Richtlinien für Behördenauftritte im Netz?
Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Aug 2007
Hallo!
Gibt es Richtlinien dafür, wie Ämter ihre Internetauftritte gestalten sollten?
wer weiß was?
Hallo!
Gibt es Richtlinien dafür, wie Ämter ihre Internetauftritte gestalten sollten?
wer weiß was?
Moin, map,
bei der Unmenge an Behörden in D könnte es vielleicht auch eine Unmenge an derartigen Richtlinien geben. Muss aber nicht sein, da viele Behörden ihre Seiten von Dienstleistern gestalten lassen. Zu den wesentlichen, gar hoheitlichen Aufgaben wird diese Tätigkeit sicher nicht gehören.
Gruß Ralf
Gibt es Richtlinien dafür, wie Ämter ihre Internetauftritte
gestalten sollten?
Hi :-)
In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2004 das "Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung (BehiG)" in Kraft. Dort steht in Art. 14: "Soweit sie [die Behörden] ihre Dienstleistungen auf Internet anbieten, müssen diese Sehbehinderten ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein".
http://www.admin.ch/ch/d/as/2003/4487.pdf
Die entsprechende Verordnung zu diesem Gesetz regelt insbesondere in den Artikeln 10 und 11 die Details zum oben erwähnten Artikel:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/151.31.de.pdf
Hoffe, dieser Exkurs ins Schweizer Landesrecht hilft dir weiter :-)
Moin, map,
maximus hat mich mit der Nase draufgestoßen: http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/, zwar nur für die Behörden der Bundesverwaltung bindend, aber immerhin.
Gruß Ralf