Hallo Günter,
was soll das denn nun wieder - was hat eine gesetzliche
Vorschrift und die Umsetzung durch die Krankenkasse mit
Loyalität in der Familie zu tun ???
was man dir will, ist nicht automatsch das, was du selbst willst.
Was muss Sie den für die Kur zahlen - bei drei Wochen sind das
210,00 Euro.
sie ist dann nicht vor ort. das ist ein extrem hoher preis. manchmal.
Das Sie bereits so lange krank ist,
sagt sie das?
wage ich zu behaupten, dass eine chronische Erkrankung vorliegt
du gehst mit deiner vermutung sehr weit. was wenn es gerade einen rechtsstreit gibt, der sie auszehrt, aber bei dem sie sich nicht zurückziehen will? was, wenn sie während der kur mehr vor ort einbüßt, als sie durch die kur an benefit erwartet? wie willst du das defizit dann managen? es ist IHR leben.
und Sie u.U. bereits die 1% Grenze
erreicht oder gar überschritten hat.
was meinst du mit 1% Grenze? ich kann den begriff nicht zuordnen.
Sie kann deshalb mit Ihrer Kasse Kontakt aufnehmen.
kann. ja.
Selbstbestimmungsrecht ist wohl jeder dafür, aber nur solange,
wie alles in geordneten Bahnen läuft.
und ordnung lebt jeder anders.
Gut, keiner kann Sie zwingen einen Antrag zu stellen - das
stimmt.
aufatme,
Nur, wenn Sie ihn nicht stellt hat Sie noch weniger Geld, denn
dann sperrt die Kasse das Krankengeld (Den Gesetzestext hast
Du ja erhalten).
es ist anzunehmen, dass sie über ihren ex familienversichert ist. dass also die kasse nicht ihr direkter ansprechpartner ist.
Man will ihr ja auch nix böses - sie soll nur wieder gesund
werden.
es ist IHR leben. und sie macht, was sie will. alles andere ist nötigung. jedes soll ist nötigung. in jeder lebensphase. ohne vertrag hast du kein recht, sie zu begrenzen. egal, welche nachfolgekosten du vermeiden willst. du bist nicht ihr markt. und sie nicht deiner.
Ich denke dass du mit deinen Gedanken da ganz schön neben der
Spur liegst.
neben deiner? vielleicht. ich begleite selten.
Gruss