Keine Kostenübernahme f. Implantate nach Zysten-OP

Bei mir wurde eine sehr große Zyste im Unterkiefer und eine ca. daumennagelgroße im Oberkiefer entfernt. Die Operation im Oberkiefer wurde in einer anderen Klinik 2 Monate später noch einmal durchgeführt, da die Zyste wieder da war. Ergebnis beider Operationen: Im Unterkiefer fehlen mir ab dem 5. Zahn alle Zähne bis hinten (die Zyste ging vom 5. Zahn bis zum Kiefergelenk), es wurde ein Knochenaufbau mit Knochenmark aus der Hüfte durchgeführt, im Oberkiefer mussten in der zweiten OP der 2. und 3. Zahn (welcher eine Brücke trug) entfernt werden und somit habe ich hier eine Lücke vom 2. bis einschließlich zum vorletzten Zahn. Wenn die Kieferknochen wieder „stabil“ sind, sollen Implantate rein (3 oben, 2 unten). In 2 Kliniken und von meinem Kieferchirurgen wurde mir das als die einzig geeignete Maßnahme geschildert, da sich bei anderen Lösungen der Kiefer zurückbilden würde und ich im Laufe der Zeit massive Probleme bekäme. Deswegen sei ich mit 45 für Prothesen-Lösungen zu jung.
Nun will die Kasse zum einen nicht zahlen. Ich habe aber mitgekriegt, dass Zysten eigentlich zum Ausnahmekatalog gehören und hier die Kosten für Implantate eigentlich ersetzt werden. Zum anderen spricht die Kasse nun im Oberkiefer von einer Fehlbehandlung und da müsste ich mir das Geld „eh beim Verursacher wiederholen“.
Wer kann mir auf meiner Suche nach Informationen weiterhelfen? Wo kann man z.B. diesen Ausnahmekatalog einsehen? Falls im Oberkiefer ein ärztlicher Kunstfehler unterlaufen ist, muss ich dann tatsächlich (wie die Kasse sagt), entsprechendes unternehmen oder sieht es nicht erst mal so aus, dass die Kasse erst mal nachweisen muss, dass ein Kunstfehler vorliegt und ansonsten von einer „normalen“ Zysten-OP auszugehen ist?
Ich bin für jede Antwort, Idee oder Informationshinweise dankbar.
Maria

Hallo,
leider, leider - und das sage ich als Krankenkassenmensch, hat der
Gesetzgeber grundsätzlich die Implantate aus dem Leistungskatalog
der Krankenkasser gestrichen bzw. erst garnicht aufgenommen.
Nur wenn gutachterlich festgestellt wird, dass eine Ausnahme-
situation gemäß der gesetzlichen Bestimmungen vorliegt ist die
Kasse verpflichtet im Rahmen der Gesamtbehandlung auch die Kosten
für die Implantate (dann aber voll) zu übernehmen.
Für dich heisst das - bei der Kasse auf ein Gutachten zu bestehen !!

Gruss

Günter Czauderna

Noch ne Frage dazu

Hallo,
leider, leider - und das sage ich als Krankenkassenmensch, hat
der
Gesetzgeber grundsätzlich die Implantate aus dem
Leistungskatalog
der Krankenkasser gestrichen bzw. erst garnicht aufgenommen.
Nur wenn gutachterlich festgestellt wird, dass eine Ausnahme-
situation gemäß der gesetzlichen Bestimmungen vorliegt ist die
Kasse verpflichtet im Rahmen der Gesamtbehandlung auch die
Kosten
für die Implantate (dann aber voll) zu übernehmen.
Für dich heisst das - bei der Kasse auf ein Gutachten zu
bestehen !!

Wie sieht es aber aus, wenn die für ein Gutachten, den fehlenden Zahn haben wollen. Das war bei mir der Fall. Ich hatte über die Krankenkasse versucht ein Fehlbehandlung feststellen zu lassen. Ging dann zu einer Schlichtungsstelle, die dann sagten: „Das kann ja gar nicht mehr nachvollzogen werden, weil der Zahn nicht mehr da ist“ - Naja, ich hätte die Schmerzen auch gern noch über Wochen ertragen, damit die Ihr blödes Gutachten machen können…
Der Hinweis das ja Röntgenaufnahmen vorhanden sind, reichte denen nicht.

