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Re^3: stiftungen
Wenn du schon studierst, kannst du nicht nur von einem Prof
vorgeschlagen werden, sondern auch von jedem anderen Dozenten.
hallo susan und andere,
stimmt, ich habs nachgeschaut:
[zitat]Das Recht zu einem Vorschlag haben:
-Oberstudiendirektoren und Schulleiter (für Abiturienten)
-Hochschullehrer (für Studierende) die Leitungen staatlicher deutscher Musik- und Kunsthochschulen
-Betreuer von Promotionsvorhaben
-Fachbereiche deutscher Hochschulen, in denen benotete Vorexamina stattfinden. Diese Fachbereiche benennen jährlich Studierende, die spätestens im 5. Semester ein Vorexamen mit hervorragendem Ergebnis abgelegt haben.
Studierende an Hochschulen können bis einschließlich 7. Studiensemester vorgeschlagen werden, an Fachhochschulen bis einschließlich 4. Semester.
Zu einem Hochschulvorschlag gehören:
Name, Adresse und Studienfach des / der Vorgeschlagenen sowie in ausführliches formloses Vorschlagsgutachten.[zitat ende, quelle studienstiftung.de]
Es wird dir aber keiner seinen Vorschlag (ob nun Schulleiter
oder Dozent) verweigern, deswegen ist das kein wirkliches
Problem, von dem man sich abschrecken lassen sollte.
kann ich nicht beurteilen, wer auch immer dich vorschlägt, muss ein gutachten machen. normalerweise sind dozenten da aber immer offen.
was schuldirektoren angeht - ich hab mal ne geschichte gehört: der direx holt die drei besten abiturienten in sein zimmer, hat drei vorschläge oder auswahlgespräche oder was immer da, eins studienstiftung, eins cusanuswerk, noch eins (bin ich nicht ganz sicher, aber ich glaub so war das). und dann dürfte sich jeder so einen wisch nehmen.
find ich n bisschen seltsam. wo wäre das problem gewesen, zwei zum cusanuswerk hinzuschicken (oder auch keinen)???
naja, egal...
ciao
jonas