Hallo zusammen
Es wurde ja schon einiges hierzu geschrieben. Nun möchte ich auch meinen Teil zu diesem Sachverhalt beisteuern und vielleicht etwas Licht in die Sache bringen.
Also, als erstes mal „Carlo“, sei unbesorgt, ich denke ich kann dir versichern, dass du keine Konsequenzen zu fürchten hast, weil nämlich keiner der Beamten dein Kennzeichen aufgeschrieben, geschweige denn deinen Verstoß überhaupt registriert hat. Natürlich solltest du dich fragen, warum du über die rote Ampel gefahren bist. Sowas sollte eigentlich nicht passieren, auch wenn du vielleicht abgelenkt wurdest. Ausserdem, sollte dein Fahrzeug an der Ampel stehen und ein Streifenwagen, ob jetzt mit oder ohne Blaulicht oder Horn oder beidem, „schießt“ herraus und stößt mit dir zusammen, dann hast du nichts falsch gemacht! Der Beamte ist hierfür verantwortlich, dass niemand geschädigt wird, wenn er Sonder- oder Wegerechte in Anspruch nimmt.
So, nun mal Klartext was der Unterschied zwischen Sonder- und Wegerecht ist. Einige haben das ja schon verstanden. Aber für Malte hier noch mal von einem der es GANZ SICHER weiß!
Sonderrechte dürfen von jedem Polizeibeamten in anspruch genommen werden, wenn eine hoheitliche Aufgabe dies erforderlich erscheinen lässt. Nimmt ein Beamter Sonderrechte in Anspruch, dann heißt das nichts anderes als, dass für IHN die StVO keine Geltung mehr hat!!! Das heißt er darf eine kirschrote Ampel überfahren, Einbahnstraßen falsch befahren, im Parkverbot parken, eine Schranke umfahren, durch die Fußgängerzone fahren,…und und und… Hierfür bedarf es NICHT Blaulicht oder Horn. Sonderrechte sind personengebundene Rechte. Das heißt der Beamte könnte diese Rechte auch mit einem Fahrrad in Anspruch nehmen oder mit seinem privat Pkw…das ist völlig egal.
Wegerecht, dieses hat der Beamte nur mit Blaulicht UND Horn. Was den anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren soll, „FREIE BAHN SCHAFFEN“. Sollte so ein Fahrzeug hinter euch an der roten Ampel stehen dann BITTE, vergesst die Ampel und fahrt über Rot damit der Streifenwagen/Rettungswagen vorbei kann. Sollte man geblitzt werden, zum nächsten Revier fahren und dies kurz schildern. Die Beamten dort wissen ja um ihre Einsätze und können so einen Vermerk an die Bußgeldstelle schreiben. Also keine Panik.
Ach ja, man spricht nicht von einer Kolonenfahrt, sondern von einer Verbandsfahrt. Die Polizei fährt im Verband!. Das heißt, fährt das erste Fahrzeug über eine grüne Ampel und in der Mitte des Verbandes wird die Ampel Rot, so dürfen trotzdem alle Verbandsfahrzeuge die Ampel passieren. Und zwar theoretisch ohne Blaulicht oder Horn. Blaulicht wird nur zur Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer eingeschaltet. Ein Verband ist als EIN Fahrzeug anzusehen. Es wird versetzt gefahren und das erste Fahrzeug bestimmt die Geschwindikeit. Einen Verband absichtilch zu unterbrechen ist übrigends eine Owi die nicht gerade billig ist!
So, ich hoffe jetzt sind alles Klarheiten beseitigt :o)
Gruß Parzival