Also muß ich jetzt davon ausgehen, daß ich mein Implantat selber zahlen muß? Was bringt den noch ein Bonusheft?

P. S. bei mir war es ein Zahn, wo sich eine Wurzelfüllung gelöst hat und durch die Wurzelöffnung Richtung Kiefer gewandert ist (aua!) - lt. meinen neuen Zahnarzt ist eine Überstopfte Wurzelfüllung Schuld, die der damalige Zahnarzt zweimal machen mußte, weil auch schon die erste ins Zahnfleisch ragte.

Gruss Ina

Hallo,
ja, sieht schlecht aus.
Wenn ich dich aber richtig verstehe, war die Folgebehandlung
notwendig weil bei der Erstbehandlung „Pfusch“ gemacht wurde ??

Wenn ja, wie lange ist das her ??

Wenn weniger als zwei Jahre greift u.U. noch die Gewährleistungafrist
durch den Verursacher.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
ja, sieht schlecht aus.
Wenn ich dich aber richtig verstehe, war die Folgebehandlung
notwendig weil bei der Erstbehandlung „Pfusch“ gemacht wurde
??

Wenn ja, wie lange ist das her ??

Wenn weniger als zwei Jahre greift u.U. noch die
Gewährleistungafrist
durch den Verursacher.

Ist ca. 1 jahr nach dem Füllen gewesen. Der Zahn mußte Anfang Dezember gezogen werden und die Behandlung für ein Implantat ist jetzt grad am Laufen (hab grad heute ne Termin bei Kieferortophäden).

Was müßte ich den jetzt weiter tun? Der Zahn, den die Schlichtungsstelle haben wollte, hat der Kieferchirug sicher nicht mehr vorliegen ;o(. Es gibt es nur Röntgenaufnahmen.
Gruß Ina

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
wie gesagt, das sieht schlecht aus -
Die Gewährleistungsfrist sagt u.a. aus, dass dem Verursacher die
Gelegenheit gegeben werden muss seinen „Fehler“ zu korrigieren.
Geht ein anderer Behandler ans Werk verfällt die Gewährleistung.

Was die Entscheidung für oder gegen Implantat betrifft, so muss
der Zustand so sein, dass der Gutachter keine Röntgenaufnahmen
benötigt sondern eigentlich der „Augenschein“ (das war laienhaft und
nicht medizinisch) genügt.

Gruss

Günter Czauderna

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Auf Deutsch: ich hab die A…karte?

Hallo,
wie gesagt, das sieht schlecht aus -
Die Gewährleistungsfrist sagt u.a. aus, dass dem Verursacher
die
Gelegenheit gegeben werden muss seinen „Fehler“ zu
korrigieren.
Geht ein anderer Behandler ans Werk verfällt die
Gewährleistung.

Also hab ich Pech gehabt, weil ich in eine andere Stadt gezogen bin und dementsprechend den Zahnarzt gewechselt habe und dann dummerweise so’ne starken Schmerzen hatte, daß der Zahn (weil er auch schon zu über der Hälfte aus Füllung bestand, weil der pfuschende Doc schon dreimal gefüllt hatte!) gezogen werden mußte.

Was die Entscheidung für oder gegen Implantat betrifft, so
muss
der Zustand so sein, dass der Gutachter keine Röntgenaufnahmen
benötigt sondern eigentlich der „Augenschein“ (das war
laienhaft und
nicht medizinisch) genügt.

Auch hier hab ich dann wohl Pech gehabt, daß ich als Notfall zum Kieferchirurgen sollte, der mir den Zahn umgehend gezogen hat (womit die wahnsinnigen Schmerzen Gott sei Dank ein Ende gefunden haben).
Ich denke dann mal, daß das auf Maria auch zutrifft, weil sie durch ihre mangelhafte Zysten-OP ja auch keinen Nachweis mehr hat (hat wohl auch keine Zyste und gezogenen Zähne mitgenommen).
Was ich dann aber nicht verstehe, bei Maria sagt die Kasse, es ist ein Behandlungsfehler. Wieso sagt meine das nicht auch? Denen muß doch auch daran gelegen sein, Kosten zu sparen. Die ganzen Zahnarzt- und Kieferchirurgsbesuche müssen sie ja auch berappen…

Aber wie könnte man sowas dann noch als Behandlungsfehler beweisen? Ich weiß ja, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt…

Gruss

Günter Czauderna

Hallo,
wie gesagt, das sieht schlecht aus -
Die Gewährleistungsfrist sagt u.a. aus, dass dem Verursacher
die
Gelegenheit gegeben werden muss seinen „Fehler“ zu
korrigieren.
Geht ein anderer Behandler ans Werk verfällt die
Gewährleistung.

