Hallo,
das ist wohl Bürokratie hoch Drei: Kamille-Kapseln aus der Schweiz nach Deutschland zu liefern - irgendwie verboten!
Kennt jemand die Bestimmungen für solchen Unfug?
Gruß
Heinz J.
Hallo Heinz
Diesen Unfug kenne ich. Mein Bruder erhielt eine Anzeige weil er Melatonin bestellte.
Hier ein Link zum Zoll:
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_…
Und hier ein Textauszug:
Rechtslage: Medikamente online
Seit 1998 ist in Deutschland der Versandhandel mit Arzneimitteln grundsätzlich verboten. Er verstößt gegen AMG §43, Abs 1 Satz 1. Europaweit ist das anders: Die sogenannte E-Commerce-Richtlinie schließt EU-Arzneimittelhandel nicht aus: Internet-Dienste können EU-weit angeboten werden, sofern sie den im Land des Anbieters geltenden Rechtsvorschriften entsprechen (Herkunftslandprinzip).
Die Europäische Arzneimittelrichtlinie erlaubt den Versandhandel auch für verschreibungspflichtiger Medikamente, sofern der Absender eine zugelassene Apotheke ist. In anderen Ländern ist der Versandhandel teilweise erlaubt, Beispiele: Niederlande („0800DocMorris N.V“, „Apothuis B.V“, „Phaona“), Schweiz („MediService AG“), England („Pharmacy2U Ltd.“), Irland („VivaNova Ltd“).
CU Fr@nkie
The Truth Is Out There … ;o)