Verlust der Approbation

Hallo an alle Wissenden:
Wahrscheinlich kennen sich Ärzte besser damit aus, als Juristen, daher meine Frage in diesem Brett:

Kann mir bitte jemand sagen, was zu einem Verlust der Approbation führt? Es geht konkret um eine Ärztin, der die kassenärztliche Zulassung schon entzogen worden ist. Sie ist vorbestraft (Betrug im Zusammenhang mit ihrem beruf) und hat jetzt als Privatärztin eine Praxis für die Substitution von Suchtkranken, ist allerdings selbst suchterkrankt und war schon für ca. 1 Jahr in der Psychiatrie. Ein Mitarbeiter der Ärztekammer sagte mir, dass sich niemand von ihnen „in die Nesseln“ setzen möchte und keiner etwas dagegen tun will. Die Frau hatte schon ungefähr 20 Verfahren vor dem Berufsgericht am Hals und ist vorbestraft und insolvent.

Reicht das alles nicht, um ihr die Approbation zu entziehen oder was muss sonst dazukommen? Ich weiss das bei anderen Berufen viel weniger ausreicht, um die zulassung zu entziehen. Bitte Vorschläge, was man tun könnte, dass sich jemand drum kümmert und vielleicht Beispiele, in welchen Fällen die Ärztekammer die Zulassung entziehen muss oder soll.

vielen herzlichen dank.

Hallo Leopold,

halt, halt, halt… Die kassenärztliche Zulassung hat nichts mit der Approbation zu tun. Wann und warum ein Berufsverbot (Entzug der Approbation) verhängt werden kann, ist in der

Bundesärzteordnung
http://www.aekn.de/web_aekn/bibliothek.nsf/PreviewBi… bzw. in der

Approbationsordung für Ärzte
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze/gesundheits…

geregelt.

Gruß

Renee

Hallo Renee,

genau das habe ich gesucht. Aber nach den gesetzlichen Vorschriften müsste hier die Approbation schon längst entzogen worden sein (Suchterkrankung, psychisch nicht in der Lage, etc.). Gibt es denn Beispielfälle, wann sie bereits entzogen worden ist und wer entscheidet darüber bzw. kann jeder einen Antrag stellen?

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