen ihn wg. Verstoß gg. § 315 c StGB?
      Oder § 316 StGB? Oder § 24a StVG?
      -> Keine Ahnung weshalb, aber ja, es gibt eine Anzeige gegen die alkoholisierte Person. (Nach welchem Paragraphen auch immer, k.A.)



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