folgendes Problem hab ich: Ich hab eine Grudnimmunisierung gegen Tetanus/diphterie machen lassen. Die besteht ja aus drei Impfungen. Die beiden ersten liegen zeitlich dicht beieinander, die dritte kommt ein Jahr später. Die beiden ersten Impfungen hab ich machen lassen, die dritte aber vergessen. Das ist jetzt schon fünf jahre her. Kann ich trotzdem noch die vergessene Impfung nachholen lassen oder muss man jetzt wieder von vorne beginnen?
wuerde einfach mal deinen hausarzt fragen.
hab vor kurzem auch meine tetanus wieder auffrischen lassen. War schon ueber dem 10-Jahres-Limit. Mich hat man zweimal geimpft , im abstand von vier wochen. Beim ersten Mal waren es wohl „Lebendviren“ oder so vom Pferd, weil da gleich gegen einen entzuendeten Katzenbiss vorgegangen werden musst. Beim zweiten Mal wars dann eine normale , zusammen mit einer Diphterie-Impfung *muss wohl auch nicht unuebblich sein*. Mein Hausarzt meinte, das ich somit jetzt die naechsten 10 Jahre Ruhe habe. Anscheinend sind sich die Aerzte da eh alle ein wenig uneinig, denn meine Mutter muss das ganze auch nochmal in einem Jahr wiederholen.
Man unterscheidet zwischen einer aktiven und einer passiven Immunisierung. Die aktive veranlaßt den Organismus, Abwehrstoffe (Antikörper) zu bilden. Sie wird mit den drei genannten Einzelimpfungen durchgeführt. Nach der dritten (!) ist dieser Schutz gegeben. Die passive Impfung führt fertige Antikörper zu, bietet also einen sofortigen Schutz.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
Aktive Impfung komplett bietet einen Schutz für ca. 10 Jahre.
Tritt nach 5 Jahren oder vor Ablauf der 10 Jahre eine Verletzung auf, wird sicherheitshalber eine aktive Auffrischung durchgeführt.
Zeitraum von 10 Jahren ist überschritten. Hier hilft nur eine komplette neue Immunisierung (3 Spritzen). Im Verletzungsfall muß mit einer passiven Impfung kombiniert werden. Dies gilt natürlich auch, wenn noch nie geimpft worden ist.
Sind die aktiven Impfungen nicht komplett durchgeführt worden, siehe 2.
Eine Titerbestimmung ist theoretisch möglich, wird aber wegen der Ungefährlichkeit der Impfung nicht durchgeführt. Im übrigen ist dies keine Kassenleistung und muß selbst bezahlt werden.
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ich nehme an, Du wurdest bereits als Kind dreimal geimpft und bist damit bereits grundimmunisiert. Vermutlich hast Du es jedoch versäumt, nach 10 Jahren die einmalige Auffrischungsimpfung durchzuführen, warst damit erstens nicht mehr immun und mußtest zweitens neu grundimmunisiert werden. Von dieser neuen Grundimmunisierung hast Du zwei von drei Injektionen bekommen, für die dritte jadoch hast Du die reguläre Frist bereits überschritten. Frage ist nun, ob man mit der Grundimmunisierung nochmals ganz von vorne beginnen muß.
Was viele Kollegen noch nicht wissen: die offizielle Impfempfehlung der ständigen Impfkommision (STIKO) am Robert-Koch-Institut hat sich dahingehend geändert, daß nach erfolgter Grundimmunisierung in der Kindheit prinzipiell keine erneute Grundimmunisierung mehr notwendig ist - selbst dann nicht, wenn die Grundimmunisierung oder die letzte Auffrischimpfung länger als zehn Jahre zurückliegt. Stattdessen reicht eine einmalige Auffrischimpfung, genau so, als wären die zehn Jahre noch gar nicht abgelaufen. Soll heißen: Du warst bereits mit der ersten neuerlichen Impfung schon wieder voll immun.
Eine andere Fragestellung ist: Wie schaut es aus, wenn ein Kind im Rahmen der Grundimmunisierung zwei von drei Impfungen erhalten hat und die dritte nicht fristgerecht durchgeführt wurde? Aber auch hier gilt mittlerweile: Man impft einfach ein drittes mal, damit ist das Kind dann zehn Jahre lang immun. Das Problem bei einer zu späten dritten Impfung sind jedoch die auftretenden Immunitätslücken zwischen der zweiten und dritten Injektion (die zweite hält noch keine 10 Jahre), weshalb man eben trotzdem darauf achten muß, Impfung nummer drei rechtzeitig durchzuführen (genauso wie die zehnjährigen Auffrischungen beim Erwachsenen eben auch).