Wenn man seine BE (Betriebserlaubnis) seines Rollers (50ccm, Versicherungskennzeichen) verliert und dies erst merkt, wenn man von der Polizei aufgehalten wird - was dann?
…besteht die Betriebserlaubnis des Rollers weiterhin? (sie wurde ja einmal zugeteilt und am Roller wurde nichts verändert, lediglich das „Formular“ an sich ist nicht vorhanden)
…oder erlischt die BE mit dem verlieren des Formulars?
…wie sollte man jetzt vorgehen bzw welche rechtlichen Schritte werden auf einen zukommen?
viel helfen werde ich dir nicht können, ich kann dir aber sagen wie ich es mal miterlebt habe:
So wie bei dir, von der Polizei angehalten worden und keine BE dabei gehabt. (verloren)
Er hat innerhalb von zwei Wochen seine BE im Polizeirevier vorzeigen müssen, hast bestimmt auch so en Zettel bekommen.
Jedenfalls, ich weiss nicht woher er das Blatt genommen hat, hat er sich irgend so en Wisch von Yamaha augedruckt und vorgezeigt. War die Polizei natürlich nicht mit einverstanden. Somit hat er endlosen Schriftverkehr mit der Yamaha Niederlassung in Deutschland gehabt bezüglich persönliche Daten und so, damit diese seine VE verifiezieren konnten.
Also ich kann dir leider nichts anderes sagen als: Heb den blöden Wisch des nächste mal gut auf!
Hallöchen,
du bekommst beim Hersteller eine neue ABE unter Vorlage der Fahrgestellnummer. Also kein Problem. Hab selbst schon einige ABEs beantragen müssen (versch. Mofas und Roller).
Wie sieht es denn mit einer älteren Karre aus? Kann nicht sagen, ob es die Fa. noch gibt ( " Zongshen " )…siehst ja selber…noch nicht einmal in Europa bekannt…Soll ich es der Polizei übergeben?