Akupunktur - Modellversuch -> Kassen/Kosten

Hallo,

wenn eine Kasse/Arzt am Modellversuch teilnimmt bzgl. Akupunktur der Lendenwirbelsäule, was muss der Patient dann an Zuzahlung leisten?

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass in diesem Rahmen/Fall die Kasse die Behandlungen zahlt, der Arzt aber angeblich nichts dazu verlangen darf. Leider finde ich die Quelle nicht mehr.

Nun bin ich in der Lage, dass ich Akupunktur bekomme, weil andere Medikamente nicht verwendet werden können, weil ich auf so vieles allergisch reagiere. Der Arzt will aber 10,50 Euro pro Sitzung dazu haben, und, sagt er, das ist der Betrag, den er bekommt, nicht die Kasse, denn - so O-Ton er - ihn hätte die Ausbildung ja auch „zehntausende gekostet“.

Ich hab mich dann bei einem zweiten Orthopäden erkundigt, der sagt das gleiche. Ja, können die munter verlangen, was sie wollen - gibts da keine Grenzen?

Dürfen sie es überhaupt?

Danke. Chris

Hi Chris,

ich war gestern bei meiner Orthopädin und habe mir auch Akupunkturtermine geben lassen. Sie fragte nach der Krankenkasse und hat mir erklärt, dass die Zuzahlungsregelung unterschiedlich gehandhabt wird. Bei DAK Patienten können sie 10 Sitzungen verschreiben, der Patient zahlt dazu. Bei der AOK kann man 6 Sitzungen verschreiben, dafür zahlt der Patient nicht zu.

Auf dem mitgegebenen Infoblatt steht:

„Ihre Krankenkasse erstattet pro Akupunktursitzung einen Betrag von Euro 25,56. Ihr behandelnder Arzt ist berechtigt, eine Zuzahlung von Euro 5,11 und bei Nachweis eines B-Diploms (350 Std. Ausbildung) eine Zuzahlung von Euro 10,23 pro Akupunktursitzung in Rechnung zu stellen.“

Liebe Grüße
Burkhard

Hallo,
als Ergänzung - bei 10 Sitzungen muss aber nicht immer Schluss sein.

Gruss

Günter Czauderna