Fachspanisch
Von: , Frage gestellt am Do, 15. Jan 2004
Hallo,
wenn es um eine spanische Gesellschaft (bürgerlichen Rechts) geht und diese sich z.B. "Méndez y Otro" nennt, ist dann neben Señor Méndez zwingend nur noch eine weitere Person an dieser Gesellschaft beteiligt oder kann es sein, daß trotz der Bezeichnung "...y Otro (statt "...y Otros mehrere Personen neben Señor Méndez beteiligt sind?
Mit andere Worten, ist "...y Otro" die spanische Standardbezeichnung für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, unabhängig von der Zahl der Beteiligten?.
Dank im voraus,
Raúl
