Tipp zu Verkehrsrecht
Von: , Frage gestellt am Sa, 29. Aug 2009
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Hi,
der Meßbereich von einem Laisermessgerät geht bis zu 1000m, bei anderen nur ca. 40-50m dafür aber mit Video, also jetzt, welches Gerät wurde eingesetzt?
Mal meinen Wahrsager befragt.
Der sagte mir, nein, Du wurdest nicht mit zu viel gemessen. Videoaufnahmen brauchen Licht, und Infrarotscheinwerfer werden ganz selten eingesetzt.
Somit hätte man dich zur Fahrerfeststellung anhalten müssen.
Kann auch sein, Du warst einfach zu langsam. Oft wird erst an der Punktegrenze der Verstoß geahndet.
Q-Gruß
Hallo,
vielleicht wurde eine Rotlichtkontrolle durch geführt.
Gruß premme
Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE keine Sterne. (noch 4 Tage)