Wg. Ermittlungsverfahren: Wie funktioniert P2P ?

Von: , Frage gestellt am Sa, 17. Feb 2007

Hallo Wissende,

ich bin zur Zeit mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert: Mir wird vorgeworfen, große Mengen (über 280) an urheberrechtlichgeschützter Musikdateien über das Filesharingsystem Gnutella Bearshare zum (illegalen) Download verfügbar gemacht zu haben. Nun habe ich weder diese Software installiert, noch stelle ich derartig viele Musikdaten zum Herunterladen bereit. Aber eventuell meine Mitbewohner in der WG, die über meinen Telefonanschluss (daran hängt der Router für das WLAN) online gehen; daher meine Fragen:

Muss ein User online sein, damit festgestellt werden kann, wie viele Dateien er zum Download bereitstellt?

Wenn innerhalb der Filesharingsysteme Datenbanken über Musiktitel und „Zurverfügungsteller“ existieren: Wie aktuell sind diese Datenbanken? Können dort Informationen vorhanden sein, die älter als 6 Wochen sind?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
Gruß
Cater Carlo

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 26 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wg. Ermittlungsverfahren: Wie funktioniert P2P

    Moien Muss ein User online sein, damit festgestellt werden kann, wie
    viele Dateien er zum Download bereitstellt?
    Ja. Die P2P-Software muss laufen und das abfragen der Dateiliste des Rechners erlauben. Wenn innerhalb der Filesharingsysteme Datenbanken über
    Musiktitel und „Zurverfügungsteller“ existieren: Wie aktuell
    sind diese Datenbanken?
    Ziemlich. Es gibt 2 Listen: eine wird auf ultranodes gecached. Die sind maximal 1-2 Stunden alt. Die andere wird direkt von dem betreffenden Rechner geholt. Die ist superaktuell. Können dort Informationen vorhanden
    sein, die älter als 6 Wochen sind?
    Auf keinen Fall. Allerdings kann das Listing von vor 6 Monaten sein. So schnell klagen die Jungs auch wieder nicht.

    cu

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Wg. Ermittlungsverfahren: Wie funktioniert P

      Hi Pumpkin,


      vielen Dank für Deine Antwort.
      Der Hintergrund für meine Frage mit dem Alter der Datenbank ist folgender: Beschuldigt werde ich einer Tat, die im letzten November begangen wurde. Im Oktober war ein Mitbewohner ausgezogen, der sich in sehr großem Unfang (mit mehreren Tausend - überwiegend legalen - Dateien) an Tauschbörsen beteiligt hat. Mein Verständnisproblem ist, ob von diesem ehemaligen Mitbewohner noch sechs Wochen nach seinem Auszug "Karteileichen" existieren, die auf meinen Telefonanschluss verweisen.
      Ich nehme an, dass mein ehemaliger Mitbewohner (nach seinem Umzug) seine Filesammlung unter demselben Usernamen von einem anderen Telefonanschluss (d.h. andere IP-Adresse) zur Verfügung stellt. Also müssten die Datenbanken hinsichtlich dieses IP-Adressenwechsels aktualisert sein.

      Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
      Gruß
      Cater Carlo

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Wg. Ermittlungsverfahren: Wie funktioniert P

        Moien Mein Verständnisproblem ist, ob von diesem
        ehemaligen Mitbewohner noch sechs Wochen nach seinem Auszug
        "Karteileichen" existieren, die auf meinen Telefonanschluss
        verweisen.
        Nein, definitiv nicht. Wenn das Listing vom November stammt hat das nix mehr mit Daten aus dem Oktober zu tun. Ich nehme an, dass mein ehemaliger Mitbewohner (nach seinem
        Umzug) seine Filesammlung unter demselben Usernamen von einem
        anderen Telefonanschluss (d.h. andere IP-Adresse) zur
        Verfügung stellt. Also müssten die Datenbanken hinsichtlich
        dieses IP-Adressenwechsels aktualisert sein.
        Die IP<->Anschluss Zuordnung passiert Sekundengenau beim Provider. Und auf Usernamen achten solche P2P-Netze nie.

        cu

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Wg. Ermittlungsverfahren: Wie funktioniert P

          Ich hab da vielleicht noch einen interessanten Link.

          Ist jedoch 69 Minuten lang geht eigentlich über Hausdurchsuchungen etc. jedoch wird teilweise über "Internetkriminalität" gesprochen.

          http://video.google.de/videoplay?docid=-155083240725...

          Wird deine frage vielleicht nicht klären, leider aber ist was zum Thema.Ausserdem fand ich es ganz interessant.

  2. Antwort von nach 37 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wg. Ermittlungsverfahren: Wie funktioniert P2P

    Hallo Wissende,

    ich bin zur Zeit mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert:
    Mir wird vorgeworfen, große Mengen (über 280) an
    urheberrechtlichgeschützter Musikdateien über das
    Filesharingsystem Gnutella Bearshare zum (illegalen) Download
    verfügbar gemacht zu haben.
    Du redest jetzt aber nicht von diesem BKA-Email das seit geraumer Zeit als Spam durch die Gegend schwirrt, oder? Derartige Ermittlungsverfahren werden Dir nur persönlich oder schriftlich mitgeteilt werden aber nicht per Email.

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