Abgelaufener Verbandskasten

Hallo

Gibt es dafür ein Bußgeld bei einer Kontrolle?

LG
Manni3

Hi,

es gibt eine Tatbestandsnummer für das schwere Verbrechen

Erste-Hilfe-Material mangelhaft 335118 - 335124 35h StVZO

Aber ein Bußgeld steht nicht im Bußgeldkatalog.

Ganz ohne Verbandskasten wären es auch nur 5€, kann also sein das ein eifriger Polizist es auf die 5€ abgesehen hat. Argumentation wäre eben, ein abgelaufener Verbandskasten ist so gut wie keiner. Nur vor dem Richter wird er wohl nicht damit durchkommen.

Q-Gruß

Hi,

kann man dann dazu verpflichtet werden, mit neuem Kasten bei der Polizei vorzusprechen (wie bei vergessenem Führerschein?)

Gruß,
Markus

kann man dann dazu verpflichtet werden, mit neuem Kasten bei
der Polizei vorzusprechen (wie bei vergessenem Führerschein?)

Hi,

nö, man kann auch beim TÜV vorsprechen und dort den Kasten vorweisen und die abgestempelte Mängelkarte an die Polizei schicken.

Wenn ein Mangel festgestellt wurde und eine Mängelkarte ausgestellt wurde, und die Karte nicht ( soviel weiß wird 1Monat gewartet ) an die entsprechende Stelle kommt, schreibt die Zulassungsstelle einen netten Brief ( 10€ ) das nachegewiesen werden muss das der Mangel abgestellt ist. Bei uns machen sie es einigemale, dann wird das Fahrzeug ( kostenpflichtig ) zwangsweise stillgelegt.

Spätetstens dann kommt jemand mit dem Verbandskasten in der Hand, einer Versicherungsbetätigung und was man sonst noch zum anmelden braucht zur Zulassungsstelle.

Also, verpflichtet ist man nicht wirklich.

Q-Gruß

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Es ist meiner Meinung nach nicht rechtens, eine Verwarnung für abgelaufenes Verbandsmaterial auszusprechen.
Da fehlt die juristische Grundlage:
§35 h regelt das grundsätzliche Vorhandensein eines Verbandkastens nach DIN 13164. Die DIN 13164 regelt den Inhalt, jedoch sagt weder der §35 noch die Norm etwas über die Haltbarkeit.

Da fehlt die juristische Grundlage:

Hi,

warum sollte sie fehlen? Alles was am Auto vorgeschrieben ist muss funktionsfähig sein, und das ist abgelaufenes Verbandsmaterial nicht. Warum muss das dann beim Verbandskasten nochmal explizit hervorgehoben werden.

Inhalt, jedoch sagt weder der §35 noch die Norm etwas über die
Haltbarkeit.

Muss sie ja nicht, hier gibt es Gesetze für die Medizinprodukte und die Normen für die Produkte.

Es ist umstritten, aber einfach sagen da sind keine gesetzlichen Grundlagen vorhanden ist auch nicht richtig.

Q-Gruß

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meiner Meinung nach gibt es keine Grundlage für eine gebührenpflichtige Verwarnung oder ein Bußgeld

Wenn es gegenteilige § gibt, her damit…brauche ich hin und wieder

bei§ 35 h stvzo ist das vorhandensein von erste hilfe material geregelt.
bei den verbandmaterial muss nur darauf geachtet werden, dass es vor verunreinigungen ( dreck, kraftstoff) geschützt ist. man beachte, dass es sich bei den verfallsdatum um ein mindesthaltbarkeitsdatum handelt. das material muss von zeit zu zeit überprüft werden, um beschädigte materialien auszutauschen.
wenn bei einer kontrolle beim öffnen die hälfte fehlt, eine rostige schere zum vorschein kommt und das pflaster nicht mehr klebt, dann kann das durchaus zum verwarngeld kommen. stell dir vor dein kind fällt vom rad und der ersthelfer kommt mit solch ranzigen material an…
hauptmann