Also hab ich Pech gehabt, weil ich in eine andere Stadt
gezogen bin und dementsprechend den Zahnarzt gewechselt habe
und dann dummerweise so’ne starken Schmerzen hatte, daß der
Zahn (weil er auch schon zu über der Hälfte aus Füllung
bestand, weil der pfuschende Doc schon dreimal gefüllt
hatte!) gezogen werden mußte.

Was die Entscheidung für oder gegen Implantat betrifft, so
muss
der Zustand so sein, dass der Gutachter keine Röntgenaufnahmen
benötigt sondern eigentlich der „Augenschein“ (das war
laienhaft und
nicht medizinisch) genügt.

Auch hier hab ich dann wohl Pech gehabt, daß ich als Notfall
zum Kieferchirurgen sollte, der mir den Zahn umgehend gezogen
hat (womit die wahnsinnigen Schmerzen Gott sei Dank ein Ende
gefunden haben).
Ich denke dann mal, daß das auf Maria auch zutrifft, weil sie
durch ihre mangelhafte Zysten-OP ja auch keinen Nachweis mehr
hat (hat wohl auch keine Zyste und gezogenen Zähne
mitgenommen).
Was ich dann aber nicht verstehe, bei Maria sagt die Kasse, es
ist ein Behandlungsfehler. Wieso sagt meine das nicht auch?
Denen muß doch auch daran gelegen sein, Kosten zu sparen. Die
ganzen Zahnarzt- und Kieferchirurgsbesuche müssen sie ja auch
berappen…

Aber wie könnte man sowas dann noch als Behandlungsfehler
beweisen? Ich weiß ja, daß eine Krähe der anderen kein Auge
aushackt…

Hallo Eyeseen,
bei mir gereicht es der Krankenkasse schon zum Vorteil, wenn bei der oberen Zyste eine Fehlbehandlung vorliegt. 1. Eine Ausnahmesituation und nachfolgende Begutachtung für den Oberkiefer entfiele, da der Verursacher haftbar ist - also die erste Klinik. 2. Folgekosten (2. OP etc.) und mein Krankengeld könnte sich die Krankenkasse evtl. beim Verursacher wiederbeschaffen.
Gruß Maria:

Gruss

Günter Czauderna

Lieber Günter,
vielen Dank für Deine Antwort. Nur zum besseren Verständnis: Also mein nächster Weg sieht dann so aus, dass ich bei der Kasse anrufe und sage, ich möchte ein Gutachten?
Wie ist die Sache mit dem Behandlungsfehler - muß ich da jetzt erst mal tätig werden oder die Krankenkasse?
Weißt Du zufällig, wo man den ganzen Ausnahmekatalog einsehen kann. Bisher habe ich nur Seiten gefunden, die einige Beispiele auflisten. Es muß doch aber einen Text vom Ministerium geben, der diesen Ausnahmekatalog beinhält.
Viele Grüße
Maria

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Hallo,
als Betroffene musst du schon selbst tätig werden - die Kasse
kann dich nur beraten.
Gesetzliche Hinweise zur Kostenübernahme bei Implantatversorgung
findest du und § 30 Abs 1 Satz 5 SGB V - dazu gibt es noch ein
rundschreiben vom 1.12.1999 -
Deine Kasse druckt dir das auch aus
Wenn alle Stricke reissen - ein E-Mail an mich und ich schicke
dir den Text zu.

Gruss

Günter Czauderna

Vielen Dank, Günter (auch für das Mail-Angebot). Werde mich jetzt aber erst mal selbst drum kümmern.

Grüsse Maria

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