Nutzungsausfall(?)entschädigung?

Hallo miteinander!

Wenn das Auto durch einen Anderen beschädigt wurde, gehts in die Werkstatt und die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten.
Lt. Gutachter dauert die Reparatur 6 Tage.

  • Bei 6 Tagen Dauer wäre das von Mittwoch bis Mittwoch gibts da für Samstag und Sonntag auch diese „Nutzungsausfallpauschale“(heißt das so?), denn dann wären es ja für 8 Tage Bargeld?
  • Bis zur Reparatur stand das Auto nicht nutzungsfähig 3 Wochen in der Ecke (ok- Weinachten und Sylvester waren dazwischen)- gibts da eigentlich irgendetwas? Schließlich mußte ich ja ein anderes Auto nutzen.

Danke für Eure Hinweise…und einen schönen Sonntag -FM

Hi,

für jeden Tag des Ausfalls kann normalerweise NA beansprucht werden.

In einem realen Fall hätte man aber natürlich nicht 3 Wochen gewartet mit der Reparatur, daher kann man in diesem fiktiven Fall nichts verlangen. Und wenn ein anderes Fz zur Verfügung stand, bibt es eh nichts.

Grüße, M

Hallo erstmal!

Es ist in diesem Brett das Problem, alles nett zu umschreiben, damit
es nicht zu „Rechtsberatung“ kommt.

Konkret: Am 16.12. wurde mir die Vorfahrt genommen die andere Versicherung hat einen Gutachter beauftragt und mir eine 100% Schadensübernahme zugesagt (Abtretung an die Werkstatt). Da Weihnachten und Sylvester auch dieses Jahr wieder dazwischen kamen- ich habe alles schnellstmöglich erledigt- und der Autohersteller aus Italien fest an die Rezession glaubt (keine Ersatzteile auf Lager)dauert das Ganze Problem halt immer noch an.
Das Ersatzauto habe ich von Oma geborgt bekommen damit ich überhaupt zur Arbeit komme (1,5 h mit den Öffentlichen, mit Auto 20 min).

Steht mir jetzt ab dem 17.12. oder nur für die Dauer der Reparatur Ausfallgeld zu?

Danke für die Antworten FM

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Auch hallo,

Es ist in diesem Brett das Problem, alles nett zu umschreiben,
damit
es nicht zu „Rechtsberatung“ kommt.

Weiß ich doch.

Das Ersatzauto habe ich von Oma geborgt bekommen damit ich
überhaupt zur Arbeit komme (1,5 h mit den Öffentlichen, mit
Auto 20 min).

Dann ist ja gar kein NA-Schaden entstanden…

Steht mir jetzt ab dem 17.12. oder nur für die Dauer der
Reparatur Ausfallgeld zu?

Für jeden Ausfalltag, den der Geschädigte nicht zu vertreten hat. Könnte aber einiges an Diskussion geben. Mehr geht hier nicht wegen: siehe Einleitung. Wende Dich ggf. an einen RA.

Grüße, M