Re^4: bei Ebay verkauft hab aber Quittung nicht me
Ausserdem geht der Akku ja nicht kaputt nur weil er n Jahr lang nicht
genutzt wird, zumal er noch nichteinmal ausgepackt wurde.
Naja, das stimmt so nicht ganz, Akkus verlieren auch bei Nichtbenutzung Kapazität, weil sie schlichtweg altern.
Aber das kann Dir egal sein, auch im Geschäft habe ich das Risiko, daß mir ein schon ewig rumliegender Ladenhüter mit den daraus resultierenden Konsequenzen angedreht wird.
Gut, da habe ich dann Garantie, aber Du verkaufst als Privatperson unter Ausschluß jeglicher Garantie, bloß wie schon gesagt, solltest Du die Formulierung in künftigen Angeboten etwas ausweiten, so etwa in dieser Art:
Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebots. Ich bin kein Händler, der Artikel wird so wie er ist von mir als Privatperson verkauft.
Ich habe versucht, den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen zu beschreiben, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten.
Die neuen EU-Richtlinien und darauf beruhend das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreiben auch beim Verkauf durch Privatpersonen einen Gewährleistungsanspruch vor, es sei denn, dieser wird ausdrücklich ausgeschlossen. Deshalb sind Sie mit dem Bieten in dieser Auktion ausdrücklich damit einverstanden, dass dieser Artikel unter Ausschluss jeglicher Ansprüche auf Gewährleistung, Garantie oder Umtausch verkauft wird. Dies beeinträchtigt nicht eine eventuell vorhandene Restgarantie gegenüber dem Händler/Hersteller (wenn vorhanden, wird dies in der Artikelbeschreibung ausdrücklich erwähnt!). Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
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Diese Formulierung erhebt keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit, bisher hatte ich damit aber noch nie Probleme. Die Formulierung mit Verletzung Leib und Leben..... klingt zwar völlig bescheuert, wurde aber von diversen Rechtsportalen empfohlen.
MfG WT