Hallo zusammen!
Hoffe, in diesem Brett ist meine Frage richtig.
Als ich kürzlich notfallmäßig zum Facharzt musste und keine Überweisung mitbringen konnte (Erstbehandler war an dem Tag nicht erreichbar), wurde mir gesagt ich würde meine zweite Praxisgebühr von 10 Euro nicht zurückerstattet bekommen.
Meine Krankenkasse allerdings sieht das anders und sagt, dass 10 Tage nach Inanspruchnahme der ärztlichen Leistung gegen Vorlage der Quittung und Einreichen der Überweisung das Geld an mich zurückerstattet werden müsse. Das sei Bestandteil des Arztvertrages mit den Kassen.
Der Arzt hingegen meint, er sei gesetzlich dazu verpflichtet, einmal eingenommene Praxisgebühren nicht wieder auszuzahlen.
Es geht mir nicht um die 10 Euro, sondern um die tatsächliche Rechtslage. Wo finde ich dazu konkrete Angaben?
Danke, Angelika
Hi Angelika,
Meine Krankenkasse allerdings sieht das anders und sagt(…). Das sei Bestandteil des
Arztvertrages mit den Kassen.
genau so ist es, und deshalb muss Deine Krankenkasse tätig werden und sich an ihren Vertragspartner, nämlich die Kassenärztliche Vereinigung wenden, damit die den Arzt zusammenfaltet.
Der Arzt hingegen meint, er sei gesetzlich dazu verpflichtet,
einmal eingenommene Praxisgebühren nicht wieder auszuzahlen.
Dann müsste er ja die gesetzliche Regelung nennen können. Geht aber nicht, weil er nur Knecht der Kassenärztlichen Vereinigung ist.
Es geht mir nicht um die 10 Euro, sondern um die tatsächliche
Rechtslage. Wo finde ich dazu konkrete Angaben?
Nur bei der Krankenkasse; Du glaubst doch nicht, dass unser Gesetzgeber die Reform auch nur im Mindesten verstanden, geschweige denn die Auswirkungen vorausgesehen hat.
Gruß Ralf
Meine Krankenkasse allerdings sieht das anders und sagt, dass
10 Tage nach Inanspruchnahme der ärztlichen Leistung gegen
Vorlage der Quittung und Einreichen der Überweisung das Geld
an mich zurückerstattet werden müsse. Das sei Bestandteil des
Arztvertrages mit den Kassen.
Der Arzt hingegen meint, er sei gesetzlich dazu verpflichtet,
einmal eingenommene Praxisgebühren nicht wieder auszuzahlen.
Die Kassen reden häufig mit „gespaltener Zunge“. Sie geben den Patienten andere Auskünfte als uns Ärzten. Das war schon oft so und wird auch noch öfter passieren.
Wir Ärzte sind definitiv angewiesen, SOFORT 10,- Euro Kassengebühr zu kassieren (für die Kasse!! Deshalb nennen wir es auch Kassengebühr und nicht mißverständlich Praxisgebühr, weil wir sie ja weitergeben müssen), wenn kein Überweisungs-Schein mitgebracht wird. Das alles nimmt der Computer mit Datensicherung auf, d.h. er duckt automatisch den Tag aus. Wir dürfen also nicht sagen: Sie können morgen oder übermorgen die Überweisung nachbringen. Das alles ist uns peinlich genau und schriftlich mitgeteilt worden.
Gruss, Branden
Hallo Branden,
Du Arzt - ich Krankenkassenmann.
Eigentlich muesste es jetzt krachen.
Aber, du hast ja recht mit dieser unsäglichen Gebühr.
Ein Kollege von dir stellt seine Quittungen aus mit dem Vermerk
„Notopfer“ - find ich klasse.
Ich persönlich halte mit den Ärzten in unserem Einzugsbereich immer
so - ich rede mit Ihnen und die mit mir wenn es Ungereimtheiten
gibt oder wenn uns die lieben Patienten/Mitglieder gegeneinander
ausspielen wollen.
Gruss
günter Czauderna
Hallo Branden!
Die Kassen reden häufig mit „gespaltener Zunge“. Sie geben den
Patienten andere Auskünfte als uns Ärzten. Das war schon oft
so und wird auch noch öfter passieren.
Wir Ärzte sind definitiv angewiesen, SOFORT 10,- Euro
Kassengebühr zu kassieren (für die Kasse!! Deshalb nennen wir
es auch Kassengebühr und nicht mißverständlich Praxisgebühr,
weil wir sie ja weitergeben müssen), wenn kein
Überweisungs-Schein mitgebracht wird. Das alles nimmt der
Computer mit Datensicherung auf, d.h. er duckt automatisch den
Tag aus. Wir dürfen also nicht sagen: Sie können morgen oder
übermorgen die Überweisung nachbringen. Das alles ist uns
peinlich genau und schriftlich mitgeteilt worden.
Das ist auch nicht mein Problem. Die Zahlung steht ja außer Frage, nur das Zurückbekommen scheint schwierig zu sein. Ist eine „Rückbuchung“ nicht vorgesehen?
Irgendwie kann es doch nicht sein, dass der Patient die A*schkarte hat, nur weil er den Erstbehandler nicht erreicht, bzw. zu Beginn des Quartals nicht für jede Fachrichtung prophylaktisch eine Überweisung fordert.
Wobei ich große Sympathien für die Ärzte und ihr Personal haben, denn schließlich wird auch auf deren Rücken diese beknackte Reform ausgetragen.
Angelika
Hallo Günter!
Da Du - Krankenkassenmann - an der Quelle sitzt, was würdest Du dem Patienten sagen?
Gibt es nun dazu definitive Vorschriften, oder befindet sich das alles noch im grauen Gedanken-Nebel von Ulla Sch.?
Angelika
Ein Kollege von dir stellt seine Quittungen aus mit dem
Vermerk
„Notopfer“ - find ich klasse.
Das gefällt mir auch, Günter!
Es grüßt Dich
Branden
Ist
eine „Rückbuchung“ nicht vorgesehen?
Tja, das Problem ist wohl, dass ich beim Erstbesuch des Patienten in meinem Praxis in diesem Quartal eben entscheiden muss: Hat er ne Überweisung oder erstelle ich mittels seiner Versicherten-Karte mit meinem equipment einen Krankenschein, der nun eine belegte Urkunde darstellt und 10,- Euro -im Computer alles festgehalten!!- kostet.
Ich wüßte nicht, wie ich persönlich dies rückgängig machen könnte.
Gruss, Branden
Hallo Angelika,
wir haben die strikte Anweisung diese „Gebühr“ nur im Rahmen
der Härtefallregelung zurückzuerstatten.
Es gilt einfach die Regel : Ohne Überweisung kostet es 10,00 Euro,
die es nicht mehr zurückgibt.
Ausnahme: Der Arzt ist in Urlaub oder krank und hat einen offiziellen
Stellvertreter.
Gruss
Günter
Hallo Angelika,
ich würde Dir noch den Rat geben, Dich einfach an die in eurer Nähe zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu wenden. Die können Dir auch Fragen zur Praxisgebuehr beantworten.
Es gibt auch gängige Praxisprogramme, die das Stornieren möglich machen. Also Lücken gibt es genug, wenn man Ausnahmen machen will.
Zum Beispiel könnte man die 10 Euro als Pfand hinterlegen, mit der Option innerhalb einer Woche die Überweisung nachzureichen.
Aber wie es schon gesagt wurde , ist es gesetzlich vorgeschrieben 10 Euro oder Überweisung sind fällig beim Arztbesuch…
Liebe grüße Manu