Aussversehen 10 EUR Praxisgebühr 2xbezahlt

Hi!

Mir ist gestern etwas dummes passiert, weil ich etwas durch’n Wind war, und habe bei einem Arzt 10 Eur Praxisgebühr bezahlt, obwohl ich dieses Anfang des Quartals schon einmal gemacht habe und für diesen Arzt auch eine Überweisung zu Hause habe. Ärgerlich.
Bekomme ich diese nun ohne weiteres wieder vom Arzt gegen Vorlage der Überweisung oder sind die nun futsch? Oder muss man nun den umständlichen Weg gehen und das von der Krankenkasse wieder einfordern?

Gruß, Phytia

Hey,
ich hab letztes Quartal auch beim Zahnarzt zweimal bezahlt. Da war meine Zahnärztin in Urlaub und ich hatte beim 2. Zahnarzt meine Quittung nicht dabei.
Da bin ich am nächsten Tag mit Quittung wieder hin und hab das Geld zurückbekommen.
Völlig problemlos - nur ein bißchen Knatsch wg. der doppelten Arbeit, aber weniger auf mich, als auf das System.

Also einfach mit Quittung wieder hin, dann wirds das Geld wohl zurückgeben.

Gruß
Kerstin

Hi Phytia
Geh mal der Einfachheit davon aus, dass die 10,- Euro futsch sind. Denn wenn Du jetzt versuchst, das Geld von der Kasse weder einzufordern, wird das entweder
a) nicht funktionieren oder
b) Dich tierische bürokratische Nervereien kosten.

Einige meiner Patienten zahlen lieber zweimal 10,. Euro, als den Weg zum anderen Doktor wegen der Überweisung nochmal zu machen. Würd ich wohl als Patient ähnlich tun, denn die Fahrkarte oder der Benzin- oder Energie-Vebrauch PLUS die Zeit sind meistens teuerer als 10,- Euro. Nimms so hin wie einen Lottoschein, der nix gebracht hat. Immer noch gesünder, als für 10,-Euro Zigaretten oder Schnaps.
Gruss, Branden

Komplizierter

Also einfach mit Quittung wieder hin, dann wirds das Geld wohl
zurückgeben.

Leider ist das nicht immer so eifach, weil der ganze Kladderadatsch, der da dran hängt (Kartenlesegerät, Computer, festgeschriebene Abrechznungsziffern zu einem bestimmten Zeitpunkt) die Sache nicht so einfach rückgängigmachen kann.
Gruss, Branden

Hallo…

es ist durchaus möglich die Praxisgebühr wieder zu bekommen, es liegt nämlich auch am guten Willen der Arzthelferin. Manche Praxen wiederum klären ihre Patienten sogar falsch auf, was die Praxisgebühr betrifft.

Gesetzlich ist aber festgelegt, wer keinen Überweisungsschein bringt, muss die 10 Euro bezahlen ( auch 2 x im Quartal), ausgeschlossen sind Vorsorgeleistungen, dazu sind die Ärzte berechtigt.

Probieren lohnt sich auf jeden Fall…:o)

Liebe Grüße Manu

Hi Brabdebm

Leider ist das nicht immer so eifach, weil der ganze
Kladderadatsch, der da dran hängt (Kartenlesegerät, Computer,
festgeschriebene Abrechznungsziffern zu einem bestimmten
Zeitpunkt) die Sache nicht so einfach rückgängigmachen kann.

Bei mir war’s einfach, hatte auch 2xbezahlt, da ich die Überweisung vergessen hatte. Bekam für die € 10 eine Quittung, brachte das nächste Mal die Überweisung + Quittung mit und bekam dafür meine € 10 wieder ausgezahlt.
Gruß,
Anja

Vorschlag??
Hi Phytia!

Spontan fällt mir etwas dazu ein:

Wenn Dein Arzt sich dagegen wehrt, Dir dieses Betrag zurück zu geben, wie wäre es wenn du ihn vorschlägst, als „Vorzahlung“ für nächstes Quartal zu betrachten?

Wäre das nict eine äußerst unkomplizierte und völlig unburokratische Lösung? Ich finde es schon!

Schöne Grüße
Helena

Hallo Phytia,

ich selbst arbeite in einer Zahnarztpraxis und bin dort ausschließlich mit der Abrechnung und Praxisorganisation betraut.
Es ist absolut kein Problem, die Praxisgebühr zurückzufordern bei Vorlage der 2. Quittung. Die EDV-Programme für Arztpraxen sind so gestaltet, dass sie solche „Irrtümer“ problemlos wieder rückgängig machen können.

Das Programm mit dem ich arbeite, gibt mir sogar am Ende des Quartals, -wenn jemandem fälschlicher Weise die Praxisgebühr abgenommen wurde obwohl er sie nicht hätte bezahlen müssen- Bescheid (z.B. bei Vorsorgeuntersuchungen, die sind nämlich von der Gebühr ausgenommen).
In diesem Fall kontaktiere ich die betroffenen Patienten und kläre ab, ob sie das Geld zurückhaben oder für den nächsten Praxisbesuch im Folgequartal verrechnet haben möchten.

Also, mach Dir keine Gedanken :smile:
Gehe einfach mit der Quittung in die Praxis und erkläre was passiert ist, dann dürfte das kein Problem sein. (Falls doch, so melde Dich bitte nochmal bei mir.)

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße,
Sally