Rezepte abrechnen mit der Krankenkasse

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Jul 2005

Hallo zusammen,

ich bin berade dabei mich Selbstständig zu mach im Bereich Medizinisches Verbrauchsmateril. Hier gibt es den sogenannten "Sprechstundenbedarf", der mit der Krankenkasse abgerechnet wird.
D. h. ich liefere dem Arzt die Ware, er gibt mir dafür ein Rezept. Dieses Rezept rechne ich dann mit der Krankenkasse ab?
Welche Preise darf ich ansetzen?
An wen wende ich mich, bei der Barmer, oder an die AOK, oder an welche Kasse überhaupt????

Kann mir jemand diesen Vorgang beschreiben? Hat hier jemand Erfahrung mit Sprechstundenbedarf und deren Abwicklung mit den Krankenkassen ??

Ich würde mich sehr freuen über viele Informationen und Anregungen.
Thomas

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 2 hilfreich
    Re: Rezepte abrechnen mit der Krankenkasse

    Hallo,
    um Vertragslieferant der Krankenkasse zu werden, musst du
    dich mit der Kasse direkt, bzw. dem Verband, für die Ersatzkassen
    wäre das der VDAK in Verbindung setzen. Wende dich einfach z.B. an
    die ortsansässige BEK oder DAK und frage nach der Anschrift.
    Gruss
    Günter Czauderna

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