Wg. Ermittlungsverfahren: Wie funktioniert P2P ?
Von: , Frage gestellt am Sa, 17. Feb 2007
Hallo Wissende,
ich bin zur Zeit mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert: Mir wird vorgeworfen, große Mengen (über 280) an urheberrechtlichgeschützter Musikdateien über das Filesharingsystem Gnutella Bearshare zum (illegalen) Download verfügbar gemacht zu haben. Nun habe ich weder diese Software installiert, noch stelle ich derartig viele Musikdaten zum Herunterladen bereit. Aber eventuell meine Mitbewohner in der WG, die über meinen Telefonanschluss (daran hängt der Router für das WLAN) online gehen; daher meine Fragen:
Muss ein User online sein, damit festgestellt werden kann, wie viele Dateien er zum Download bereitstellt?
Wenn innerhalb der Filesharingsysteme Datenbanken über Musiktitel und „Zurverfügungsteller“ existieren: Wie aktuell sind diese Datenbanken? Können dort Informationen vorhanden sein, die älter als 6 Wochen sind?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
Gruß
Cater Carlo
