Kostenerstattung bei gesetzlicher Krankenversicher
Von: , Frage gestellt am Sa, 18. Sep 1999
Ich nutzte als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bislang bei einigen Ärzten die Möglichkeit der Kostenerstattung. Nunmehr teilte mir meine Krankenkasse, nachdem ich wieder ein Privatrezept zur Kosten-erstattung vorlegte mit, die Kostener- stattung habe im Rahmen des Gesetztes zur "Stärkung der Solidarität in der gesetzl. Krankenversicherung" Neuregelungen erfahren, nämlich u.a.: Ich müsse mich jetzt im voraus festlegen, für welche Leistungen ich Kostenerstattung erhalten möchte.
Kann mir jemand sagen, ob es sich hierbei um eine gesetzliche Maßgabe oder schlicht um eine Änderung der Satzung der KK handelt?
Für den Fall einer Satzungsänderung: Hat die KK hier eine Informationspflicht? Muß eine Satzungsänderung nicht eine angemessene Zeit vorher dem Kunden übersandt werden? (in diesem Fall habe ich ein Privatrezept zur Erstattung eingesandt, das die Kasse erst zu erstatten bereit ist, nachdem ich mich ihr gegenüber schriftlich für mindestens ein Jahr zur Kostenerstattung verpflichtet habe)
Kann mir jemand hierzu eine sinnvolle und preiswerte (und auch zahlungswillige) private Zusatzversicherung benennnen, die hier die anfallenden Differenzbeträge übernimmt.
Mit herzlichem Dank im Voraus für Rückantwort
mfg
Ulrich
