Re: neueste STIKO-Empfehlung
Hallo Anna,
ich nehme an, Du wurdest bereits als Kind dreimal geimpft und bist damit bereits grundimmunisiert. Vermutlich hast Du es jedoch versäumt, nach 10 Jahren die einmalige Auffrischungsimpfung durchzuführen, warst damit erstens nicht mehr immun und mußtest zweitens neu grundimmunisiert werden. Von dieser neuen Grundimmunisierung hast Du zwei von drei Injektionen bekommen, für die dritte jadoch hast Du die reguläre Frist bereits überschritten. Frage ist nun, ob man mit der Grundimmunisierung nochmals ganz von vorne beginnen muß.
Was viele Kollegen noch nicht wissen: die offizielle Impfempfehlung der ständigen Impfkommision (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat sich dahingehend geändert, daß nach erfolgter Grundimmunisierung in der Kindheit prinzipiell keine erneute Grundimmunisierung mehr notwendig ist - selbst dann nicht, wenn die Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als zehn Jahre zurückliegt. Stattdessen reicht eine einmalige Auffrischimpfung, genau so, als wären die zehn Jahre noch gar nicht abgelaufen. Soll heißen: Du warst bereits mit der ersten neuerlichen Impfung schon wieder voll immun.
Quellen hierzu:
http://www.rki.de/INFEKT/EPIBULL/2001/28_01_STIKO.PDF
http://www.dtg.mwn.de/impfen/tetanus.htm
Eine andere Fragestellung ist: Wie schaut es aus, wenn ein Kind im Rahmen der Grundimmunisierung zwei von drei Impfungen erhalten hat und die dritte nicht fristgerecht durchgeführt wurde? Aber auch hier gilt mittlerweile: Man impft einfach ein drittes mal, damit ist das Kind dann zehn Jahre lang immun. Das Problem bei einer zu späten dritten Impfung sind jedoch die auftretenden Immunitätslücken zwischen der zweiten und dritten Injektion (die zweite hält noch keine 10 Jahre), weshalb man eben trotzdem darauf achten muß, Impfung nummer drei rechtzeitig durchzuführen (genauso wie die zehnjährigen Auffrischungen beim Erwachsenen eben auch).
viele Grüße,
Oliver