Zur Kur zwingen?

Huhu,

vielleicht kann mir wer helfen?

Eine Freundin teilte mir heut mit, daß sie zur Kur _muss_, die Kasse besteht drauf.

Nur, sie hat kein Geld übrig. Unterhalt vom Ex-Mann ist eingeklagt, aber … das daaaaauuuuuert… Und sie hat sonst selbst kein Geld, wirklich nicht. Befeiiung geht ja erstmal nicht… bis zu 2 % muß sie ja, und wenn sie 500 Euro im Monat bekommt - da der Großteil für Miete drauf geht, was kann sie machen!

Kann einen die Kasse zur Kur zwingen?

Klar, Krankengeld ist viel Geld, nur wie Kurkosten bezahlen…

Und ist nicht auch die BfA/LVA dafür zuständig?

Wäre lieb, wenn mir jemand was dazu sagen könnte!

LG

Silvia

Hallo,
fangen wir mal bei „Adam und Eva“ an.
Wenn jemand arbeitsunfähig ist und von der Kasse Krankengeld bezieht,
dann wird von allen Beteiligten erwartet, dass alles getan wird um diesen Zustand zu beenden - d.h. vom Arzt wird die richtige Behandlung erwartet, von der Kasse, dass di entsprechenden Leistungen
zur Verfügung gedstellt werden und vom Patienten, dass er alles tut
um wieder arbeitsfähig zu werden.
Diese Mitwirkungspflicht des Patienten ist sogar gesetzlich geregelt
(§ gibts bei Nachfrage).
Im vorliegenden Fall ist es offensichtlich so, dass die Betreffende
schon länger Krankengeld bezieht und die Kasse eine ärztliche
Begutachtung veranlasst hat. In diesem Gutacht steht nun wahrscheinlich drinne, das die Erwerbsfähigkeit entweder stark
bedroht ist oder zumindest die Gefahr dafür besteht.
Die Kasse hat nun die Pflicht, die Versicherte aufzufordern einen
Antrag auf Reha-Massnahmen zu stellen - Für diesen Antrag hat die
Versicherte 10 Wochen Zeit. Kostenträger ist in der Regel immer
der Rentenversicherungsträger (LVA o. BfA) - nur wenn dort kein
Anspruch besteht ist es die Kasse selbst.
Wenn nun die Versicherte sich weigert einen solchen Antrag zu stellen,
wobei der finanzielle Aspekt keine Rolle spielt, denn der Eigenanteil
von 10,00 Euro pro Tag kann es ja wohl nicht sein - schliesslich wird
dieser Betrag während der Massnahme zu Hause zumindest teilweise
eingespart (Verpflegung usw) und ausserdem auf die Härtefallgrenze
angerechnet. Wenn das Einkommen so niedrig ist, lässt sich da
bestimmt etwas machen, - kann und wird die Kasse nach Ablauf der o.g.
10-Wochen-Frist das Krankengeld sperren und erst dann wieder zahlen
wenn die Versicherte Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist.
Warum tut die Kasse dies ?

Zum einen, wegen dieser Mitwirkungspflicht, zum anderen, weil der
Versichertengemeinschaft nicht zugemutet werden kann Krankengeld zu
leisten ohne dass eine entsprechende Gegenleistung vorhanden ist,#
und zum guten Schluss, um der Versicherten zu helfen.
Helfen ? - wieso das denn ?

Nun, wenn nichts getan wird, kommt es irgendwann zum Leistungsende,
bekannt auch als Aussteuerung - und was das für díe Betreffende
für Konsequenzen hat steht bereits im Vorfeld schon fest.
Die Kasse verweist dann an das Arbeitsamt - das Arbeitslosengeld
ist niedriger als das Krankengeld und ob sich jemand leicht vermitteln
lässt, der bereits 1,5 Jahre lang Krankengeld bezogen hat ist auch
noch die Frage.

Fazit: Reha-Massnahmen beantragen und Härtefallfrage mit der
Kasse klären.

Gruss

Günter Czauderna

…und weiteratmen!
tach,

ad1) es ist ihr leben und ihr körper.

ad2) jedwede institution hat die möglichkeit und zum teil die pflicht zu beraten, aber nicht das recht, dich in deiner entscheidung zu begrenzen. auch nicht als betriebsarzt.

den passus, der die mitwirkungspflicht derart festschreibt, gibt es nur im sgb faschistischer staaten.
http://www2.txt.de/cgi-bin/WebObjects/TXTSVMabuse.wo…

gruß.

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Hallo Biggi,
zu deinem wirklich hilfreichen Beitrag nur eine Anmerkung -

lies Dir das SGB durch und du wirst erkennen dass auch das
Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen dort seine Grenzen hat.
Wenn du das faschistisch nennst - bitteschön !!

Ich habe als Krankenkassenmitarbeiter geantwortet und das
rein fachlich und sachlich.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Guenter,

ich danke Dir für Deine Erklärung, ich sehe es so wie Du :wink:

Werde den Text von Dir an sie weiterleiten.

Schönen Gruß
Silvia
… *aufbigginichthörentu*… :smiley:

Fremdbilanz & Finanzierungsmuster
Lieber Günter,

…dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen im SGB seine Grenzen hat.

Welche SGB-Passage willst du nutzen, um einen Nicht-Kurwilligen zu überzeugen, ohne ihn zu nerven?

Herzlich,

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Hallo Biggi,

SGB I §§ 60-67

dabei spielt es wirklich nur eine untergeordnete Rolle ob der oder
die Betreffende „genervt“ ist - das ist der Falschparker auch, aber
zahlen muss er trotzdem, das bin ibeim Finanzamt auch, aber nützt
mich das was ???

