Richtlinien für Behördenauftritte im Netz?

Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Aug 2007

Hallo!

Gibt es Richtlinien dafür, wie Ämter ihre Internetauftritte gestalten sollten?

wer weiß was?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Richtlinien für Behördenauftritte im Netz?

    Moin, map,

    bei der Unmenge an Behörden in D könnte es vielleicht auch eine Unmenge an derartigen Richtlinien geben. Muss aber nicht sein, da viele Behörden ihre Seiten von Dienstleistern gestalten lassen. Zu den wesentlichen, gar hoheitlichen Aufgaben wird diese Tätigkeit sicher nicht gehören.

    Gruß Ralf

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Richtlinien für Behördenauftritte im Netz?

    Gibt es Richtlinien dafür, wie Ämter ihre Internetauftritte
    gestalten sollten?
    Hi :-)
    In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2004 das "Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung (BehiG)" in Kraft. Dort steht in Art. 14: "Soweit sie [die Behörden] ihre Dienstleistungen auf Internet anbieten, müssen diese Sehbehinderten ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein".

    http://www.admin.ch/ch/d/as/2003/4487.pdf

    Die entsprechende Verordnung zu diesem Gesetz regelt insbesondere in den Artikeln 10 und 11 die Details zum oben erwähnten Artikel:

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/151.31.de.pdf

    Hoffe, dieser Exkurs ins Schweizer Landesrecht hilft dir weiter :-)

    • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Richtlinien für Behördenauftritte im Netz?

      Danke für den Exkurs und die Mithilfe.

      Grüsse!

    • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Richtlinien für Behördenauftritte im Netz?

      Hallo Ralf,

      dir auch danke. Ich kann das sehr gut verwenden.

      Grüsse

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