Hallo,
Auf einer Zahnarztrechnung für Zahnersatz gibt es einen Posten Material- und Laborkosten gewerblich und einen für Praxis. Insbesonder der für gewerblich wird doch sicher auf Grund einer Rechnung des Fremdlabors übernommen. Ist der Zahnarzt nicht verpflichtet, bzw. gehört es zum guten Ton, diese Laborkosten zu detaillieren und durch Rechnung des Labor zu belegen? Ohne diesen Nachweis könnte er ja einen beliebigen Betrag in Rechnung stellen.
Gruß
Otto
Hai!
Ich kenn das von meinem Zahnarzt so, dass eine Kopie des Fremdzahnlabors immer dazugeheftet ist.
Ob es Pflicht ist weiss ich nicht, könnte dir aber ganz sicherlich die Zahnärztekammer sagen.
Sibylle
Servus Otto,
in Hamburg gab (oder gibt?) es eine SOKO-Dental der Kriminalpolizei, die sich mit den Fällen beschäftigt(e), in denen Zahnärzte billige Dentallabore aus Manila, Singapur o.ä. beschäftigten und die Technik dann zu Preisen deutscher Labore mit Gewinn an den Mann brachten.
Ich will keineswegs sagen, daß Dein Zahnarzt so etwas tut, denn der Prozentsatz an kriminellen Zahnmedizinern ist tatsächlich äußerst gering, aber ich denke, es wird daraus klar, daß Transparenz bei der Rechnungslegung schon deshalb nötig ist, weil deine Versicherung die Angemessenheit der Laborkosten evtl. überprüfen will.
Also - nachfragen, nicht gleich zahlen.
Kai
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