Gruss

Günter

Behinderung & Zeitnot
Hallo Günter,

dabei spielt es wirklich nur eine untergeordnete Rolle ob der
oder die Betreffende „genervt“ ist - das ist der Falschparker
auch, aber zahlen muss er trotzdem, das bin ibeim Finanzamt auch, aber
nützt mich das was ???

Loyalität innerhalb der Familie und Falschparken zu vergleichen, ist zynisch.

Gruss

Christine

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Hallo Biggi,
was soll das denn nun wieder - was hat eine gesetzliche Vorschrift und die Umsetzung durch die Krankenkasse mit Loyalität in der Familie
zu tun ???
Was muss Sie den für die Kur zahlen - bei drei Wochen sind das
210,00 Euro.
Das Sie bereits so lange krank ist, wage ich zu behaupten, dass eine
chronische Erkrankung vorliegt und Sie u.U. bereits die 1% Grenze
erreicht oder gar überschritten hat.
Sie kann deshalb mit Ihrer Kasse Kontakt aufnehmen.
Selbstbestimmungsrecht ist wohl jeder dafür, aber nur solange, wie
alles in geordneten Bahnen läuft.
Gut, keiner kann Sie zwingen einen Antrag zu stellen - das stimmt.
Nur, wenn Sie ihn nicht stellt hat Sie noch weniger Geld, denn
dann sperrt die Kasse das Krankengeld (Den Gesetzestext hast Du
ja erhalten).
Man will ihr ja auch nix böses - sie soll nur wieder gesund werden.

Ich denke dass du mit deinen Gedanken da ganz schön neben der
Spur liegst.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

was soll das denn nun wieder - was hat eine gesetzliche
Vorschrift und die Umsetzung durch die Krankenkasse mit
Loyalität in der Familie zu tun ???

was man dir will, ist nicht automatsch das, was du selbst willst.

Was muss Sie den für die Kur zahlen - bei drei Wochen sind das
210,00 Euro.

sie ist dann nicht vor ort. das ist ein extrem hoher preis. manchmal.

Das Sie bereits so lange krank ist,

sagt sie das?

wage ich zu behaupten, dass eine chronische Erkrankung vorliegt

du gehst mit deiner vermutung sehr weit. was wenn es gerade einen rechtsstreit gibt, der sie auszehrt, aber bei dem sie sich nicht zurückziehen will? was, wenn sie während der kur mehr vor ort einbüßt, als sie durch die kur an benefit erwartet? wie willst du das defizit dann managen? es ist IHR leben.

und Sie u.U. bereits die 1% Grenze
erreicht oder gar überschritten hat.

was meinst du mit 1% Grenze? ich kann den begriff nicht zuordnen.

Sie kann deshalb mit Ihrer Kasse Kontakt aufnehmen.

kann. ja.

Selbstbestimmungsrecht ist wohl jeder dafür, aber nur solange,
wie alles in geordneten Bahnen läuft.

und ordnung lebt jeder anders.

Gut, keiner kann Sie zwingen einen Antrag zu stellen - das
stimmt.

aufatme,

Nur, wenn Sie ihn nicht stellt hat Sie noch weniger Geld, denn
dann sperrt die Kasse das Krankengeld (Den Gesetzestext hast
Du ja erhalten).

es ist anzunehmen, dass sie über ihren ex familienversichert ist. dass also die kasse nicht ihr direkter ansprechpartner ist.

Man will ihr ja auch nix böses - sie soll nur wieder gesund
werden.

es ist IHR leben. und sie macht, was sie will. alles andere ist nötigung. jedes soll ist nötigung. in jeder lebensphase. ohne vertrag hast du kein recht, sie zu begrenzen. egal, welche nachfolgekosten du vermeiden willst. du bist nicht ihr markt. und sie nicht deiner.

Ich denke dass du mit deinen Gedanken da ganz schön neben der
Spur liegst.

neben deiner? vielleicht. ich begleite selten.

Gruss

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Hallo Biggi,
ich gebs auf - du bist so vergeistigt dass ich dir nicht folgend
kann mit meinen bescheidenen Mitteln.
Tschüss

Günter Czauderna

Zwang
Hallo Günter,

ich gebs auf - du bist so vergeistigt dass ich dir nicht
folgend
kann mit meinen bescheidenen Mitteln.

Den Geldmangel eines Gegenübers auszunutzen, um ihn zu Handlungsalgorhitmen zu zwingen, die er ablehnt, ist nicht gerade bescheiden. Deine Zeilen haben mich sehr erschüttert.

Herzlich,

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Deine Zeilen haben mich sehr erschüttert.

…mich auch!

Hallo Biggi,

auch wenn Du für mich öfter mal in Rätseln sprichst – ähh schreibst – hier kann ich Dir durchaus sehr gut folgen und – auch wenn es Dir wahrscheinlich egal ist – mehr als zustimmen!
Wo soll die Einmischung enden? Irgendwann geht das System noch ein paar entscheidende Schritte weiter – natürlich nur zu unserem Besten – und dann geht es nicht mehr „nur“ um eine Kur… Ich mag mir gar nicht vorstellen, wo solche Handhabung irgendwann endet…

ciao gundja

Deine Zeilen haben mich sehr erschüttert.

…mich auch!

mich nicht.

Wenn ich Leistungen für mich in Anspruch nehme, muß ich mich auch den Pflichten stellen. Wenn ich keine Leistung in Anspruch nehme, endet auch die Einmischung.

Irgendwann geht das System noch ein paar entscheidende Schritte weiter…

Zum Beispiel den Bach 'runter?

Gruß
Peter

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