Medizinische Fußpflege und Diabetis

Ich habe vor kurzem einen Beitrag in einem TV-Ratgeber gesehen, bei dem es darum ging, dass sich Diabetiker die medizin. Fußpflege unter bestimmten Voraussetzungen verordnen lassen können. Wer hat den Beitrag gesehen, und kann mir auf die Sprünge helfen? Ich weiß nicht mehr „wo“ und „was“ es war? Es war ein Hinweis auf ein Urteil dabei, und es gab Tipps zum Umgang mit der Krankenkasse. Wer kann mir helfen? Danke Carmen

Hallo Carmen,

mit Infos zu dem Beitrag kann ich Dir zwar nicht helfen, allerdings weiß ich, daß es ein Urteil des Finanzgerichts München gibt, wonach med. Fußpflege bei Diabetes von der Steuer abgesetzt werden kann, wenn sich die Krankenkasse sturstellt.

Einfach bei der Pressestelle des Gerichts arufen, die kann Dir Näheres zu dem Urteil erzählen.

Gruß

Tessa

Hallo,
habe die Antwort per Zufall selbst gefunden. „Medizinische Fußpflege muss von der Krankenkasse bezahlt werden“ unter:

www.vdk.de unter: Alles was Recht ist!

Danke Carmen