Internetcafé und Jugendschutz

Von: , Frage gestellt am Do, 1. Jun 2006

Ich bin nicht wirklich fündig geworden.

Wie ist die Gesetzgebung?

Darf jedes beschränkt geschäftsfähige Kind in ein Internetcafé??

Oder gibt es Beschränkungen seites des JÖSchG bzw. GjS?

Danke im Vorraus

Nicolle

PS: wenn ich hier falsch bin, bitte sagen, dann stelle ich die Frage im Board Recht

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    [MOD] siehe Brett 'Allgemeine Rechtsfragen '

    Bitte dort antworten.

    Gruß
    Beowolf

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